Wir wissen nicht weiter

  • Ähm, ja. Der Hund darf in Solothurn nicht gehalten werden, wenn der Listi erkennt wird, weil wegen Mix. Ausser, wenn sie von anerkannten Zuchtstätten kommen. Sie sind Bewilligungspflichtig. Also nicht komplett verboten.


    Und um diese zu erhalten muss man über das hier:

    Zitat

    Die Voraussetzungen, um eine Bewilligung zum Halten der oben genannten Rassen zu erhalten, sind: die Mündigkeit des Gesuchstellers, ein Nachweis über die nötigen Kenntnisse für die Haltung des und den Umgang mit dem Hund, ein einwandfreier Leumund.

    verfügen.


    Der Verkauf von Listenhunden auf Plattformen ist in der Schweiz nicht verboten. Wenn ich mich recht erinnere, dann gibt es sogar auf FB eine Gruppe für die Vermittlung von Listis.


    Auf Tutti oder solchen Seiten würde ich ihn nicht einstellen. Da tummeln sich, gerade jetzt zu Coronazeiten, zu viele... Unwissende.


    Sollte dieser Hund gemeldet und als Listimix eingestuft werden, droht schlimmstenfalls ein Bussgeld und der Hund kommt ins Tierheim. Da er keine grossen Probleme hat, wird er auch ziemlich schnell wieder vermittelt werden können. Allerdings nicht im Kanton Solothurn, eben weil Mixe aus Listis verboten sind.


    Zum Thema Hund einziehen. Meiner Erfahrung nach sind die meisten Kantonen, bei denen der Hund bzw. die Rasse nicht generell verboten ist, nicht sonderlich streng bzw. kümmern sich lieber um anderes, solange der Hund nicht auffällig geworden ist. Zudem darfst du den Hund, wenn es doch zur Meldung kommt, in einen anderen Kanton verkaufen und wird daher nicht zwangsweise gleich eingezogen.


    Anders sieht das in Kantonen wie Genf aus...


    Also Panik schieben muss man da jetzt definitiv nicht.


    Den Vertrag würde ich von einem Anwalt prüfen lassen, dann weisst du ob du den Hund zurück geben musst, wenn die Orga ihn zurück kaufen will.


    Ich weiss nicht wie das in der Schweiz geregelt ist.

  • Was ihr schreibt ist vermutlich grundsätzlich alles richtig. Wie aber entscheidet jemand ob sie nun ein Listenmix ist oder nicht? Schlussendlich wissen wir das auch nicht zu 100%?‍♂️??...

    Ob jetzt ein Gentest veranlagt werden müsste oder allein die Einschätzung eines Beamten ausreicht weiss ich nicht.

    Ich denke in unserer Situation wird man, wenn es sein muss, auch mit den Behörden normal sprechen können und für alle eine Lösung suchen... kann mich aber auch irren.


    Wir möchten das ganze Schlamassel ruhig und überlegt angehen. Erster Schritt wird sicher das Gespräch mit der Orga.

  • Du darfst sie als Mischling also gar nicht kaufen und einführen und natürlich auch nicht verkaufen.


    Es war von der Orga niemals die Rede von einem Listenmix und sie hat auf den 5 erhaltenen Fotos auch nicht danach ausgesehen. Wir dachten es sei wirklich Aussie (wegen den Augen) und etwas Appenzeller Ähnliches auch wenn sich das jetzt dumm anhört. Die Frau von der Orga meinte, sie sei einfach ein wilder Mix aus vielem, aber es werde Aussie vermutet?‍♂️


    Verkaufen wollen wir sie auf keinen Fall!


    Lg

  • Es war von der Orga niemals die Rede von einem Listenmix und sie hat auf den 5 erhaltenen Fotos auch nicht danach ausgesehen. Wir dachten es sei wirklich Aussie (wegen den Augen) und etwas Appenzeller Ähnliches auch wenn sich das jetzt dumm anhört. Die Frau von der Orga meinte, sie sei einfach ein wilder Mix aus vielem, aber es werde Aussie vermutet?‍♂️

    Mache Euch doch keinen Vorwurf (an mir liegt das doch nicht ;)). Nur "habe ich nicht gewusst ... konnte ich nicht wissen ...wurde von der Orga falsch informiert ..." Du weisst selbst, das nutzt Dir im Zweifelsfall nicht die Bohne (und erst recht nicht dem Hund, je nachdem, an wen man gerät). Hier im Forum hat ein Bild gereicht und das könnte Dir bei jedem Inserat passieren, dass jemand drauf schaut, der sich bisserl mit Rassen auskennt (ohne Bilder geht es nicht). :ka:


    Verkaufen wollen wir sie auf keinen Fall!

    Wenn Du Geld nimmst, ist es ein Verkauf. Egal, ob man Schutzgebühr drauf schreibt oder Adoptions-Pauschale :ka:

    Verschenken darfst Du einen solchen Rassemix auch nicht. Du kannst jetzt nur hoffen, dass niemand drüber stolpert. Mir wäre das Risiko zu hoch, selbst in die Vermittlung zu gehen. Und wie willst Du das machen? Lässt es einfach hinten runter fallen? Oder gibst Du an, dass evtl. sogar Bollerkopf mit drin stecken könnte? Und wie reagieren Interessenten darauf? Und was ist mit den Interessenten, denen Du absagst?


    Wie auch immer, würde den Hund der Orga übergeben, die haben hoffentlich ein vernünftiges Netzwerk in anderen Kantonen (wie wäre es mit Bern?). Dein Anliegen in Ehren, mir persönlich zu heikel. Wenn etwas schief läuft, wird sie eingezogen. Das hilft dem Mädel nicht, ganz bestimmt nicht. Mag es Dir ein wenig Bauchschmerzen bereiten, sie an die Orga wieder zurück zu geben, aber ich finde, dieser Weg wäre sicherer für den Hund, als der Deinige. Es kann so viel schief gehen, bei der Vermittlung, was u.U. nachher auch noch auf Dich zurückfallen könnte.

  • Falls du möchtest, kann ich dir ev einen Kontakt zu einer Bekannten vermitteln die hier das Tierheim führt. Sie kennt sich mit der Situation bestimmt aus und kann fir vielleicht Schweiz- und Listenspezifisch helfen.

  • Ähm, ja. Der Hund darf in Solothurn nicht gehalten werden, wenn der Listi erkennt wird, weil wegen Mix. Ausser, wenn sie von anerkannten Zuchtstätten kommen. Sie sind Bewilligungspflichtig. Also nicht komplett verboten.

    Es gibt keine anerkannten Zuchtstätten für Listi-Mixe. Deswegen kann man einen Listi-Mix auch nicht bewilligen lassen.

    Und nein, Vermittlung über Tierschutzorganisationen fallen nicht unter anerkannte Zuchtstätten, deswegen ist jeder Listi-Mix verboten. Einen reinrassigen Rotti, vom zertifizierten Züchter kann ich bewilligen lassen, einen Rotti-Mix nicht.

    Sollte dieser Hund gemeldet und als Listimix eingestuft werden, droht schlimmstenfalls ein Bussgeld und der Hund kommt ins Tierheim

    Genau, der Hund wird eingezogen und kommt, nahhha (?) ins Tierheim und schlimmstenfalls gibt es ein Bussgeld.

  • Also eigentlich hat die Orga illegal importiert....

    Das kann ich Dir nicht sagen. Kommt darauf an, in welchem Kanton sie ihren Sitz hat, weiss nicht, wie das gelaufen ist.

    Die meisten TS Organisationen (auch jene, die mit dem Auslands-TS zusammen arbeiten) wissen sehr gut, in welche Kantone sie Listis oder solche Mixe vermitteln können. Dort steht es in der Regel sogar dabei: "Wird nicht in die Kantone XYZ vermittelt" :ka:


    Meiner Erfahrung nach sind die meisten Kantonen, bei denen der Hund bzw. die Rasse nicht generell verboten ist, nicht sonderlich streng bzw. kümmern sich lieber um anderes, solange der Hund nicht auffällig geworden ist.

    Das Problem nur in SO, Listi-Mixe sind generell verboten.

  • Ähm, ja. Der Hund darf in Solothurn nicht gehalten werden, wenn der Listi erkennt wird, weil wegen Mix. Ausser, wenn sie von anerkannten Zuchtstätten kommen. Sie sind Bewilligungspflichtig. Also nicht komplett verboten.

    Es gibt keine anerkannten Zuchtstätten für Listi-Mixe. Deswegen kann man einen Listi-Mix auch nicht bewilligen lassen.

    Und nein, Vermittlung über Tierschutzorganisationen fallen nicht unter anerkannte Zuchtstätten, deswegen ist jeder Listi-Mix verboten. Einen reinrassigen Rotti, vom zertifizierten Züchter kann ich bewilligen lassen, einen Rotti-Mix nicht.

    Sorry, da habe ich es echt blöd geschrieben. Weil ich den Mix ja als nicht erlaubt beschrieben habe, habe ich auf die weitere Formulierung nicht geachtet.

    Ab "Ausser" bezieht sich das nicht mehr auf Mixe sondern eben reinrassige Hunde.

    Da habe ich nicht aufgepasst, dass das falsch gelesen werden kann, entschuldige.


    Genau, der Hund wird eingezogen und kommt, nahhha (?) ins Tierheim und schlimmstenfalls gibt es ein Bussgeld

    Ähm, soll die Wiederholung meines Beitrags im Zitat das Ganze untermalen? :???:

    Wieso denn das "nahhha (?)"?


    Das Problem nur in SO, Listi-Mixe sind generell verboten

    Hast du gelesen was ich geschrieben habe?

    Auch Mixe die nicht erlaubt sind bzw. kein Nachweis existiert, dass eine Listenhunderasse da mitgemischt hat, darf auch selbst vermittelt werden.


    Wenn der Hund als Listi mix eingestuft wird, kann man selbst den Hund noch weitervermitteln. Da machen solche Kantone oft nicht so viel Stress. Brauchen dann eben den Nachweis und zu viel Zeit darfst du dir auch nicht lassen. Bevor der Hund eingezogen wird, gibt es mEn noch recht viel Spielraum den du bekommst.

    Erspart den Ämtern Arbeit. Aber eben wirklich nur in den Kantonen wo die Hunde mit Bewilligung erlaubt sind.

    Habe ich von Freunden und Bekannten schon ein paar mal mitbekommen. TS Verein der keine Ahnung bzw. keine Lust hat, zu wissen wie die Gesetze in den jeweiligen Kantonen aussehen, nicht darauf aufmerksam machen und der HH selbst nicht auf die Idee kommt mal in die Verordnung zu sehen ist eine denkbar schlechte Kombination. Und solche Fälle gibt es zu hauf. Daher die Erfahrung, wie es bei denen lief.


    Irgendwer hat geschrieben, dass sich die Orga ja auch strafbar gemacht hat, weil sie einen Hund, der als Listi eingestuft werden könnte, in einen Kanton vermittelt haben, in dem man solche Hunde nicht kaufen darf bzw. auch verkaufen.


    Aber eben, es ist ja ein "Aussie" mix :headbash:

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