Mündliche " Schenkung" rechtlich gültig? Oder muss der Welpe zurück?

  • Die TA-Kosten wuerd ich mir erstatten lassen. Beim Rest ist es Pech. Es wurde kein Betrag besprochen, ergo hat man da mAn auch keinen Anspruch drauf.

    Am besten geht man zum Anwalt, wenn man den Hund jetzt unbedingt behalten will..

    Ich persoenlich wuerd ihn (wie abgemacht) rausgeben und fertig.



    Und wieder mal zeigt sich: Ein schriftlicher Vertrag verhindert viel Theater..

  • Üblich in einer professionellen Betreuung. Ist dies hier aber nicht. Wenn mein Kind irgendwo eingeladen wird zur Übernachtung kriege ich auch nicht hinterher die Rechnung für die Betreuung präsentiert. Abgesprochen war, dass der Hund zurückgegeben wird, wenn sie eine Lösung gefunden hat. Auf welcher Grundlage kann man denn da jetzt guten Gewissens Betreuungskosten verlangen? Es geht doch wohl eher darum, jetzt rumzutricksen, um den Hund behalten zu können.

    Mag ja sein, dass das schon mal irgendwo funktioniert hat (Recht haben und bekommen ist ja oft nicht das gleiche). Mein Weg wäre es nicht. Muss die TE natürlich selbst wissen. Vielleicht hat sich das Problem auch längst gelöst, während wir hier diskutieren.

    Aber du wirst bestimmt nicht vom Besuchskind den Durchfall weg wischen und es gesund pflegen

    Natürlich, solange das Kind da ist schon. :ka:Und dafür würde ich sicher kein Geld verlangen, wenn das Kind abgeholt wird.

  • Üblich in einer professionellen Betreuung. Ist dies hier aber nicht. Wenn mein Kind irgendwo eingeladen wird zur Übernachtung kriege ich auch nicht hinterher die Rechnung für die Betreuung präsentiert. Abgesprochen war, dass der Hund zurückgegeben wird, wenn sie eine Lösung gefunden hat. Auf welcher Grundlage kann man denn da jetzt guten Gewissens Betreuungskosten verlangen? Es geht doch wohl eher darum, jetzt rumzutricksen, um den Hund behalten zu können.

    Mag ja sein, dass das schon mal irgendwo funktioniert hat (Recht haben und bekommen ist ja oft nicht das gleiche). Mein Weg wäre es nicht. Muss die TE natürlich selbst wissen. Vielleicht hat sich das Problem auch längst gelöst, während wir hier diskutieren.

    Aber du wirst bestimmt nicht vom Besuchskind den Durchfall weg wischen und es gesund pflegen

    Das Beispiel verstehe ich nicht...


    Wenn ich mich bereit erkläre, auf ein Kind aufzupassen, weil es - aus welchen Gründen auch immer - gerade nicht besser den Eltern sein kann (z.B. Urlaub, Geschäftsreise o.ä.), dann würde ich wenn es in dieser Zeit Durchfall bekommen würde, den Durchfall natürlich wegwischen und es natürlich auch gesund pflegen.


    Und auch, wenn es nur ein Besuchskind (also für ein paar Stunden) ist, würde ich mich bis die Eltern da sind, darum kümmern und natürlich auch den Durchfall beseitigen.


    Was soll ich auch sonst tun :ka:


    Und natürlich würde ich den Eltern dann im Nachhinein keine Rechnung für die Betreuung stellen :ka:


  • Aber du wirst bestimmt nicht vom Besuchskind den Durchfall weg wischen und es gesund pflegen

    Natürlich, solange das Kind da ist schon. :ka:Und dafür würde ich sicher kein Geld verlangen, wenn das Kind abgeholt wird.

    Klar ihr würdet ein ansteckendes Besucherkind annehmen und pflegen klar.

    Oder würdet ihr die Eltern herbei bestellten und das man ein krankes Kind nicht einfach abschiebt.

    Wenn ein gesundes Kind abgesprochen war

  • Es geht um einen Hund!

    Fakt ist: Es wurde nichts bzgl. Betreuungskosten vereinbart und die TE hat die Eigentuemerin nicht ueber die Giardien informiert oder verlangt, den Hund sofort abzuholen (davon lese ich zumindest nichts). Sie hat den Hund also freiwillig bei sich betreut :ka:


    EDIT: Ich lese auch nicht, dass da ein gesunder Hund 'abgesprochen' war.

  • Ich sag mal so: Der Vergleich mit dem Durchfall beim Besuchskind hängt ein wenig. Denn das sind ganz normale Infekte, die immer passieren können.


    Oder anders gesagt: Wenn es einfach nur darum ginge, dass die junge Frau sich mit dem Zeitaufwand verschätzt hätte, man Hilfe angeboten hat bis das geregelt ist, und sie dann den Welpen wieder haben möchte - dann wäre ich völlig dabei, selbstverständlich muss der Hund dann zurück gegeben werden, egal wie sehr das Herz schon an ihm hängt!


    Wie aber wäre das für euch, wenn ihr deutliche Anzeichen dafür sehen würdet, dass es eben nicht nur an der Zeitfrage hängt? Sondern deutliche Anzeichen von Vernachlässigung sehen würdet, die mit der Zeitfrage nicht viel zu tun haben? Würdet ihr dann auch guten Gewissens den Welpen zurückgeben?

  • Flauschig Das ist ja Spekulation. Wir wissen nicht, ob sie wusste, dass der Welpe krank ist. Es war ja jedenfalls nicht so offensichtlich scheinbar, die TE hat es selbst erst durch den Tierarzt erfahren. Vielleicht hat die Frau beim Verkäufer erzählt bekommen "alles super,frisch entfloht/entwurmt...usw." und es einfach geglaubt.

    Jedes Kind kann krank werden oder krank sein ohne, dass man es sieht. Ich würde jedenfalls weder das kranke Kind auf die Straße stellen, noch würde ich den Eltern im Nachhinein eine Rechnung präsentieren. Das einzige ist, dass ich es abholen lassen würde. Das hat die TE aber nicht getan und will sie ja auch jetzt nicht.

  • Soll ich das Kind dann in der Zwischenzeit aussetzen? :ka:


    Wenn von Anfang an klar ist, dass die Eltern sich mindestens die Zeitspanne xy nicht kümmern können (z.B. Geschäftsreise nach Amerika o.ä.) und ich zustimme, mich währenddessen um das Kind zu kümmern, dann stehen ich auch zu dieser Verantwortung, wenn das Kind dann Durchfall hat :ka:


    Und wenn ein Besuchskind da ist, kann ich auch nicht davon ausgehen, dass sie Eltern sofort erreichbar sind bzw. sofort bei mir zu Hause sein können, um das Kind abzuholen.

    Die sitzen ja wahrscheinlich nicht in meiner Einfahrt im Auto und warten, ob ich nicht vielleicht gleich anrufe :ka:


    Bis die Eltern da sind, kann es evtl. auch mal etwas dauern - und wenn ich das nicht mag, dann darf ich einfach kein Besuchskind kommen lassen :ka:


    Und auf die Idee, Betreuungskosten zu verlangen, wenn ein Besuchskind Durchfall hat, würde ich ehrlich gesagt absolut nicht kommen.

  • Guten Gewissens? Nein. Aber dann wuerde ich alle Hebel in Bewegung setzen, dass sich die zustaendigen Stellen kuemmern und sich dadurch entweder die Situation bessert oder aber der Hund auszieht.


    Das Problem ist mAn einfach, dass diese muendliche Absprache so schwammig ist was den Zeitpunkt angeht, an dem er ins Eigentum der TE uebergeht, dass das jeder gute Anwalt ganz fix auseinander nimmt. Somit darf ich den Hund gar nicht einfach so behalten (darf ich auch nicht, wenn ich z.B. Tierquaelerei wirklich nachweisen kann!) und kann mich auf richtiges Theater einstellen.

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