Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 16

  • Papiere bekommen Welpen, die im VDH-Zuchtverein fallen immer. Es gibt Geldstrafen oder Sperren (dass der Züchter eine bestimmte Zeit nicht züchten darf).


    LG Anna

  • Sind das dann "normale" Papiere oder lediglich Registerpapiere? Weil, irgendwie sollt das ja schon irgendwelche sinnvollen Konsequenzen haben, so eine Geldstrafe wär ja schnell bezahlt :fear:

  • Karpatenköter Wie es hier im Forum aussieht ka, aber du solltest definitiv was dazu finden wenn du "Schnauzer Krallen Krebs" suchst.

    Schwarze Schnauzer sind recht anfällig für bösartigen Krallen Krebs, und in der Regel wird dann die betroffene Zehe amputiert. Soweit ich weiß haben die Hunde keine Probleme damit, aber es kommt eben bei schwarzen Mittel und Riesenschnauzern vergleichsweise oft vor.

    Danke, ich such mal und les mich ein :smile:

    Masha kommt damit auch gut zurecht, sie leckt sich da nur gerne dran rum und dann wirds halt wund. Da darf demnächst noch unsere TÄ draufgucken und ich werds bis dahin mit Manukahonigsalbe behandeln... zum Glück lässt sie jegliche Verbände und Socken komplett in Ruhe.

  • Was passiert eigentlich, wenn man als (FCI)-Züchter gegen einen Punkt der Zuchtordnung verstößt? Bekommen die Welpen dann keine Papiere?

    Konkret meine ich, wenn man den vorgeschriebenen Mindestabstand zwischen zwei Belegungen nicht einhält.

    Papiere gibts nur nicht, wenn man eine Zuchtbuchsperre hat oder Hunde einsetzt, die keine Papiere haben (dann gibts Registerpapiere).

    Die Sanktionen bei dem was du beschreibst sind je nach RZV anders. Ich weiss von 'es gibt eins auf die Griffel' und man muss doppelte Wurfabnahmegebuehr zahlen - wenn zw. 2 Wuerfen von 2 Huendinnen der Abstand nicht eingehalten wird. Bei einer Huendin die zu frueh erneut belegt wird, gibts gerne eine laengere Sperre fuer diese Huendin.

  • Was passiert eigentlich, wenn man als (FCI)-Züchter gegen einen Punkt der Zuchtordnung verstößt? Bekommen die Welpen dann keine Papiere?

    Konkret meine ich, wenn man den vorgeschriebenen Mindestabstand zwischen zwei Belegungen nicht einhält.

    Papiere gibts nur nicht, wenn man eine Zuchtbuchsperre hat oder Hunde einsetzt, die keine Papiere haben (dann gibts Registerpapiere).

    Die Sanktionen bei dem was du beschreibst sind je nach RZV anders. Ich weiss von 'es gibt eins auf die Griffel' und man muss doppelte Wurfabnahmegebuehr zahlen - wenn zw. 2 Wuerfen von 2 Huendinnen der Abstand nicht eingehalten wird. Bei einer Huendin die zu frueh erneut belegt wird, gibts gerne eine laengere Sperre fuer diese Huendin.

    Ist eine Rasse, die direkt vom Verband betreut wird, also leider kein Club dahinter. Aber die Sanktionen find ich echt schwach, da zahlt es sich ja fast aus, dagegen zu verstoßen, wenn man dann eh keinen Wurf mit der Hündin mehr machen will :muede:

  • Sind das dann "normale" Papiere oder lediglich Registerpapiere? Weil, irgendwie sollt das ja schon irgendwelche sinnvollen Konsequenzen haben, so eine Geldstrafe wär ja schnell bezahlt :fear:

    Wenn noch nichts gesperrt ist (Zuchtbuch oder einer der Hunde) und beide Hunde die notwendigen Zuchtvorraussetzungen erfüllen, ja.

  • Papiere gibts nur nicht, wenn man eine Zuchtbuchsperre hat oder Hunde einsetzt, die keine Papiere haben (dann gibts Registerpapiere).

    Die Sanktionen bei dem was du beschreibst sind je nach RZV anders. Ich weiss von 'es gibt eins auf die Griffel' und man muss doppelte Wurfabnahmegebuehr zahlen - wenn zw. 2 Wuerfen von 2 Huendinnen der Abstand nicht eingehalten wird. Bei einer Huendin die zu frueh erneut belegt wird, gibts gerne eine laengere Sperre fuer diese Huendin.

    Ist eine Rasse, die direkt vom Verband betreut wird, also leider kein Club dahinter. Aber die Sanktionen find ich echt schwach, da zahlt es sich ja fast aus, dagegen zu verstoßen, wenn man dann eh keinen Wurf mit der Hündin mehr machen will :muede:

    Jups. Ich weiss von einem Zwinger im Ausland, da gabs richtig eine auf's Dach.. Die Huendin war zu alt, wurde aber dennoch belegt. Ohne Ausnahmegenehmigung. Da wurd dann mal der gesamte Zwinger gesperrt. Fuer 2 Jahre, mein ich.

    In DE sind die Strafen meist sehr harmlos.

  • Huhu,


    gibt es im Forum einen reinen Schäferhunde Thread?


    Sowie "Der Pudel Thread" oder "Spitze sind spitze"


    die Suche ergab leider nix


    Dankeschön schon mal!


    LG Newstart2

  • Darf man in den Verwendungszweck eines Bußgeldbescheides einen Gruß reinschreiben?

    Also Zeile 1 = Aktenzeichen

    und dann würde ich gerne schreiben:

    "Das ist kein Schuldeingeständnis. Der Klügere gibt bekanntlich nach.

    Frohe Weihnachten an den Landkreis Hildesheim. Bleiben Sie gesund."


    Darf man das? Oder sind die Beamten dann beleidigt und ich bekomme noch ein Ordnungsgeld für..... keine Ahnung..... zusätzliche Bearbeitungsgebühr, weil der buchende Beamte mehr zu lesen hatte.... oder so

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