Wir wissen nicht weiter

  • Eher so inoffiziell glaub ich , was die Nachbar das Dorf die Kunden Geschäftspartner usw von einem Denken. Wenn zum Beispiel alle auf Friör x schwören und alle gutes über seine Harschnitte erzählen, hat er einen guten Leumund

  • Danke!

    Also sowas wie ein astreines Führungszeugnis bei uns?

    Nicht unbedingt.....du kannst ein einwandfreies Führungszeugnis haben, hast aber in der Nachbarschaft etc. ein schlechtes Ansehen, einen schlechten Ruf, weil du evtl. unfreundlich, eigenbrötlerisch etc. bist

  • Ähm, soll die Wiederholung meines Beitrags im Zitat das Ganze untermalen? :???:

    Wieso denn das "nahhha (?)"?

    Wg. der "Panik", aber im Grunde genommen hattest Du das gleiche geschrieben, wie ich auch. :ka:

    Das klang im Zusammenhang Deines Textes (auch mit dem Schwenk über die Reinrassigen; die Bestimmungen hatte ich verlinkt), als wolltest Du mich mit diesen Inhalten, nur etwas anders formuliert, korrigieren (dabei hatte ich nichts falsches geschrieben, kein Müll dabei). Das Zitat war nur separat, weil ich es oben nicht mehr hinzu setzen konnte (bin unterbrochen worden).


    Man muss keine Panik schieben, doch schlimmstenfalls wird der Hund eingezogen (damit kommt er ins TH) und es gibt eine Busse. Wenn man statt dessen über eine TS-Orga geht (dieselbe oder eine andere, schlug hier Bern vor und Looking hat eine Kontaktadresse angeboten), ist das m.E. der bessere Weg, mit dem man ein solches Risiko ausklammert.


    Wenn man selbst vermittelt, heisst das nicht unbedingt, dass man das besser macht, als der TS. Immerhin hat man sich den falschen Hund ausgesucht (das Rassebild ist nicht aufgefallen) und ist mit dem Hund wohl auch damit etwas überfordert. Aus meiner Perspektive: Zur Fehlvermittlung gehören in der Regel zwei Parteien, man kann die "Schuld" nicht nur auf die Orga schieben, aber mir ist klar, man möchte selbst etwas gut machen (doch ob man es dann besser macht?). Gerade bei solchen Rassemixen (und der Klientel, die sich dann gerne meldet) wäre mir z.B. eine Spezial-TS-Orga lieber, das Angebot von Looking würde ich anstelle des TE aufgreifen.:ka:


    Und wie schnell das wirklich gehen könnte, habe ich am eigenen Leib erfahren dürfen. Man muss nur dem "falschen" und engagierten Gebiets-Sheriff begegnen und es ging "nur" um (angeblich) Rassemix Rotti:tropf:. Rassemix Bollerkopf dagegen ist noch mal eine andere Hausnummer.


    Hast du gelesen was ich geschrieben habe?

    Insoweit: Hattest Du gelesen, was ich geschrieben habe.

  • O is das denn gott wie bescheuertl is das denn? :shocked: :shocked:

    Ich geb doch nix auf andrer Leute Meinung! Naja Schweiz halt :roll:

    Also in Solothurn werden keine Leumundszeugnisse ausgestellt.

    Gemeinhin (sofern der Begriff auftaucht) wird darunter eine Wohnsitzbescheinigung, Strafregisterauszug und Auszug aus dem Betreibungsregister (Schuldregister) verstanden (die Nachbarschaft wird nicht befragt ... ).

  • Bezüglich der Vermutung zum Staffi welcher in Solothurn nur erschwert erlaubt ist, würde ich mich mal mit dem Verein SOS-Listnehunde Schweiz in Verbindung setzen. Die sollten auch Wissen was passiert wenn jemand jetzt bei nem Tierarztbesuch oder die Polizei sagt da ist eine der gelisteten Rassen drin was ihr dan tun könnt oder müsstet. Der Verein hilft auch oft bei Vermittlungen und würden sicher auch Trainer kennen unabhängig von der Rasse.


    Beim Vermitteln würde ich evt schauen wenn ihr sie privat Vermitteln wollte dies nur in die Kantone zu machen in der Listis erlaubt sind, aus Vorsicht falls ein übereifriger Kandidat der Meinung ist sie neu als ein Listi Mix in der Datenbank zu führen.


    Meine Hündin war als Mix im Pass und der Tierdatenbank eingetragen, dank einer über Engagieren Tierärztin wurde dies beim ersten Gesundheitsuntersuch zum Amstaff Mix geändert. Da es nicht zu übersehen sei, war Ihre Aussage. Gut bei meiner lässt es sich nicht leugnen kenne den Reinrassigen Staff Vater. Gab für mich im Aargau keinen Ärger musste dort die Prüfung mit ihr machen, Polizeiliches Führungszeugnis, Betreibungsauszug und schriftliche Erlaubnis des Vermieters vorlegen. Aber hier sind sie grundlegend nur Bewiligungspflichtig egal ob Mix oder nicht. Kenn aber ein Tierheim das im Kanton Solothurn ist und deren Hunde können im Kanton vermittelt werden, denke das es da noch grau Bereiche gibt aber diese kann nur jemand der sich damit richtig auskennt wirklich nennen.

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