Erfahrung/Meinung zum ERV
-
-
Was soll das Ordnungsamt da machen? Sofern man sich nicht einem Verband verpflichtet hat, der Schonzeiten vorschreibt (und die Missachtung sanktioniert), kann man das schon machen. Da gibt es kein Gesetz, dass die Hündin nicht wieder bei der nächsten Läufigkeit belegt werden darf.
Was man da tun kann? Nicht kaufen, anderen abraten dort zu kaufen und auch gern öffentlich gegenüber dem Züchter kritisieren.
Der ERV ist ein Bananenverein. Ein Züchter bezahlt dort für die Ausstellung möglichst offiziell wirkender Dokumente, die man direkt in die Tonne kloppen kann. Was anderes passiert da nicht.
Das mit der Schonzeit war mir bewusst. Ich hatte eher an das Alter gedacht. Ich finde das so dermaßen jung, dass ich mir nicht vorstellen konnte das selbst der VDH das für akzeptabel hält.
Ich kenne tatsächlich keinen Züchter, egal welche Website ich durchgeschaut habe oder mit welchem ich Kontakt hatte, der seine Hündin vor dem 3. Lebensjahr belegt hat.
Erster Wurf mit knapp 1,5 Jahren und dann jedes Jahr ein Wurf ist auch im VDH nichts ungewöhnliches
Aber gibt es im VDH nicht Begrenzungen zur Anzahl der Würfe einer Hündin?
-
- Vor einem Moment
- Neu
-
-
Die Zuchtordnung des VDH gilt aber nur für Züchter/Hunde im VDH - wenn ich da nicht Mitglied bin, kann ich vermehren, wie ich will, das ist nicht verboten.
Es geht drum, dass im VDH schon mit 15 Monaten belegt werden darf
Wobei das ja je nach RZV anders ist und die Zuechter selber es ggf. auch nochmal anders machen..
-
Ach so. Ich dachte, es ginge da immer noch um das Beispiel aus dem ERV und das ‚kann man da nichts anzeigen?‘
Dann sorry.
-
@Alimonera 18 Monate ist je nach Rasse ein ganz normales Alter für eine Zuchtzulassung und damit auch für den Zuchteinsatz unter dem VDH.
Bei meiner Rasse sind die Rüden mit 12 Monaten und die Hündinnen mit 15 Monaten zuchttauglich zu schreiben und die legen dann auch los. Wie sinnvoll das ist, ist eine wichtige Frage, um die ich mich auch schon viel gestritten habe mit anderen. Es ist aber erlaubt auch innerhalb eines Verbands.
Und in meinem Verband zb gibt es auch keine Höchstzahl an Würfen pro Hündin, sondern nur eine vorgeschriebene Schonzeit (ich glaube, das waren 10 Monate).
Ob man alles tun muss, was erlaubt ist, steht auf einem anderen Blatt Papier.
-
Bei uns gabs den Antrag das Alter fuer die ZZL auf 15 Monate zu senken (von 18 Monaten). Wurde von den Mitgliedern abgelehnt. Beim ersten Zuchteinsatz muessen sie mind. 20 Monate alt sein, auch die Rueden.
Dafuer gibts dann aber z.B. RZV die eine Belegung mit 10 Jahren (oder im 10. Lebensjahr, so genau weiss ich das nicht, weil es mir egal ist) noch erlauben..
-
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!