Kann eine Tierschutz Orga medizinische Behandlungen verbieten, bzw vorschreiben und mit Wegnahme des vermittelten Hundes drohen??
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danke nochmal für all die Tipps.
Das konnte die Besitzerin etwas beruhigen.
Anwalt wird nur eingeschaltet, wenn die Orga wieder mit Wegnahme des Hundes drohen sollte.
Bis dahin wird die Besitzerin keinen Kontakt mit der Orga mehr aufnehmen und den Hund nach eigenem Ermessen behandeln lassen - also nach dem Rat und dem medizinischen Wissen der Spezialklinik bei der nächste Woche der Termin ist.
Das Wichtigste ist ihr, dass es dem Tier gut geht.
Ich werde dann nochmal berichten, ob die Orga es dabei belässt oder nicht.
Und wie der Hund alles übersteht.
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Hi
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Alles Gute.
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Wir hatten hier im Umfeld tatsächlich einen sehr ähnlichen Fall. Der Hund war schon ein oder zwei Jahre bei der Halterin, es ging ihm schlecht, sie zum TA, Untersuchungen, nichts gefunden. Der TA wollte dann noch auf MMK testen und es kam ein hochgradiger Befall mit Lungen- und Herzwürmern raus. Die Halterin hat im ersten Augenblick gesagt, dass sie den Hund dann erlösen wolle, der TA wollte die Behandlung probieren, weil der Hund noch jung war.
Die Halterin wirkte immer sehr zerstreut und hektisch/nervös/panisch. Außerdem hatte sie wenig Geld, daher hat sie die Orga angerufen. Die sagten aber, dass es nicht ihr Problem ist. Aus Gründen hat der TA die Orga angerufen, die der Halterin das Tier abnahmen (war wohl tatsächlich rechtens, weil im Vertrag steht, dass die Orga das jederzeit machen kann.
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(war wohl tatsächlich rechtens, weil im Vertrag steht, dass die Orga das jederzeit machen kann.
nicht alles, was man in einen Vertrag reinschreibt, ist auch rechtlich haltbar..
also nur weil es in einem Vertrag steht, ist es noch lange nicht rechtens.. wäre ja noch schöner
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die Orga will wohl wirklich die Behandlung vorgeben.... das ist der O- Ton nach erneuter klärender schriftlicher Kontaktaufnahme.
Bin fassungslos...
Krass. U da wundern sich manche Türschützer über schlechte Ansichten über Auslandstierschutz....
Kann jemand einen auf Tierrecht spezialisierten Anwalt empfehlen?
Meine Bekannte wird erstmal nicht mehr auf Meldungen der Orga reagieren.
Sie wird den Hund so behandeln lassen, wie es die Tierklinik empfiehlt und sich nicht an Vorgaben von medizinischen Laien halten
Gute Besserung für den Hund!
Berichte mal, ob es da noch Nachwehen gab.
Passt nur auf, dass sie sich nicht belabern lässt, falls die Leute von der Orga einem auflauern oder rein wollen. Würde ich alles kategorisch ablehnen.
TS Orgas haben nicht als einzige komische Verträge, ich sollte bei einer Freundin über den Kaufvertrag für einen Züchterwelpen schauen und ich bin fast vom Stuhl gefallen. Da waren auch Klauseln drin, da konnte man sich nur an den Kopf fassen. Zb durfte man über Mängel des Hundes nicht auf Social Media berichten und noch abstrusere Dinge.
Ich meinte da auch nur: Entweder man unterschreibt den jetzt, denn alles, was da drin steht, ist eh nicht haltbar. Oder man gibt den lachend zurück, bedankt sich und geht.
Wir hatten hier im Umfeld tatsächlich einen sehr ähnlichen Fall. Der Hund war schon ein oder zwei Jahre bei der Halterin, es ging ihm schlecht, sie zum TA, Untersuchungen, nichts gefunden. Der TA wollte dann noch auf MMK testen und es kam ein hochgradiger Befall mit Lungen- und Herzwürmern raus. Die Halterin hat im ersten Augenblick gesagt, dass sie den Hund dann erlösen wolle, der TA wollte die Behandlung probieren, weil der Hund noch jung war.
Die Halterin wirkte immer sehr zerstreut und hektisch/nervös/panisch. Außerdem hatte sie wenig Geld, daher hat sie die Orga angerufen. Die sagten aber, dass es nicht ihr Problem ist. Aus Gründen hat der TA die Orga angerufen, die der Halterin das Tier abnahmen (war wohl tatsächlich rechtens, weil im Vertrag steht, dass die Orga das jederzeit machen kann.
Und was ist da jetzt ähnlich an diesem Fall außer dass die Hunde dieselbe Krankheit haben/hatten?
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(war wohl tatsächlich rechtens, weil im Vertrag steht, dass die Orga das jederzeit machen kann.
nicht alles, was man in einen Vertrag reinschreibt, ist auch rechtlich haltbar..
also nur weil es in einem Vertrag steht, ist es noch lange nicht rechtens.. wäre ja noch schöner
Ich meine ja auch im Sinne der Orga rechtens. Die Halterin hatte dann extra im Vertrag nachgelesen. Ob die das dann letztendlich wirklich können oder nicht, das ist die nächste Frage. Sie hat sich den Hund aber problemlos "abnehmen lassen"za
Dass die Orga Hund abnehmen will und über die Behandlung bestimmen...
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Ich finde die beiden Fälle nicht ähnlich.
Im zweiten Fall hat die Orga der Halterin ein Problem abgenommen, weil die Halterin selbst mit der Behandlung des Hundes überfordert war. Sie selbst hat ja schon mit der Bitte um Einschläfern zu erkennen gegeben, daß sie nicht mehr so sehr daran interessiert war, den Hund zu behalten.
Eher so, wie wenn ein Hund zurück zum Züchter geht, wenn die Besitzer ihn nicht mehr halten können.
Dagmar & Cara
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Ich finde die beiden Fälle nicht ähnlich.
Im zweiten Fall hat die Orga der Halterin ein Problem abgenommen, weil die Halterin selbst mit der Behandlung des Hundes überfordert war. Eher so, wie wenn ein Hund zurück zum Züchter geht, wenn die Besitzer ihn nicht mehr halten können.
Dagmar & Cara
Nein so kann man das nicht sehen. Sie hatte ja dann in die Behandlung eingewilligt und wollte die machen. Sie hätte den Hund "freiwillig" nicht rausgegeben. Das mit dem einschläfern hat sie im ersten Schock gesagt. Der Hund wurde ihr nur weggenommen, weil der TA bei der Orga nachgefragt hat. Sie hätte den selbst nicht abgegeben. Und er wurde auch nicht nur weggenommen, weil sie angeblich die Behandlungskosten nicht zahlen kann, sondern weil sie angeblich nicht in der Lage wäre, dem Hund ein Umfeld zu bieten, welches er wohl gebraucht hätte.
Ich muss jetzt nicht sagen, dass er letztendlich in komischen Umständen in irgendeiner Pflegefamilie gestorben ist.
Aber ist ja auch egal, ich wollte der TE nur mitteilen, dass wir hier eine ähnliche Situation hatten und die Orga den Hund sehr wohl einfach abgeholt und weggenommen hat.
(Sie hat sich aber auch nicht gewehrt und natürlich waren auch alle anderen Schuld, sie hat aber selbstverständlich nichts falsch gemacht)
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Ich meine ja auch im Sinne der Orga rechtens. Die Halterin hatte dann extra im Vertrag nachgelesen. Ob die das dann letztendlich wirklich können oder nicht, das ist die nächste Frage. Sie hat sich den Hund aber problemlos "abnehmen lassen"za
Ein Vertrag ist nicht im Sinne der Orga rechtens. Entweder ein Vertrag erfüllt Klauseln oder nicht.
Man kann sich als Verkäufer darauf stützen, dass der Hund im Sinne des Tierschutzgesetzes ordentlich gehalten wird und ein richtig aufgeschriebenes Vorkaufsrecht ist auch gültig (wichtig: richtig geregelt und nicht diese komischen Sätze). Dazu können auch sog. Konventionalstrafen fällig werden (wenn das Vorkaufsrecht übergangen wird). Sonst ist kaum etwas haltbar... Sowas wie Gewährleistung fällt da auch darunter.
Was anderes sind zB Pflegestellen-Verträge. Dort bezahlt man aber auch kein Geld für den Hund, man verwahrt ihn und pflegt ihn, bis er in ein passendes Zuhause kommt und was dabei an Kosten übernommen wird und wie ein Hund behandelt wird, ist dann nochmal Aushandlungssache. Das sind sog. atypische Verträge.
Hier liegt aber ein Kaufvertrag vor allein schon durch die Tatsache, dass Geld überwiesen wurde, auch wenn der Vertrag nicht so benannt wird.
Ein TS Mitarbeiter ist auch nicht berechtigt einen Hund wieder mitzunehmen, nur weil ihm etwas nicht gefällt oder deine Nase nicht passt. Stellt er eklatante Mängel fest, kann er maximal das Vetamt drauf gucken lassen und dieses hat dann wirklich Entscheidungsgewalt über Auflagen oder gar Hund wegnehmen.
Das Problem ist, dass solche Tierschützer sich aufspielen und drohen und so tun, als hätten sie da irgendeine rechtliche Macht. Und die Besitzer lassen sich einschüchtern oder belabern und geben den Hund dann mehr oder minder freiwillig mit raus. Dann zu widersprechen, dass man das alles gar nicht so wollte, wird schwer zu beweisen sein.
Ich kann ja als Pudelzüchter auch nicht einfach so einen Hund wieder mitnehmen, wenn mir die Frisur meiner Nachzucht nicht gefällt, auch selbst wenn es einen Vertrag gäbe, der besagt, dass dem Pudel eine pudeltypische Frisur verpasst werden soll und dadurch ohnehin ungültige Klauseln gebrochen werden. Das geht nicht.
Ich kann natürlich bei Hilfsbedürftigkeit anbieten, ihn wieder zurück zu nehmen und neu zu vermitteln (oder meinetwegen auch zu behalten). Das ist aber was völlig anderes... Und "wegnehmen" kann ich schon gleich dreimal nicht...
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Deswegen sagte ich ja dazu, dass sie sich nicht gewehrt hat. Es stand aber sowas im Vertrag a la: die Organisation bleibt Eigentümer des Hundes. Ich habe den genauen Wortlaut nicht mehr im Kopf.
Die kamen da eben angerückt und haben ihr gesagt, dass sie den Hund rauszugeben hat, weil nicht ihr Eigentum und sie tut dem Hund nicht gut und da hat sie den halt mitgegeben. Die von den Orgas wissen vermutlich auch, wie sie es machen müssen oder dass einige es nicht drauf ankommen lassen würden.
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