Mündliche " Schenkung" rechtlich gültig? Oder muss der Welpe zurück?
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Diese Option gilt doch für ca. ein halbes Jahr, oder?
Das gilt bei Fundtieren. Nach Ablauf von 6 Monaten erwirbt das Tierheim das Eigentum am Tier und kann es weitervermitteln.
Steht in 973 BGB.
Bei Abgabetieren wird das Eigentum mit Übergabe an das Tierheim (+ Abgabevertrag) aufgegeben. Dass das Tier anschließend wieder zurück an den vorherigen Eigentümer geht, dürfte die absolute Ausnahme sein.
Selbst die Mütter, die ihre Babies in die Babyklappe abgegeben haben, erhalten noch die Chance, sich wieder umzuentscheiden, und ihr Kind zurück zu bekommen.
Babies sind rechtlich Gott sei Dank keine Sache und kein Eigentum der Mutter, sodass der vorgenannte Paragraph nicht gilt.
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Hi
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Aber genau das ist es ja!
Bei Abgabetieren wird das Eigentum mit Übergabe an das Tierheim (+ Abgabevertrag) aufgegeben.
Hier ist alles rechtlich abgesichert.
Rein technisch gesehen gehört der Hund immer noch der Erstbesitzerin.
Denn es gibt kein Papier, das was anderes dokumentiert.
Auch wenn es mündliche Verträge gibt, die mit Handschlag besiegelt werden können - wirklich sicher ist doch nur das, was auch schriftlich niedergelegt wurde.
Sonst wird es zu einer Aussage gegen Aussage Geschichte, wie es doch jetzt der Fall ist.
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Angenommen bei mir würde renoviert und ich gäbe meinen Hund solange außer Haus, weil er vielleicht Probleme mit dem Baulärm hätte... und hinterher bekäme ich meinen Hund nicht wieder, weil dem Betreuer die neuen Badezimmerfließen nicht gefallen?
Ganz überspitzt gesagt, aber genau so kommt es mir ein wenig vor.
Du hast geholfen und nun braucht die junge Frau deine Hilfe nicht mehr und sie ist in keinster Weise dazu verpflichtet sich vor dir zu rechtfertigen oder ihre Lösungsansätze dir zur Qualitätskontrolle vorzulegen.
Bitte gib den Hund an die rechtmäßigen Eigentümer zurück.
Wenn du gerne einen dritten Hund haben möchtest, dann schaffe dir einen anderen an, mit dem wird es genau so schön.
Denk auch an die Zukunft. Wenn die Leute in eurer Nähe wohnen, wirst du die immer mal beim Spazierengehen treffen, ist doch dann bestimmt auch eher unerfreulich und schlägt auf Dauer vielleicht aufs Gemüt oder auf den Magen.
Oder könntest du den Hund jemals guten Gewissens alleine in den Garten lassen (sofern vorhanden) oder mal kurz wo anbinden...
Ich weiß, das macht man eigentlich nicht (ich jedenfalls mache es nicht), aber es gibt immer mal Situationen, wo man eben doch mal was machen muss, was man sonst nicht macht (z. B. als meine Mutter einen Schlaganfall hatte). Hättest du dann noch eine ruhige Minute?
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Also meine Meinung weicht zwar völlig ab, aber ich will sie trotzdem mal loswerden.
Wenn der Fall wie der geschildert wurde eine Frage in der Uni gewesen wäre (ein paar Rechtsvorlesungen durfte ich besuchen), dann wäre meine Vermutung folgende:
Es handelt sich hierbei nicht um ein einziges Rechtsgeschäft, sondern um mehrere. Diese sind unanhängig voneinander zu betrachten!
Die Schenkung des Welpen von der ehemaligen Eigentümerin an dich wurde durch die Übergabe des Welpen wirksam. Es Bedarf hierbei keinen Schenkungsvertrag, da die Übergabe die Schenkung als solchen wirksam macht. Damit bist du nach meinem Verständnis Eigentümerin des Welpen geworden.
Das Versprechen, dass sie den Hund Besuchen und mit ihm zur Hundeschule gehen könnte kannst du natürlich jederzeit wieder aufheben. Das ist kein Rechtsgeschäft.
Und nun zu den "Auflagen" deinerseits. Daran sehe ich nichts verwerfliches. Im Grunde ist es eine Schenkung unter Auflagen. Einen Vertrag diesbezüglich gibt es nicht und da du ihr den Hund auch nicht übergeben hast, ist er in deinem Eigentum. Natürlich kannst du dein Eigentum unter deinen Maßstäben verschenken.
Ich bin kein Anwalt oder irgendwie Befug dazu Rechtsauskunft zu geben. Das wäre ledglich mein Verstädnis der Ausgangslage nach ein paar Rechtsvorlesungen. Ich nehme Bezug auf den letzten Beitrag der TE und die da geschilderte Reihenfolge.
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Mich würde mal interessieren, ob ihr in der Zeit zwischen der Schenkung und dem Wiedereinfordern des Hundes Kontakt hattet und wie der aussah.
Was mich von anfang an gewundert hat, dass du ihn so schnell umgemeldet hast und mich würde interessieren, wie es dazu kam.
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Nachtrag: Ich persönlich finde es eher komisch, dass davon ausgegangen wird, dass es sich um eine unentgeldliche Pensionsleistung handeln könnte. Für mich geht nicht hervor, dass die beiden Personen ein freundschaftliches Verhältnis hätten oder irgendwie Verwandt wären. Es ist doch eher ziemlich unüblich, dass fremnde Personen mal eben auf unbestimmte Zeit einen Hund in Pflege nehmen, ohne dass das vergütet wird.
Eine Schenkung ist eine zweiseitige Willenserklärung mit der einseitigen Verpflichtung beim Schenker. Sofern die ehemalige Eigentümerin Geschäftsfähig ist, ist sie eben auch dazu in der Lage ihr Eigentum zu verschenken. Darüber muss man sich klar sein, auch das gehört zum erwachsenwerden dazu. Ich kann ja auch nicht heute was verkaufen und es morgen bitte wiederhaben wollen. Und auch wenn ich mit dem Käufer vereinbare, dass er mir den Gegenstand zurückverkaufen muss wenn ich ihn wiederhaben will ist das meines Wissens nach eben nicht rechtens. Ich kann mir maximal ein Vorkaufsrecht sichern.
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Mich würde mal interessieren, ob ihr in der Zeit zwischen der Schenkung und dem Wiedereinfordern des Hundes Kontakt hattet und wie der aussah.
Was mich von anfang an gewundert hat, dass du ihn so schnell umgemeldet hast und mich würde interessieren, wie es dazu kam.
Ich bin zwar nicht die TE, aber in meiner Gemeinde käme das schlicht dadurch, dass es so vorgeschrieben ist. Bei uns hat man da nicht viel Zeit, sonst darf man direkt Strafe zahlen. Das kenne ich aus Großstädten zum Beispiel völlig anders.
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Also meine Meinung weicht zwar völlig ab, aber ich will sie trotzdem mal loswerden.
Wenn der Fall wie der geschildert wurde eine Frage in der Uni gewesen wäre (ein paar Rechtsvorlesungen durfte ich besuchen), dann wäre meine Vermutung folgende:
Es handelt sich hierbei nicht um ein einziges Rechtsgeschäft, sondern um mehrere. Diese sind unanhängig voneinander zu betrachten!
Die Schenkung des Welpen von der ehemaligen Eigentümerin an dich wurde durch die Übergabe des Welpen wirksam. Es Bedarf hierbei keinen Schenkungsvertrag, da die Übergabe die Schenkung als solchen wirksam macht. Damit bist du nach meinem Verständnis Eigentümerin des Welpen geworden.
Das Versprechen, dass sie den Hund Besuchen und mit ihm zur Hundeschule gehen könnte kannst du natürlich jederzeit wieder aufheben. Das ist kein Rechtsgeschäft.
Und nun zu den "Auflagen" deinerseits. Daran sehe ich nichts verwerfliches. Im Grunde ist es eine Schenkung unter Auflagen. Einen Vertrag diesbezüglich gibt es nicht und da du ihr den Hund auch nicht übergeben hast, ist er in deinem Eigentum. Natürlich kannst du dein Eigentum unter deinen Maßstäben verschenken.
Ich bin kein Anwalt oder irgendwie Befug dazu Rechtsauskunft zu geben. Das wäre ledglich mein Verstädnis der Ausgangslage nach ein paar Rechtsvorlesungen. Ich nehme Bezug auf den letzten Beitrag der TE und die da geschilderte Reihenfolge.
Du vergisst aber die Abmachung, dass die (ehem) Halterin den Welpen wieder zurueck bekommt, wenn sich zeitnah die Umstaende bei ihr aendern. Zeitnah heisst mAn nicht innerhalb von 24 Stunden. Es wurde jetzt (14 Tage spaeter) eine andere Loesung von der Person gefunden und damit muesste man sich mAn an eben diese Absprache halten und ihr den Hund wieder geben.
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das habe ich gleich zu Beginn geschrieben, nach dem ersten und einzigen Post der TE:
Auch das kann ein findiger Anwalt für sich nutzen, dass eine junge Frau in einer Notsituation im guten Glauben gehandelt hat, dass sie den Hund nur vorübergehend zu dir in Pflege gibt, damit er nicht am nächsten Tag wieder allein ist und sie ihn nach 2,5W zurück erhält, wenn sie eine Lösung gefunden hat. Und dass sie diese Lösung nun hat .. :-/
Man stelle sich die Situation anders herum vor, diese junge Frau hätte hier geschrieben. Dass sie zugegebenermaßen naiv einen Hund gekauft hat, dem sie nicht gerecht wurde. Aber dann sofort eine Pflegestelle organisiert hätte, um das Problem schnellstmöglich zu lösen.Dass sie nun eine Lsg hat, ihr der Welpe aber nicht mehr rausgegeben wird, entgegen der letzten Absprache. Und nun der Hund auch noch umgemeldet wurde etc pp
letztlich bleibe ich dabei. Und es wiederholt sich auch in deinem zweiten Post später:
er wurde dir in einer "Notsituation" geschenkt/überlassen, du hast geholfen, nicht mit der festen Absicht des Erwerbes.
Und einen Tag später, durch das Wiederaufsuchen der Besitzerin an dich, dass sie sich jetzt fühle, als sei ihr der Hund weggenommen worden und dem wieder nur mündlichen Nachtrag, sie könne ihn auch nach einer gewissen Zeit zurück erhalten- hast du also meinem Verständnis nach die erste Schenkung für nichtig erklärt und die Art von Übernahme in eine unter Umständen zeitlich befristete Verwahrung abgeändert.
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Hatte ich schon erwähnt dass ein Anwalt in dieser Situation sicherlich besser ist?
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