Was passiert wenn man den Hund 5 Jahre zu spät bei der Stadt anmeldet?

  • OK - aber wenn man ihn meldet und zB sagt, man kümmert sich, bis sich der Besitzer gefunden hat, oder übernimmt ihn halt, wenn dieser sich nicht findet. Was kann man dem Amt dann vorweisen? Die Fundanzeige beim Tierheim (und wenn man nur angerufen und Bescheid gegeben hat?)? Weil Papiere etc., die irgendwas nachweisen, seit wan man ihn hat, werden ja bei nem Fund eher selten mitgeliefert *gg

    Und wenn ein Mitarbeiter vom Steueramt in Tasso rein schaut (der Hund ist dort seit Beginn registriert), ist die Kaxxe am dampfen ...

  • Völlig krude eine Fundhund-Nummer zu kreiiren :hust:


    Hingehen, sagen wie es Zustande kam und hören was dabei raus kommt ;)


    Rein theoretisch kann ja keine Zahlungsverjährung (i.d.R. fünf Jahre) der Abgabenordnung stattfinden, da noch kein Steuerbescheid erlassen wurde :denker:

    Ob es sich überhaupt gemäß AO um eine Steuerhinterziehung handelt, oder handeln könnte, wird der Bekannte der TS schon noch erfahren.

  • Ich zahl hier brav für alle Tierschutzhunde Steuern. Dafür sind die generell nicht so hoch.

    Hier kosten sie genau dieselben Unsummen wie alle anderen auch :ugly:

    Nur die Listis sind nochmal eine ganz andere Liga - aber auch egal ob aus dem TS oder nicht.

  • Ich finde es ehrlich gesagt ein Unding, dass da überhaupt drüber nachgedacht wird, wie man jetzt einer Steuernachzahlung am besten aus dem Weg gehen kann. :omg:


    Der Hund war die letzten 5 Jahre da, also hat man auch die Steuer dafür zu zahlen. Ehrlich sein mag da vielleicht ein bisschen wehtun, aber sollte doch eigentlich das Selbstverständlichste sein.

  • Hm - und was macht das Amt, wenn man sagt, man hätte den Hund gefunden? Dann kann man doch keine Papiere vorlegen, da es keinen Kaufvorgang oder Übernahmevorgang von nem Tierheim gab? uß man dann hundert Jahre nachzahlen, weil man nicht achweisen kann, daß der Hund gerade erst gefunden wurde, und nicht schon seit Jahren da lebt?


    dann hast du eine Anzeige wegen Fundunterschlagung an der Backe. und wenn dann rauskommt, dass es gar nicht stimmt, dann wird aus der Fundunterschlagung ein Betrug.


    OK - aber wenn man ihn meldet und zB sagt, man kümmert sich, bis sich der Besitzer gefunden hat, oder übernimmt ihn halt, wenn dieser sich nicht findet. Was kann man dem Amt dann vorweisen? Die Fundanzeige beim Tierheim (und wenn man nur angerufen und Bescheid gegeben hat?)? Weil Papiere etc., die irgendwas nachweisen, seit wan man ihn hat, werden ja bei nem Fund eher selten mitgeliefert *gg

    Du darfst den Hund nicht behalten, wenn du ihn gefunden hast. Kann sein, dass es Gemeinden gibt, die das etwas entspannter handhaben, aber bei uns geht jeder Fundhund zwingend erst mal ins Tierheim. Und wenn du ihn dann von da als angeblicher Finder und Interessent wieder holen willst, ist das Risiko ziemlich hoch, dass die merken, wenn der Hund auf dich erkennbar anders reagiert als auf andere Menschen.


    Soll heißen: Egal welches illegale Konstrukt man sich bastelt, es kann klappen, es kann aber auch gründlich schief gehen und dann bekommst du richtig Ärger. Im hier vorliegenden Fall kann es nur "richtig Ärger" geben, weil jedes vernünftig arbeitende Tierheim bei Fundhunden als allererstes eine Abfrage bei Tasso, Haustierregister und co machen wird.


    Ich finde es ehrlich gesagt ein Unding, dass da überhaupt drüber nachgedacht wird, wie man jetzt einer Steuernachzahlung am besten aus dem Weg gehen kann. :omg:

    Ich habe die ursprüngliche Frage anders verstanden.

    Ein Mensch, der sich mit den hiesigen Vorschriften nicht gut auskennt, hat einen Fehler gemacht und hat jetzt vielleicht Sorge, dass er wegen dieses Fehlers größeren Ärger bekommt. Ich finde es völlig OK, dass man sich da erst mal bei Menschen mit (möglicherweise) mehr Erfahrung oder (hoffentlich) mehr Kenntnis der deutschen Verordnungen erkundigt, was da nun auf einen zukommt.


    Dass einige Tipps eher dazu geeignet sind, das Problem zu verschlimmern, ist nicht die Schuld der TE und erst recht nicht die Schuld des hier gar nicht schreibenden "Delinquenten".

  • Dass einige Tipps eher dazu geeignet sind, das Problem zu verschlimmern, ist nicht die Schuld der TE und erst recht nicht die Schuld des hier gar nicht schreibenden "Delinquenten".

    Und wenn du mir jetzt noch zeigst, dass ich hier eine Person als deliquent bezeichnet habe, können wir uns weiterunterhalten.


    Ich denke, ich habe mein Unverständnis ziemlich eindeutig formuliert und woher der Spielraum für Interpretation kommt ist mir nicht klar.

  • zum zweiten Satz:

    Du hast Unverständnis für etwas formuliert, was in der ursprünglichen Frage gar nicht thematisiert wurde. Woher du diese Interpretation hast, ist mir nicht klar.


    zum ersten Satz:

    Ich habe nie behauptet, dass du den Delinquenten als solchen bezeichnet hast. Ich habe ihn so bezeichnet, weil mir kein besseres Wort für "den Menschen, der den Fehler gemacht hat" eingefallen ist.

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