Kann eine Tierschutz Orga medizinische Behandlungen verbieten, bzw vorschreiben und mit Wegnahme des vermittelten Hundes drohen??

  • Gut, dass sie zum Anwalt geht. Dieser Orga gehört gewaltig auf die Finger gehauen. Sie soll nicht mehr antworten, egal was die sagen, und alles über den Anwalt laufen lassen. Und auf keinen Fall jemandem von denen die Tür aufmachen.

  • Warum kommunizieren die eigentlich noch miteinander? Da hätte ich schon längst den Kontakt abgebrochen und entweder gleich zum Anwalt wegen Regress (was ich aber auch je nach Kostenfaktor auch unter 'lohnt sich nicht' verbuchen würde) oder abgewartet, ob die außer heiße Luft zu drohen noch mehr wollen. Und, alles nur noch schriftlich! Damit deine Bekannte Beweise hat, dass die die Behandlung untersagen usw.

  • Also sowas hab ich ja in zehn Jahren Auslandstierschutz noch nie gehört. Ich bin ja entsetzt . Ich würde dieser sehr fragwürdigen Orga nicht mal mehr antworten, wenn alles tatsächlich so ist wie im Eingangspost beschrieben. Ich verstehe halt den Sinn dahinter überhaupt nicht?! Ich als vermittelnder , vor/nach-kontrollierender Teil einer Orga wäre doch einfach nur froh dass die Besitzerin ( warum auch immer manche orgas weiterhin Besitzer des Tieres sein wollen auch nach positiver Vermittlung ... das hab ich übrigens auch noch nie verstanden) ihren Hund ordentlich medizinisch versorgen lassen wird, das ist doch völlig selbstverständlich, oder nicht?

  • ich versteh das auch nicht.

    Die Besi dachte anfangs, es würde sich um ein Missverständnis handeln.


    Anwalt wird jetzt eingeschaltet.

    Mail mit Untersagung der Behandlung liegt vor.

    Ggf verstößt die Orga da ja auch gegen das Tierschutz Gesetz.


    Wahnsinn, würde ich es nicht selber mitbekommen, würde ich denken, alles ist ausgedacht...


  • Krass, wie sich das verfahren hat.

    Möglicherweise hat die Orga üble Vorerfahrungen mit Leuten gemacht, die nach Feststellung der Diagnose einer Krankheit (wobei hier ja schon der erste Murks der Orga vorliegt: den Hund nicht auf Mittelmeerkrankheiten getestet zu haben) den frisch adoptierten Hund entweder gar nicht oder völlig falsch behandelt haben. Dem wollte man für künftige Fälle vielleicht vorbauen und schießt jetzt völlig stumpf und sinnfrei mit Kanonen auf Spatzen - und ist juristisch vermutlich eh auf dem Holzweg.


    Wie auch immer: gut, dass jetzt ein Anwalt draufschaut. Ich bin gespannt, wie dessen Einschätzung bei dieser Art von Tierschutz-Adoptionsverträgen ist.

  • Schlägt so eine Kontrolle ohne Voranmeldung auf?

    Natürlich nicht! Ich führe VKs und NKs durch und melde mich selbstverständlich vorher an. Es geht nicht darum, die neuen Besitzer vorzuführen oder zu ertappen! Ganz im Gegenteil, mit einer Ausnahme habe ich durchweg positive Erfahrungen gemacht!

    Ich halte es für zwingend notwendig, vor der Übernahme eines Tierschutzhundes des persönlichen Kontakt zu den Adoptanten zu suchen. Viele Fragen und Unsicherheiten können doch schon im Vorfeld geklärt werden.

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