Welpe mit Katzen vergesellschaften

  • Wer Mischlinge produziert ist kein Züchter.

    Ich meinte auch ob du nen Vertrag mit deiner Bekannten gemacht hast.

  • Bloß nicht :no: das ist jetzt DEIN Hund... ganz, ganz schnell beim OA anmelden und auch an die Versicherung(en) denken und sofort zum TA und "check up" und falls Hundi nicht gechipt ist - wovon ich mal ausgehe - chippen lassen und direkt bei TASSO anmelden... was sonst noch...


    Hat der Hund vielleicht "Papiere" ;) also einen ImpfPass oder vielleicht sogar einen EuroPass (dann müsste er ja gechipt sein)...


    Deine "Schwägerin" ist ja niedlich :p ich "hasse" solche Leute...


    (mal geunkt :roll: sie wird nach ein paar Tagen wieder auf der Matte steh'n :roll: bestenfalls wieder bei Dir oder aber auf einmal ist der Hund "woanders"... schreckliche Vorstellung, dass Hundi irgendwo landet und womöglich wirklich zum WanderPokal wird)


    Die "dumme Dritte" bist DU gar nicht :gut: ich finde das total gut, dass Du die Kleine aufgenommen hast :respekt: ich würde das auch tun!

  • Natürlich sollte man versuchen, das zum Wohle des Hundes zu klären.

    Aber zum Einen ist das, was am besten für das Wohl des Hundes ist, nicht immer mal eben objektiv zu klären. Wenn die Schwester ihn wiederhaben will, dann denkt sie ggf auch, dass das zum Wohle des Hundes ist. Wir lesen hier immer nur eine Seite, das darf man nicht vergessen.

    Womit ich der TE absolut nichts unterstellen will. Nur mal als Anmerkung, die Schwester kann sich hier nicht äußern.

    Darüber hinaus ist das "Wohl des Hundes" rechtlich irrelevant. Wenn die Schwester einen Kaufvertrag hat und die TE nur eine mündliche Absprache, dann hat sie eigentlich keine Möglichkeit, den Hund gegen den Willen der Schwester zu behalten.


    Sollte es da zu einer größeren Auseinandersetzung kommen müssten das dann aber Anwälte klären. Im besten Fall kommt es dazu natürlich gar nicht erst!

    Ich wollte nur mal relativieren, dass es eben nicht so einfach ist, jetzt zu sagen, dass sei eindeutig der Hund der TE.

    Versicherungen etc tun dazu übrigens auch nichts zur Sache, wenn ein Kaufvertrag vorliegt.

  • Tja... man kann's auch drehen+wenden aber der Hund wurde abgegeben und ist jetzt umgezogen und fertig!


    Das ist die "Schwägerin" und die wird wohl kaum "vor Gericht" ziehen und den Hund, den sie nach drei Tagen wegen Überforderung? abgegeben hat, ein paar Tage später mit ganz großem Besteck zurückholen?"!


    Wie denn auch... sie schickt Mama+Papa zu ihrem Bruder (Freund der TE) und die üben dann elterliche Gewalt aus?!


    (ich muss nochmal den ersten Beitrag lesen - Moooment)

  • Natürlich war Bedingung das der Hund dann hier sein fixes Zuhause findet

    Steht in #8 ;) nicht im ersten Beitrag - ist doch alles klar oder?!


    Dass wir hier nur eine Seite hören/lesen ist doch immer so... es gibt sooo viele verzwickte und "unglaubliche" Geschichten :roll: mal seh'n wie's weitergeht...

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