Was passiert wenn man den Hund 5 Jahre zu spät bei der Stadt anmeldet?

  • Eine Freundin wurde vom Nachbarn verpfiffen (unschönes Verhältnis untereinander und der Nachbar hat einfach mal auf gut Glück einen nicht gemeldeten Hund angezeigt und prompt ins Schwarze getroffen :pfeif:. O-Ton Freundin: "Der Hund ist so groß wie eine Katze, da sehe ich es gar nicht ein, Hundesteuer zu zahlen!“ :roll:) und konnte dann mal eben 700€ Steuern nachzahlen.

    Upsi. Dabei hatte sie noch Glück und ist zwischendurch umgezogen und nur die aktuelle Gemeinde hat die Hand aufgehalten.

  • Bei uns muss man die vergangenen Jahre nachzahlen. Einen Bußgeldbescheid bekommt man bei uns nur dann wenn die Anmeldung einer Kontrolle oder Anzeige folgte.

  • ...und konnte dann mal eben 700€ Steuern nachzahlen.

    Upsi. Dabei hatte sie noch Glück und ist zwischendurch umgezogen und nur die aktuelle Gemeinde hat die Hand aufgehalten.

    ...wie hoch ist denn bei euch die Hundesteuer? :shocked:

  • Dann würde ich den Hund jetzt einfach anmelden und dazu nix sagen, wie lang ich ihn schon habe.

    Da hat bei mir noch nie einer gefragt.

    Ich musste da immer einen Kaufvertrag, Übernahmevertrag oder Bescheinigung vom Tierarzt (was auch immer da drauf stehen soll) vorlegen. Da steht ja unter Umständen drauf, seit wann man den Hund hat. Wenn man das alles nicht hat, weiß ich gar nicht, wie das dann abläuft :denker:

  • ...und konnte dann mal eben 700€ Steuern nachzahlen.

    Upsi. Dabei hatte sie noch Glück und ist zwischendurch umgezogen und nur die aktuelle Gemeinde hat die Hand aufgehalten.

    ...wie hoch ist denn bei euch die Hundesteuer? :shocked:

    Je nach dem wie lange der Hund nicht gemeldet ist (wären bei uns ja so 4,5 Jahre um auf 700€ zu kommen)... Hier kostet ein Hund 154€ , bei zwei sind es schon je 173€ und bei drei sind es je 192€... Bei einem gefährlichen Hund mal eben 1200€

  • Dann würde ich den Hund jetzt einfach anmelden und dazu nix sagen, wie lang ich ihn schon habe.

    Da hat bei mir noch nie einer gefragt.

    Ich musste da immer einen Kaufvertrag, Übernahmevertrag oder Bescheinigung vom Tierarzt (was auch immer da drauf stehen soll) vorlegen. Da steht ja unter Umständen drauf, seit wann man den Hund hat. Wenn man das alles nicht hat, weiß ich gar nicht, wie das dann abläuft :denker:

    Genau so verhält es sich auch bei der betroffenen Person, man muss angeben seit wann man den Hund in der Gemeinde hält, und woher der Hund kommt. Wenn der Vorbesitzer aus der selben Gemeinde kommt, muss man sogar die Adresse und das Kassenzeichen vom Vorbesitzer angeben. Selbst wenn man wollte kann man da nicht wirklich unehrlich sein. Und die wollen auch alle möglichen Informationen über den Hund, wie Alter, Größe, Gewicht, Farbe etc.

  • Bei uns wird auf eine schriftliche Anmeldung bestanden und der Vorbesitzer und das Übernahme- bzw. Kaufdatum erfragt. Einen Beleg musste ich allerdings noch nie vorlegen.

  • Bei uns wurde gar nichts geprüft. Ich musste nur Namen, Alter, Rasse angeben und seit wann der Hund bei uns lebt. Eine Bitte um Nachweise kam (bisher) nicht, aber da schon die Zahlungsaufforderung und die Steuermarke kam, gehe ich davon aus, dass ich nichts mehr vorlegen muss.

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