Kann eine Tierschutz Orga medizinische Behandlungen verbieten, bzw vorschreiben und mit Wegnahme des vermittelten Hundes drohen??

  • Auch wenn man von diesem speziellen Fall absieht, kann es nun mal keine maximale Kontrolle geben, wenn man einen Hund an neue Besitzer abgibt. Wenn man maximale Kontrolle behalten will, muß man den Hund behalten. :ka:

    Alles andere beißt sich mit verschiedenen Grundrechten des Käufers, sei es Käuferrecht oder das Recht über die eigene Wohnung.


    Das ist ein Widerspruch, der sich nicht ohne Rest auflösen lassen wird.


    Genau das. Uff.


    Danke. :-)

  • Dann habe ich Dich in der Tat im Kontext falsch verstanden. Entschuldige dafür. Wahrscheinlich bin ich gedanklich noch zu sehr bei der "Scheinheiligkeit" hängengeblieben.


  • Okay, das war auch unnötig angespitzt von mir formuliert. Auch sorry dafür. :-)

  • Kann ich mir nicht vorstellen. Da der gesamte Geldbetrag ja bereits bezahlt wurde. Das würde den Käufer unverhältnismäßig benachteiligen, wenn er seinen Teil vollständig erfüllt hat, aber trotzdem kein volles Verfügungsrecht über den Hund hat. Das wäre nur bei Ratenzahlung zu rechtfertigen.


    Dagmar & Cara


    Ich glaube, das wird so gelöst, dass da nicht von "Kaufpreis", sondern von "Schutzgebühr" oder "Erstattungskosten" für Aufwände und Leistungen der TierOrga, die der Adoption vorausgingen (Impfungen, Wurmkur, Chippen, Spotten, u.U. Kastration) die Rede ist. Keine Ahnung, ob so ein Kniff juristisch hält, wenn's drauf ankommt.

    Dazu zitiere ich mich noch einmal selbst. Denn das, was Du anführst (div. Kostenerstattungen, statt Kaufpreis) war wohl (u.a.) auch der springende Punkt, der im unten verlinkten (und zum Teil zitierten) Urteil (AG Kassel, Urteil vom 24.01.2019 – 435 C 2900/18) begründete, es handele sich nicht um einen Kaufvertrag (obwohl Geld geflossen ist):

    Theoretisch ja (und meistens ist es auch so). Aber in dem einen Link von hasilein75 war der Vertrag so formuliert, dass es sich gar nicht erst um einen Kaufpreis handelte, was die Übernehmerin des Hundes z.B. in die Lage versetzte, die Behandlungskosten von der TS-Orga einzuklagen (quasi einer Pflegestelle ähnlich):


    Zwischen den Parteien ist ein Vertrag eigener Art zustandegekommen mit dem Gegenstand, dass die Klägerin vergleichbar einem Verwahrer sich um den streitgegenständlichen Hund A als Hundehalter im haftungsrechtlichen Sinne zu kümmern hat, während der Beklagte in seiner Eigenschaft als Tierschutzverein in der verantwortlichen Stellung des Eigentümers verbleibt. ....


    Bereits die Begrifflichkeit des vorgenannten Vertrages spricht gegen einen Kaufvertrag. Die Parteien bezeichnen sich darin nicht als Käufer und Verkäufer, sondern als Übergeber und Übernehmer. Auch wird kein Kaufpreis vereinbart. Als Entgelt fließt nach dem Vertrag nur eine Schutzgebühr. Diese setzt sich aus fünf verschiedenen Positionen zusammen, die gerade nicht das Entgelt für das vertragsgegenständliche Tier umfassen, sondern die medizinische Versorgung, den Transport, Pensionskosten, eine Schutzgebühr und eine einjährige Fördermitgliedschaft (am ehesten gemeint wohl noch ein entsprechender Mitgliedsbeitrag zum beklagten Verein für die Eigenschaft als nicht stimmberechtigtes Fördermitglied). Bereits nach dem Vertragstext ist damit ausdrücklich von den Vertragsparteien nicht gewollt, dass ein Entgelt für die Eigentumsverschaffung am jeweils benannten Tier gezahlt werden soll.

    Das Urteil kommt im weiteren Text auch auf das Recht der Behandlung durch die Übernehmerin zu sprechen (also dass die Übernehmerin der Empfehlung der TAe zu Behandlung des Hundes vertrauen und nachkommen darf, ohne Eigentümer sein zu müssen. Das dürfte für die Bekannte der TE Schlumpfinchen8 u.U. von Belang sein, denn die Orga zielt aufs Gegenteil ab).


    Finde es vernünftig, das jetzt ein Anwalt drüber schaut, aber es kann nicht schaden, wenn man sich das Urteil mal durchliest.

  • Oh, cool, dass Du das gefunden hast.


    Ich hab fast das Gefühl, bei diesem Thema können sich Anwälte trefflich austoben. Ich bin gespannt, was der Anwalt von Schlumpfinchens Bekannter dazu austüftelt.

  • *2Cent überreich*. Und nochmal 5Cent obendruff!!!

    Wozu? Weil ich auf die Risiken des Vertragswerks (dessen Inhalt hier nicht einmal jemand kennt) hingewiesen habe?

    Du fandest nicht, dass das hier im Thread eher als unpopulär gewertet wurde?

  • Ich glaube es wurde schlichtweg überlesen.

    Ich neige auch dazu eher drüberzufliegen wenn ich Paragraphen sehe oder lese. Von daher, Dankbarkeit von mir dass Du nochmal darauf hingewiesen hast. Mehr wert als nur 2Cent :smile:

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