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Wenn der Tierarzt / die Helferin nicht einmal in der Lage ist, einen Impfpass zu lesen, würde ich da sowieso nicht mehr hin gehen.
Die Logik ist ja, dass von der Impfung aus 2018 bestimmt kein ausreichender Titer mehr vorhanden ist, also muss geimpft werden...
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Wenn der Tierarzt / die Helferin nicht einmal in der Lage ist, einen Impfpass zu lesen, würde ich da sowieso nicht mehr hin gehen.
Die Logik ist ja, dass von der Impfung aus 2018 bestimmt kein ausreichender Titer mehr vorhanden ist, also muss geimpft werden...
Achsoooo, ach herrje. Das ist ja noch dämlicher!
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Tja, ich hab getan was ich konnte.
Und ich bin nun wahrlich kein Impf-Gegner, aber irgendwie kauf ich denen die Begründung nicht ab. ;-]
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Ein TA, der so viel sachlich falsches Zeug erzählt, hätte mich gesehen! Erstens braucht es keine Titerbestimmung für die meisten Auslandreisen, die auf 3 Jahre gültig eingetragene Impfung reicht. Zweitens stimmt es nicht, dass nach 1 Jahr der Titer schon so weit unten ist. Zur Zulassung für 3 Jahre musste ein ausreichender iter über 3 Jahre nachgewiesen werden. Ganz selten gibt es Hunde, die keinen ausreichenden Titer aufbauen. Da nützt meist auch eine jährliche Impfung nicht mehr.
Bei Splash habe ich mehr als 1 Jahr nach der Impfung eine Titerbestimmung für GB machen lassen; der Titer war mehr als 10x so hoch wie erforderlich!
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Zur Zulassung für 3 Jahre musste ein ausreichender iter über 3 Jahre nachgewiesen werden.
Bingo. Ist ja nicht so, dass da ein HH einfach irgendwas verlangt. Diese 3 jahre sind offiziell zugelassen und das passiert nicht mal so, weil es irgendwer lustig findet.
Den TA würd ich meiden wie die Pest und ggf. würd ich mich auch an die Kammer wenden -
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Diese 3 jahre sind offiziell zugelassen und das passiert nicht mal so, weil es irgendwer lustig findet.
Das glaubt man aber nicht, was ich schon Diskussionen mit Tierärzten deswegen hatte.
Die stellen sich einfach stur und fertig. Es wird einfach alles ignoriert, es interessiert die nicht was in den Beipackzetteln steht oder vom Hersteller vorgegeben wird.
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Wenn ich überhaupt noch mal impfen lasse.
Wenn es Du das so machen willst, bedenke dann, daß Du, solltest Du mal ins Ausland wollen, oder woanders hin, wo nur ein geimpfter Hund eintreten darf, die Grundimmunisierung wieder von vorne machen darfst, mit genau vorgegebenen Abständen!
Nein. Dann gelten nur die 21 Tage Wartezeit.
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Wenn man x Jahre nicht mehr hat impfen lassen, und dann plötzlich wieder doch?
Von einer Bekannten weiß ich, daß sie nach wenigen Wochen noch einmal ein Jahr später hätte wieder kommen sollen.
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So steht es in den FAQ‘s die ich verlinkt habe
„Werden die Impfintervalle für die Wiederholungsimpfung nicht eingehalten, gilt die Wiederholungsimpfung als Erstimpfung mit einer 21-tägigen Wartefrist bis zur Gültigkeit.“
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bestimmt Tollwutimpfstoffe müssen nicht grundimmunisiert werden.
Sie gelten nach 21 Tagen und je nach Hersteller dann eben 1 oder 3 Jahre.
Gültig ist das , was der praktizierende TA einträgt, egal was im Beipackzettel steht. Auch wenn die Stiko was Anderes empfiehlt.
Sollte die T Impfung nur um einen Tag den Termin im Ausweis überschreiten, müssen wieder die 21 Tage eingehalten werden (wichtig für Urlaubsreisen, haben häufig Leute die in einer Woche in den Urlaub fahren wollen, die Tollwut dann aber noch nicht gültig ist ).
Wir hatten auch schon Hunde, die im 3 Jahresintervall den Titer für Schweden zu niedrig hatten. Impfen natürlich trotzdem weiterhin nach Beipackzettel.
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