Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 16
- Helfstyna
- Geschlossen
-
-
Wenn A dir etwas verkauft, die Sache dir aber erst gehört, wenn du bei Y z.B. ein Abo abschließt, dann ist diese Klausel nicht wirksam.
Vielen Dank schonmal
Könntest du mir ggf. noch ein konkretes Beispiel dafür geben?
Person A kauft sich einen Hund bei Person B. Im Vertrag steht, dass das Eigentum erst auf Person A übergeht, wenn sie
a) den Kaufpreis vollständig bezahlt hat
b) ein Abo bei Futterhersteller X abschließt (oder Summe xyz an einen TSV überweist).
In dem Fall ist Klausel a) wirksam, aber Klausel b) unwirksam (und wenn man keine salvatorische Klausel im Vertrag hat, damit der gesamte Vertrag anfechtbar).
-
- Vor einem Moment
- Neu
Hi
hast du hier Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 16* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!
-
-
Arbeitet jemand von euch beim Finanzamt und könnte mir eine Frage beantworten?
Finanzamt nicht aber Steuerbüro falls das hilft :)
-
Vielleicht hat hier jemand Ahnung von Eigentumswohnungen? Ich wollte heute den Zählerstand vom Stromzähler ablesen, weil ich zum 1.1. den Anbieter wechsele. Leider musste ich feststellen, dass die Tür inzwischen abgesperrt ist und ich als Eigentümer weder informiert wurde noch einen passenden Schlüssel hab. Kann ich rechtlich gegen die Hausverwaltung vorgehen?
-
Weswegen willst Du denn rechtlich gegen die Verwaltung vorgehen?Schreib denen dass du in den Raum willst und gut...
-
Ich würde mich nächste Woche mit dem Anliegen an die Hausverwaltung wenden und um Klärung bitten, ehe ich rechtliche Schritte überhaupt erst in Kalkül ziehen würde.
-
-
Vielleicht hat hier jemand Ahnung von Eigentumswohnungen? Ich wollte heute den Zählerstand vom Stromzähler ablesen, weil ich zum 1.1. den Anbieter wechsele. Leider musste ich feststellen, dass die Tür inzwischen abgesperrt ist und ich als Eigentümer weder informiert wurde noch einen passenden Schlüssel hab. Kann ich rechtlich gegen die Hausverwaltung vorgehen?
Ich würde auch zuerst nachfragen, warum abgeschlossen ist. Bei uns war das damals leider erforderlich, weil unbelehrbare Miteigentümer regelmäßig an der Steuerung der Heizung herumgefummelt haben und dadurch mehrfach der teure Notdienst benötigt wurde, wegen Ausfall von Heizung und Warmwasser.
-
Vielleicht hat hier jemand Ahnung von Eigentumswohnungen? Ich wollte heute den Zählerstand vom Stromzähler ablesen, weil ich zum 1.1. den Anbieter wechsele. Leider musste ich feststellen, dass die Tür inzwischen abgesperrt ist und ich als Eigentümer weder informiert wurde noch einen passenden Schlüssel hab. Kann ich rechtlich gegen die Hausverwaltung vorgehen?
Ich würde auch zuerst nachfragen, warum abgeschlossen ist. Bei uns war das damals leider erforderlich, weil unbelehrbare Miteigentümer regelmäßig an der Steuerung der Heizung herumgefummelt haben und dadurch mehrfach der teure Notdienst benötigt wurde, wegen Ausfall von Heizung und Warmwasser.
Heizung ist in einem anderen Kelleraum. Ich finde es halt frech, einfach abzuschließen ohne die Eigentümer zu informieren.
Weil die einfach den Zugang zu den Zählern gesperrt haben, ohne die Eigentümer zu informieren. Ist nicht das erste Mal, dass die Hausverwaltung Mist baut und so langsam reißt mein Geduldsfaden...
-
Jut wenn dir eure HV für Mist bauen bekannt ist, nutze die nächste ETV und trage alles vor!
-
Also bei uns ist der Raum mit den Zähler für Eigentümer zugänglich, heißt, der Schlüssel passt. Ich würde die Hausverwaltung einfach darauf ansprechen, denn sowas muss zugänglich sein.
Bei genereller Unzufriedenheit mit der Hausverwaltung, würde ich das bei der nächsten Eigentümerversammlung ansprechen.
-
Ich würde auch zuerst nachfragen, warum abgeschlossen ist. Bei uns war das damals leider erforderlich, weil unbelehrbare Miteigentümer regelmäßig an der Steuerung der Heizung herumgefummelt haben und dadurch mehrfach der teure Notdienst benötigt wurde, wegen Ausfall von Heizung und Warmwasser.
Heizung ist in einem anderen Kelleraum. Ich finde es halt frech, einfach abzuschließen ohne die Eigentümer zu informieren.
Weil die einfach den Zugang zu den Zählern gesperrt haben, ohne die Eigentümer zu informieren. Ist nicht das erste Mal, dass die Hausverwaltung Mist baut und so langsam reißt mein Geduldsfaden...
Ok, wenn Du Dein Recht durchsetzen möchtest ginge das theoretisch so:
Aus der Gemeinschaftsordnung wird sich zumindest implizit ergeben - sofern es keine sonstigen Vereinbarungen gibt, etwa dass Zugang zu Technik u.ä. Räumen nur der Hausmeister haben soll -, dass Du einen Anspruch auf Nutzung des/Zugang zu dem Raum hast. Wenn die Hausverwaltung Dir den Zugang durch Schlosswechsel verwehrt, musst Du sie zunächst unter Setzung einer angemessenen Frist auffordern, Dir wie auch immer Zugang zu verschaffen. Nachdem die Frist verstrichen ist, kann Du Dir selbst Zugang verschaffen, etwa durch die Beauftragung eines Schlüsseldienstes. Die Kosten sind dann als Schadensersatz neben der Leistung von der Hausverwaltung zu bezahlen. Wenn diese nicht zahlt, müsstest Du den Betrag einklagen. Dazu sei gesagt: Nach Lehrbuch kannst Du einen solchen Anspruch durchsetzen und würdest Recht bekommen, ob allerdings irgendein Amtsrichter der Meinung ist, dass solch ein Verhalten unverhältnissmäßig sei weil die besonderen Umstände erfordert hätten, dass... weiß man nie, denn: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
Ich würde es nicht machen...
-
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!