Bald zieht ein Hund ein! Der Wartezeit-Thread Teil 3
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Insofern haben wir dann auch Zeit, nach einem (sehr) guten Züchter zu suchen, von dem wir nach Berliner Hundegesetz auch einen Welpen kaufen dürfen (Inhaber §11 oder andere Sachkunde, also Veterinär oder Hundetrainer). Die werden wir bei den Anforderungen auch brauchen. Wer hier sachdienliche Hinweise hat, immer gerne her damit!
Ich kann dir nur insofern ein Hinweis liefern, alsdass das bei der Anmeldung (jedenfalls derzeit) niemanden interessiert.
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Insofern haben wir dann auch Zeit, nach einem (sehr) guten Züchter zu suchen, von dem wir nach Berliner Hundegesetz auch einen Welpen kaufen dürfen (Inhaber §11 oder andere Sachkunde, also Veterinär oder Hundetrainer). Die werden wir bei den Anforderungen auch brauchen. Wer hier sachdienliche Hinweise hat, immer gerne her damit!
Ich kann dir nur insofern ein Hinweis liefern, alsdass das bei der Anmeldung (jedenfalls derzeit) niemanden interessiert.
ich habe mich da jetzt mal durchgewühlt und verstehe das Berliner Hundegesetz (hier zu finden) insbesondere mit den Paragrafen 16 und 33 so, dass Hunde, die nicht mit entsprechend qualifizierter Erwerbsbescheinigung erworben werden, schlimmstenfalls eingezogen werden können, von den bis zu 10 TEUR Geldbuße abgesehen, würde ich sowas nie riskieren.
Und das ganz unabhängig von der Eintrittswahrscheinlichkeit dieser Strafen:-)
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