Kann eine Tierschutz Orga medizinische Behandlungen verbieten, bzw vorschreiben und mit Wegnahme des vermittelten Hundes drohen??

  • Also bei fremden Leuten heimlich durchs Fenster linsen - ist nun auch nicht das, was ich mir unter einer ordentlichen Nachkontrolle vorstelle. :lol::roll:

    Vorher anfragen und dann zum vereinbarten Termin an der Haustür klingeln wie bei zivilisierten Menschen üblich - das kann doch nicht so schwer sein...


    Cagmar & Cara

  • Wie Ihr Euch Vorkontrollen immer vorstellt ... ich sage übrigens auch immer Besuch xD. Meine letzter Vorbesuch lief so ab das ich meinen Hund und meine Pflegehündin ins Auto gepackt habe und wir sind 2 Stunden gefahren. Pflegehund ist gleich aufs Sofa gesprungen und hat die Kissen durcheinander geworfen, hat Tempos unterm Tisch rausgezogen und begutachtet, mein Rüde hat den ganzen Teppich vollgehaart während die Kleine in der Küche verschollen war. Pflegehund hat Oma als Test angeknurrt und mein Rüde hat gekuckt ob sie kuscheln kann. Hunde durften Körbchen probeliegen, Spielzeug probieren und Leckerlies kassieren. Ich habe einen Kaffee bekommen und viel alte Geschichten . Nachdem die Interessenten das überlebt haben wohnt der Hund jetzt da :ugly:


    Für unangekündigte Besuche habe ich keine Zeit :ka:

  • Achso zu Corona jetzt läuft das natürlich anders und das spielt sich wenn möglich alles draußen ab. Geht ja auch nicht darum im Haus rumzuschnüffeln.

  • Das hatte ich mir auch mal gedacht, als ich bei verschiedenen Tierschutzvereinen und Tierheimen, die auf der Seite zu lesenden Verträge gelesen hatte.

    Das waren auch alles Verträge gewesen, daß das Tier jederzeit weggenommen werden könnte, wenn man merkt, daß es ihm nicht gut gehen würde - das Geld würde man dann aber nicht wiederbekommen. Da dachte ich so bei mir "Vermitteln und Geld kassieren, wegnehmen, wieder vermitteln und Geld kassieren, wegnehmen u.s.w. ist ein schönes Geschäftsmodell".

    Sie hatten das Recht auf Wegnahme damit begründet, daß das Tier immer und unter allen Umständen im Eigentum des Tierheims wäre und es deshalb rechtens wäre (was ja - wie hier öfter schon geschrieben, nicht der Fall ist). Ebenso stand im Vertrag, daß alle Behandlungen und auch Euthanasie mit dem TH abgesprochen werden müssen (Begründung: TH ja immer noch Besitzer). Es gibt auch TH, die sogar die Tierärzte vorschreiben, wo man hingehen muß. Die Kosten müßten aber die Leute, die das Tier genommen haben, bezahlen.


    Zurück zu dem Fall: Wenn die Orga die Behandlung des Hundes verbietet, dann ist das für mich ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

    Geht es einem wirklich um das Wohl des Hundes, dann ist man eigentlich froh, wenn dem Tier geholfen wird, wo auch immer.

    Oder wollen sie verhindern, daß ihrem Ruf geschadet wird? Wenn sich sozusagen herumspricht, daß sie ein Tier nicht getestet haben, bevor sie es nach D gebracht haben, dann kann das mögliche Interessenten verschrecken.


    Dem Hund alles Gute!

  • folgender Stand hat sich ergeben, deckt sich ziemlich mit euren Meinungen:


    Tierschutz geht vor individueller Vertragsvereinbarung.

    Die medizinisch notwendige Behandlung in einer renommierten Spezialklinik kann nicht verboten werden und die Vertragsdrohungen kann die Orga in so einem Fall nicht automatisch durchsetzen.


    Der Vertrag ist zumindest in Teilen rechtlich unwirksam.


    Man muss niemandem die Tür öffnen, d.h. die Orga müsste auf Herausgabe des Hundes klagen. U würde nicht automatisch Recht bekommen vor Gericht, da der Hund gut versorgt wird und die Besitzerin ja alle Kosten trägt und auch kein Geld vom Verein möchte, sondern sich nur gut um das Tier kümmern möchte und diesem ein schönes Leben ermöglichen will und das ja auch bereits tut.


    Die Besi möchte dem Verein jedoch keinen Ärger machen und keinen Aufwand für den Verein verursachen (der ja mit Auslandstierschutz an sich etwas Gutes für die Hunde macht) und wird nichts in die Richtung unternehmen, solange der Verein sie nicht schikaniert.

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