Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 16
- Helfstyna
- Geschlossen
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Aber. Wie damit umgehen? Ich krieg Bluthochdruck bei der Sache, nur isses nicht mein Bier.
Will das Familienmitglied denn selbst etwas unternehmen, sofern es dabei nicht auffliegt?
Falls ja, würde ich mich an eine Vertrauensperson wenden, zu der ein guter Draht besteht.
Z.B. an den Hausarzt/ einen Facharzt eines Betreuten. Oder an einen rechtlichen Betreuer. Also eine Person, die Dein Familienmitglied kennt und sicher ist, dass diese Person eine Anzeige auf ihre Kappe nimmt. Alternativ an den eigenen Hausarzt wenden mit Bitte um Meldung, ohne die eigenen Patientendaten an das Gesundheitsamt zu übermitteln.
Bei den rechtlichen Betreuern kann man das ja auch ganz elegant anstellen. Einfach in den Akten nachsehen, welcher Beschluss den Bereich Gesundheitssorge umfasst, dann den Betreuer anrufen, ihn darüber informieren, dass der Betreute erkrankt ist, dass die ganze Wohngruppe ebenfalls infiziert ist und fragen, ob es mit Blick auf die Haftung/ ärztliche Untersuchungen weiterer Maßnahmen bedarf. Gerne auch mit dem dezenten Hinweis, dass aus Sicherheitsgründen in nächster Zeit auf Besuche des Betreuers verzichtet werden sollte.
Wenn Du da ein engagiertes Exemplar erwischst, wird da ganz zügig gehandelt.
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- Vor einem Moment
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Hi
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@Juno2013
Das ist ein besprechenswerter Ansatz. Den werd ich mal durchtelefonieren.
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Ich wünsche Euch viel Erfolg (und wenn Du magst, berichte doch mal, was passiert ist).
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Aber. Wie damit umgehen? Ich krieg Bluthochdruck bei der Sache, nur isses nicht mein Bier.
Will das Familienmitglied denn selbst etwas unternehmen, sofern es dabei nicht auffliegt?
Falls ja, würde ich mich an eine Vertrauensperson wenden, zu der ein guter Draht besteht.
Z.B. an den Hausarzt/ einen Facharzt eines Betreuten. Oder an einen rechtlichen Betreuer. Also eine Person, die Dein Familienmitglied kennt und sicher ist, dass diese Person eine Anzeige auf ihre Kappe nimmt. Alternativ an den eigenen Hausarzt wenden mit Bitte um Meldung, ohne die eigenen Patientendaten an das Gesundheitsamt zu übermitteln.
Bei den rechtlichen Betreuern kann man das ja auch ganz elegant anstellen. Einfach in den Akten nachsehen, welcher Beschluss den Bereich Gesundheitssorge umfasst, dann den Betreuer anrufen, ihn darüber informieren, dass der Betreute erkrankt ist, dass die ganze Wohngruppe ebenfalls infiziert ist und fragen, ob es mit Blick auf die Haftung/ ärztliche Untersuchungen weiterer Maßnahmen bedarf. Gerne auch mit dem dezenten Hinweis, dass aus Sicherheitsgründen in nächster Zeit auf Besuche des Betreuers verzichtet werden sollte.
Wenn Du da ein engagiertes Exemplar erwischst, wird da ganz zügig gehandelt.
Bei dem Weg wäre ich vorsichtig. Ich würde da wohl auch nur jemanden ansprechen, der wirklich dicht hält und nicht doch den eigenen Namen preis gibt und sagt, das man ihn 'angestachelt' hätte. Ich meine, dass es durchaus sein kann das man da als Mitarbeiter eine Abmahnung kassieren kann. Nur so als Hinweis...wäre ja schade, wenn das dann als Reaktion der Leitung käme. Bin mir allerdings nicht sicher, ob das haltbar wäre oder nicht. Da bin ich nicht so drin im rechtlichen.
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Gesetzlichen Betreuern Missstände zu erzählen und sie zu bitten stellvertretend die Sache zu melden. Das kann auch schon hinten los gehen.
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Noch ergänzend:
Ich meine, dass es durchaus sein kann das man da als Mitarbeiter eine Abmahnung kassieren kann.
Die Chance, damit durchzukommen, halte ich - je nach Position des Familienmitglieds- für gering.
Fakt ist, dass es im Falle einer Infektion eine Meldepflicht gibt:
ZitatHinweis: Auch ein positiver Antigen-Schnelltest (Point-of-care oder kurz PoC-Antigentest) ist meldepflichtig; der Erregernachweis ist innerhalb von 24 Stunden namentlich an das Gesundheitsamt zu melden.
https://www.kbv.de/html/coronavirus.php#content44579
Sofern das Familienmitglied in leitender Position tätig und für eine solche Meldung zuständig ist, wäre das natürlich übel.
Ist das Familienmitglied nicht in leitender Position tätig, dürfte eine Abmahnung dafür, dass es Ärzte/ rechtliche Vertreter kontaktiert, um beim Gesundheitsamt Meldung zu machen, wohl kaum haltbar sein.
Im Gegenteil glaube ich, dass es problematisch werden kann, das Verhalten weiter zu decken- zumal die Infektion ja noch weiter nach außen getragen wird und andere Menschen gefährdet werden.
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Gesetzlichen Betreuern Missstände zu erzählen und sie zu bitten stellvertretend die Sache zu melden. Das kann auch schon hinten los gehen.
Wenn ein Betreuter infiziert ist, hat der rechtliche Betreuer als gesetzlicher Vertreter dafür zu sorgen, dass die Quarantänebestimmungen erfüllt werden. Ist in der Quarantäneverordnung zum § 30 des Infektionsschutzgesetzes des jeweiligen Bundeslandes nachzulesen.
Dazu ist es notwendig, dass die Einrichtung den Betreuer informiert, denn sie selbst kommt dieser Verpflichtung ja ganz offensichtlich nicht nach.
Das kann böse enden, wenn nicht gehandelt wird. Alleine schon mit Blick auf die Haftung. Und raus kommt es ohnehin, wenn die Einwilligung für die Impfung ausgefüllt werden muss und abgefragt wird, ob der Betreute bereits infiziert war. Da kann sich die Einrichtung dann schon einmal warm laufen, weil Ärzte und Betreuer es sicherlich nicht lustig finden werden, dass an dieser Stelle vertuscht worden ist.
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@Juno2013
Zwar werden viele Bestimmungen ähnlich sein, das schwer dubiose Geschehen betrifft aber nicht Deutschland.
Allerdings: ein Telefonat später sieht die Situation etwas anders aus, die Behörde ist mittlerweile aktiv. Und es gibt - Tage nach Ausbruch - Schleuse und Schutzkleidung und Einkaufslieferung statt alle rennen selber zum Supermarkt.
Der Rest der Geschichte macht weiterhin fassunglos, ghört aber nicht hier her.
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Meine Schwiegermutter hat Fibromyalgie und viel Arthrose. Sie möchte aber gern in den Zoo im Sommer.
Das schafft sie aber nicht mehr zu laufen. Habt ihr Ideen wie wir sie durch den Zoo bekommen ohne dass sie soviel laufen muss und ohne sie in den Rollstuhl setzen zu müssen?
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