Kann eine Tierschutz Orga medizinische Behandlungen verbieten, bzw vorschreiben und mit Wegnahme des vermittelten Hundes drohen??

  • Aber ist ja auch egal, ich wollte der TE nur mitteilen, dass wir hier eine ähnliche Situation hatten und die Orga den Hund sehr wohl einfach abgeholt und weggenommen hat.

    Die Halterin hat es zugelassen, weil sie nicht wußte, daß solche Klauseln im (Kauf)vertrag nicht rechtens sind. Klar, wenn beide Seiten der Überzeugung sind, das das möglich ist, dann passiert es auch. Rechtens ist es trotzdem nicht und hätte die Halterin die Kooperation verweigert und sich informiert, hätte die Orga nichts machen können.


    Dagmar & Cara

  • Aber ist ja auch egal, ich wollte der TE nur mitteilen, dass wir hier eine ähnliche Situation hatten und die Orga den Hund sehr wohl einfach abgeholt und weggenommen hat.

    Die Halterin hat es zugelassen, weil sie nicht wußte, daß solche Klauseln im (Kauf)vertrag nicht rechtens sind. Klar, wenn beide Seiten der Überzeugung sind, das das möglich ist, dann passiert es auch. Rechtens ist es trotzdem nicht und hätte die Halterin die Kooperation verweigert und sich informiert, hätte die Orga nichts machen können.


    Dagmar & Cara

    Ja das sagte ich ja. Sie hat es zugelassen, weil sie keine Ahnung hatte, dass die das nicht einfach können. Vermutlich war sie aber zusätzlich auch ein bisschen überfahren von der Aktion.

  • Deswegen sagte ich ja dazu, dass sie sich nicht gewehrt hat. Es stand aber sowas im Vertrag a la: die Organisation bleibt Eigentümer des Hundes. Ich habe den genauen Wortlaut nicht mehr im Kopf.

    Die kamen da eben angerückt und haben ihr gesagt, dass sie den Hund rauszugeben hat, weil nicht ihr Eigentum und sie tut dem Hund nicht gut und da hat sie den halt mitgegeben. Die von den Orgas wissen vermutlich auch, wie sie es machen müssen oder dass einige es nicht drauf ankommen lassen würden.

    Das heißt aber nicht, dass es dafür eine rechtliche Grundlage gibt :ka:


    Mein Nachbar kann auch sagen, dass er gerne möchte, dass ich ihm mein Auto gebe.

    Wenn ich es ihm dann gebe, heißt es aber nicht, dass nun jeder seinem Nachbarn auf Wusch sein Auto aushändigen muss. :ka:


    Schade ist natürlich, wenn die Organisationen einen solchen Druck ausüben und dem neuen Halter vermitteln, dass sie im Recht seien :( :



    Schlumpfinchen8

    Ich wünsche dem Hund alles Gute für die Behandlung!

  • Ich finde sowas immer schwierig, wenn man so eine Geschichte nur über Dritte erzählt.


    Ich kenne es nur so das man von der Orga natürlich Therapietipps und Vorschläge bekommt, schließlich haben sie es öfter mit diesen typischen Erkrankungen zu tun, als mancher Haustierarzt. Das hat nichts damit zu tun das der Haustierarzt keine Ahnung hat, aber Behandlungsempfehlungen nimmt jeder gute Tierarzt gerne an. Eigentlich sollte das eine gute Zusammenarbeit sein. Wird hier im Forum doch auch immer empfohlen. In diesem Fall schneidet sich die Orga doch ins eigene Fleisch, denn wenn sie die Behandlung bestimmen will muss sie auch zahlen.

    Was anderes ist es wenn die Orga kontaktiert wird weil man eine Kostenübernahme möchte , das ist in vielen Fällen auch in Ordnung, aber dann sollte man der Orga auch zugestehen zu entscheiden welche Therapie bezahlt wird. Ich meine ich gebe mein Geld nur für etwas aus wovon ich überzeugt bin.


    Ich persönlich glaube es handelt sich hier einfach nur um ein Missverständnis, alles andere ergibt keinen Sinn. Was meint ihr wievielen Menschen nach 10 Jahren oder mehr einfällt das man ja den Hund aus dem Tierschutz hat und jetzt wo er alt und krank ist darf dieser auch gerne wieder dafür bezahlen. Vielleicht ist deshalb der Verein etwas sensibel oder hat sich falsch ausgedrückt oder hat die Besitzern falsch verstanden :ka:

  • Als seriöser Verein droht man aber nicht mit Wegnahme weil der Käufer seinen Hund selber behandeln lässt.


    Kann man drehen und wenden wie man will - Es ist und bleibt unseriös vom Verein.

  • In deinem Fall wollte die Besitzerin dem Hund eine Behandlung vorenthalten und einen behandelbaren Hund einschläfern lassen. Das ist nicht nur moralisch fragwürdig, das ist tatsächlich ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.


    Der Eigentumsvorbehalt ist trotzdem nicht rechtens.


    Aber bei deiner Schilderung dürfte die Besitzerin wohl doppelt froh gewesen sein: zum einen hat die Orga ihr das "Problem" abgenommen und sie kann sich selbst ganz wunderbar (und sogar korrekt) als Opfer einer vertraglich gestellten Falle darstellen.

  • Es stand aber sowas im Vertrag a la: die Organisation bleibt Eigentümer des Hundes.

    Kann man reinschreiben, hält vor Gericht aber eben nicht Stand, weil es eine unzulässige Benachteiligung des Käufers ist.

    Wenn die Orga den Hund haben will und man gibt ihn heraus, bezeugt das mit Nichten, dass der Vertragspassus rechtens ist.

    Auch wenn es Tierschützer immer nicht gerne hören, Schutzverträge gelten als Kaufverträge sobald Geld fließt und festgelegt ist, dass alle Pflichten und Kosten absofort vom Übernehmer getragen werden müssen.

  • wenn man Geld zahlt ( Schutzgebühr) so hat man das Tier erworben, somit gehört es dem Käufer. Damit hat danach die Orga nichts mehr zu sagen. Man muss natürlich als mündiger Bürger den Vertrag studieren, solche Klauseln die mir sowas vorschreiben würden mich aufhorchen lassen. Verbraucherschutz ist da auch eine gute Hilfe.

  • solches Procedere durch TS Organisationen scheint im Moment häufig zu sein.... ich zitiere Gabriele Winter / Krambambuli


    Reissleine Tierschutz!
    die Hunde die vermittelt werden von Facebook, Privat und Internetvermittlern im Moment
    sprengen jeden Rahmen von seriösem und qualifiziertem Tierschutz.
    Todkranke Hunde, Direktvermittlungen, keine Vermittlungs und Betreuungstätigkeiten, keine Verantwortung!

    Bitte hier einige Verhaltensregeln zum Erwerb eines Tierschutzhundes

    Wenden Sie sich an deutsche Tierheime und Organisationen die den Paragraph 11 TSG mit mindestens einer verantwortlichen Person haben.

    Nehmen Sie niemals einen Hund der sich noch im Ausland befindet und den Sie direkt vom Transport oder Flughafen abholen sollen.

    Angegebene Kontaktperson unter Vermittlung muss Pfleger des in Deutschland befindlichen Hundes sein und exakte Infomation zu Verhalten und Gesundheitsstatus geben können.

    Jeder Hund aus dem Ausland sollte einen Mittelmeercheck sprich Antikörpertest auf parasitäre Erkrankungen haben und ein aktuelles in Deutschland erstelltes Blutbild.

    Wenn der Hund nur über einen Telefon, facebook oder Internet-Vermittler angeboten wird-
    Hände weg!

    Bitte unterscheiden Sie seriösen Tierschutz, der viele Mühen und Pflege und Kosten hat
    gegenüber Tierschutzmanagern und Tierschutzverbrechern,
    die Ihnen einen kranken, verhaltensauffälligen Hund andrehen.
    Zum Leid des Hundes und zu Ihrem Leid!

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