Kann eine Tierschutz Orga medizinische Behandlungen verbieten, bzw vorschreiben und mit Wegnahme des vermittelten Hundes drohen??

  • Hallo,


    vorweg, es geht nicht um meinen Hund, aver um einen Hund aus meinem Umfeld.


    Der Hund kam vor Kurzem aus dem südeuropäischen Ausland direkt nach Deutschland .

    Mit Vertrag und Zahlung einer vereinbarten Summe.


    Im Zuge der Routine Untersuchungen wurde ein wohl starker Befall mit Herzwürmern festgestellt.

    Die Besitzerin wird sehr zeitnah eine Klinik aufsuchen und die individuell bestmögliche Behandlung in Absprache mit der spezialisierten Klinik starten.

    Behandlungskosten sind zweitrangig.


    Im Schock hat die Besitzerin sich an die Tierschutz- Orga gewandt.

    Nicht als Vorwurf oder wg Geld, sondern um um Rat zu fragen, wie man am Besten vorgeht u um über die Erkrankung zu informieren, damit das Tierheim vor Ort Bescheid weiß, dass ggf noch andere Tiere betroffen sind.


    Die Ansprechpartnerin der Orga war wohl ziemlich ungehalten.

    Ton jetzt ist, die Orga wäre noch Besitzer u müsste alle medizinischen Behandlungen freigeben und könnte ihr den Hund wieder weg nehmen...dog-face-screaming-in-fear



    Ist das rechtlich wirklich so?


    Sollte es nicht im Interesse der Orga und aus Tierschutzgedanken so sein, dass es gut ist, dass die Besitzerin alles für das Tier tun möchte und die finanziellen Mittel hat?

  • Was für ein Vertrag ist das? Ein Kaufvertrag? Pflegestellenvertrag?

    Relevant ist, was genau in dem Vertrag steht. Und da kann, wenn es wirklich um einen Rechtsstreit geht, nur ein Anwalt helfen.


    Verstehe ich es richtig, dass die Orga NICHT möchte, dass behandelt wird? Oder wo ist da genau die Uneinigkeit?


  • Also ich würde das beim ersten Lesen jetzt eher mal einordnen unter: Da menschelt's irgendwie heftig ungünstig zwischen Deiner Bekannten und der Frau von der Tierorga.


    Mir fehlt ein Stück in der Beschreibung. Kannst Du das Telefonat mal so genau wie möglich wiedergeben?


    Sollte es tatsächlich an einer kommunkativen Unwucht liegen, wäre meine Empfehlung für Deine Bekannte, ne Nacht drüber zu schlafen und mir morgen eine andere Ansprechpartnerin zu suchen - und in diesem zweiten Anlauf sofort ruhig und freundlich klar zu machen, dass ich selbstverständlich in der Lage bin, für die geeignete Therapie aufzukommen.


    Der Witz ist ja: in der Regel scheren sich die Tierschutzorgas kaum mehr um vermittelte Hunde, bei denen kurz nach der Vermittlung Krankheiten erkennbar werden. So gesehen verhält sich die TS-Organisation, von der hier die Rede ist, mE im Grunde im Ansatz vorbildlich. Quark ist natürlich, dass sie da so seltsam auf Konfrontationskurs gehen.

  • die Frau der Orga meinte wphl, dass die Orga einzig und allein für alle Belange rund um Mittelmeerkrankheiten zuständig ist und zu allem ihr ok geben muss, da die Orga der Besitzer ist..

    Der Hund wurde aber für meine ich ca 600€ übernommen als Endplatz , nicht als Pflegestelle.


    Besitzerin ist jetzt verständlicherweise in Panik, zumal sie kein Geld will, den Hund behalten will und bestmöglich behandeln lassen will

  • Kenne keinen Vertrag, wo die Orga nach Vermittlung noch was zu sagen hat, wenn es um Krankheiten geht. Das ist eigentlich nur bei Pflegestellen typisch.

  • die Frau der Orga meinte wphl, dass die Orga einzig und allein für alle Belange rund um Mittelmeerkrankheiten zuständig ist und zu allem ihr ok geben muss, da die Orga der Besitzer ist..

    Der Hund wurde aber für meine ich ca 600€ übernommen als Endplatz , nicht als Pflegestelle.


    Besitzerin ist jetzt verständlicherweise in Panik, zumal sie kein Geld will, den Hund behalten will und bestmöglich behandeln lassen will


    Unbedingt deeskalieren sollten Deine Bekannte. Das Ungünstigste wäre, sich da jetzt weiter reinzudrehen. Selbst wenn sie in bester Absicht gehandelt hat, soweit ich weiß, sehen solche Verträge tatsächlich vor, dass tierärztliche Belange nur unter Einbeziehung der Orga entschieden werden dürfen. Meist gilt die Regel für ein Jahr. Und meist auch nur in drastischen Fällen, bei denen eine Euthanasie im Raum steht. Aber kann schon sein, dass der Vertrag Deiner Bekannten das noch weiter fasst.


    Wie gesagt, alle Rechthaberei sein lassen, einfach nochmal anrufen, entschuldigen, klären, dass man da gerne kooperiert und für die Kosten der Behandlung aufkommen möchte. Und natürlich, dass man den Hund ins Herz geschlossen hat, die Eingewöhnung sich sehr gut anlässt und man hofft, dass sich das jetzt schnell und ohne weitere Konflikte regeln lässt.

  • sowas geht rechtlich?

    Oh je.

    Jetzt verstehe ich, warum Tierschutz manchmal so einen schlechten Ruf hat!

    Mit gesundem Menschenverstand ist sowas nicht nachvollziehbar.


    Ich werde es ihr ausrichten.

  • Ich verstehe den Streit nach wie vor nicht so ganz.

    Die Bekannte möchte, dass der Hund alle nötigen Behandlungen bekommt (und will die auch zahlen).

    Und die Orga möchte das doch auch. Also, wenn das wirklich die Meinung beider Seiten ist, dann müsste es sich um ein Missverständnis handeln. Deswegen finde ich die Idee gut, nochmal an die Orga ranzutreten. Im Deeskalationsmodus. Allermindestens würde ich einmal klären, worin genau der Vorwurf der Orga an die neue Besitzerin besteht.


  • Wie gesagt, ich kenne diesen Passus eigentlich nur in Bezug auf OP- oder Euthanasie-Entscheidungen. Und auch nur für einen bestimmten Zeitraum, meist für ein Jahr. Dann geht meines Wissens der Besitz des Hundes in Eigentum über. Ich nehme an, Tierschutzorganisationen wollen so vermeiden, dass manche allzu leichtfertig einen übernommenen Hund beim Tierarzt "entsorgen", wenn sie feststellen, dass das jetzt mit einer überraschenden Krankheit und ihrer aufwendigen Behandlung doch ein bisschen arg teurer als gedacht wird.


    Sie soll einfach nochmal in ihren Vertrag schauen. Aber grundsätzlich wäre mein Angang, auf jeden Fall erst nochmal das Gespräch zu suchen und alle Signala auf Deeskalation zu setzen.

  • Den Vertrag könnte man sonst auch einmal anwaltlich prüfen lassen. Ohne, dass man direkt ein anwaltliches Schreiben an die Orga aufsetzen lässt oä. Einfach, um einmal zu erfahren, welche Rechte die Bekannte/die Orga in dieser Situation hat.

    Aber das würde ich persönlich nach dem klärenden Gespräch machen. Ggf löst sich das ja alles von alleine auf.

    Ich drücke die Daumen! Und natürlich wünsche ich auch dem Hund gute Besserung!

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