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Hallo liebe Leute,
ich habe eine Frage bezüglich der Tollwut-Impfung und hoffe es ist OK, dass ich ein neues Thema dafür aufmache. Ich hab schon ne Weile das Internet durchforstet, aber zu der vielleicht speziellen Frage keine Antwort finden können.
Also, es geht um die Tollwut-Impfung, mein Hund wurde als Welpe grundimmunisiert und hat seitdem immer einen durchgehenden Impfschutz gehabt. Zunächst jährlich immer mit einem Impfstoff von Virbagen, und dann "zuletzt" 2018 mit Novibac. Die Impfung von 2018 hält noch bis 2021 und wurde bei "Tierarztpraxis A" gemacht.
Leider wurde beim letzten Impftermin (bei "Tierarztpraxis B") diesen August Tollwut mitgeimpft (dank Corona-Regelungen hab ichs zu spät geschnallt um einzuschreiten) - mit Rabisin. Ich dachte der Arzt guckt in den Impfpass und sieht ja, dass die Impfung nicht nötig ist, tja - war wohl nix. Zu allem Überfluss wurde die Impfung auch nur bis 2021 eingetragen.
So hat er jetzt gültigen Impfschutz von Novibac von 2018 bis Mitte August 2021 UND Impfschutz mit Rabisin von 2020 bis Anfang August 2021. ....
Ich habe es zunächst zähneknirschend hingenommen, wollte nächstes Jahr eigentlich ein letztes mal Tollwut impfen lassen und wäre damit wieder zu "Tierarzt A" gegangen oder woanders hin, wo man es für 3 Jahre einträgt.
Aus gesundheitlichen Gründen werde ich die Impfung 2021 aber wohl nicht mehr machen lassen.
Nun habe ich mir den Beipackzettel von Rabisin online angesehen und dort steht
Impfschutz nach Grundimmunisierung: 1 JahrImpfschutz nach Wiederholungsimpfung: 3 Jahre
Und ich will zumindest diese 3 Jahre noch mitnehmen! Nur um im Sinne der TollwV im Falle des Falles (Ich weiß, dass dies unwahrscheinlich ist, aber wenn uns 2020 eins gelehrt hat, dann dass man niemals nie sagen sollte...) besser da zu stehen.
Aaaalso, lange Rede kurzer Sinn, ich habe beim Tierarzt angerufen und darum gebeten den Eintrag auf 3 Jahre zu korrigieren (oder ganz neu zu machen, sollte ja möglich sein und mit das Praxisstempel zu beglaubigen). Die Dame am Telefon meinte "Machen wir nicht.". Die Impfstoffe halten nur "bis zu 3 Jahre" und sie tragen grundsätzlich nur 1 ein. Und wenn ich mich beschweren wolle, sollte ich dem Tierarzt doch eine Mail schicken Tja, was bringt mir beschweren, das ändert ja nix.
Habe jetzt kurzfristig einen Termin für heute abend in der Praxis und werde nochmal persönlich darum bitten das abzuändern. Wenn sie an der Gültigkeit nichts anpassen wäre die Impfung ja ohnehin völlig sinnlos, es bestand ja noch Impfschutz. Ich fürchte dass sie mit dem Argument kommen werden, dass die Grundimmunisierung mit einem anderen Impfstoff gemacht wurde und mit Rabisin nun wiederholt werden muss.
So, jetzt die Frage,
sehe ich das richtig, dass die Impfung mit Rabisin 3 Jahre gültig sein müsste? Ja, die Grundimmunisierung wurde mit einem anderen Impfstoff gemacht, aber Tollwut ist doch Tollwut und der Hund IST meiner Meinung nach mehr als ausreichend grundimmunisiert
liebe Grüße,
Dini
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Meine Hunde sind auch mit Rabisin gegen TW geimpft und diese Impfung ist 3 Jahre gültig.
Da mein Tierarzt schonmal was anderes bei uns ausbessern musste und auch nicht mehr gemacht hat als Jahreszahl durchstreichen / überstreichen, würde ich an deiner Stelle selber abändern.
Rechtlich gesehen machst du da absolut nichts falsch!
Edit: Grundimmunisiert wurden meine Hunde auch mit einem anderen Hersteller, das tut nichts zur Sache.
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Hmm, ich glaube schon, dass das a) Urkundenfälschung wäre und b) vom Amt im Falle des Falles nicht anerkannt werden würde. Zumal es ziemlich auffällig wäre, da das Datum ursprünglich gestempelt wurde.
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Hmm, ich glaube schon, dass das a) Urkundenfälschung wäre und b) vom Amt im Falle des Falles nicht anerkannt werden würde. Zumal es ziemlich auffällig wäre, da das Datum ursprünglich gestempelt wurde.
Aber egal wer das Datum abändert, es ändert ja nichts daran, dass der eingetragene Impfstoff rechtlich gesehen 3 Jahre Gültigkeit hat. Was auch immer der Tierarzt behauptet oder einträgt.
Ansonsten kannst du nichts machen, außer den Tierarzt nochmals versuchen umzustimmen oder nächstes Jahr wieder impfen (was für mich absolut rausfallen würde, dann überimpfst du den Hund ja ein zweites mal)
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Ich hab nur überall gelesen, dass rechtlich das gilt, was der Tierarzt reingeschrieben hat und kein Amt sich die Mühe machen würde um nach den Herstellerangaben zu recherchieren. Wenn der Tierarzt mir das nich abändert werd ich mir wohl wenigstens den Beipackzettel geben lassen, die 3 Jahre fett anmarkern und den dann dazu tun.
Mal sehen, was heut abend dabei rum kommt.
Es geht mir ja auch ums Prinzip.
Auf dem Beipackzettel den ich online finde steht ganz klar nichts von "BIS 3 Jahre". Das Argument kann dann ja nicht ziehen. Wenn der Arzt mir damit kommt muss ich wohl an seiner Qualifikation zweifeln? Bleibt halt nur die Frage nach der Grundimmunisierung.
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Ich denke, ich würde es, wie ChatSauvagee geschrieben hat, selbst ändern. Das hinterfragt sicher niemand.
mein Arzt hat auch in meinem Impfpass etwas händisch durchgestrichen und neu hingeschrieben
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Es gilt leider das, was der Tierarzt einträgt (wichtig für Auslandsaufenthalte).
Der Wirkstoff ist doch derselbe, nur der Hersteller ist ein anderer, oder täusche ich mich? Deswegen kann man da nicht mit dem Argument kommen, dass es nun wegen eines neuen Impfstoffs eine Grundimmunisierung war
Selbst händisch durchstreichen und etwas neu eintragen würde ich nicht...
Ich würde wahrscheinlich nächstes Jahr dann einen Titertest machen und in den sauren Apfel beißen und frisch Impfen lassen auf 3 Jahre. Je nachdem, wie du die Erfahrung gemacht hast, wie dein Hund das verträgt und ob du ins Ausland möchtest...
Oder du rufst mal deinen Tierarzt A an und fragst, was man da machen kann oder ob er da was ändern kann oder mal bei dem Tierarzt anruft, der das gemacht hat (so von Fachmann zu Fachmann)?
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Auf dem Beipackzettel den ich online finde steht ganz klar nichts von "BIS 3 Jahre"
Druck den Beipackzettel aus und halt ihm den unter die Nase.
Die meisten Ärzte, egal ob TA oder Humanmediziner, kennen in den seltensten Fällen die Beipackzettel auswendig.
Ich werd einfach die Homepage des Herstellers auf dem Handy vorzeigen. (Drucken geht nicht.)
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So wie ich es lese, hat dein Hund eine Kombi - Impfung bekommen? Da kann es natürlich sein das diese dann nur 1 Jahr anhält.
Ich habe im Februar erst wieder Tollwut impfen lassen und die gilt 3 Jahre, denke für meine Senioren war es auch die letzte. Wir impfen es auch nur wegen Urlaub.
Ansonsten versuch doch mal Rat bei Tierarzt A einzuholen? Warum bist du denn überhaupt zu Arzt B gegangen?
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