Ordnungsamt macht extreme Probleme wegen eines Cane Corso Mixes. Ratschläge?

  • Nochmal, das kann sich alles immer ändern. Als Halter eines Molossers, Mix oder nicht, da nicht dran bleiben ist ungünstig.


    Bloß weil vieles unterm Radar läuft oder geduldet wird, ist die Rechtslage nicht überall rosig und kann im Grunde jederzeit wieder anders sein.

    Und erwischt werden kostet mitunter nen Hund.


  • Während hier die meisten doch eher draufhauen wollen, will ich mal noch anmerken, wie unfassbar klasse ich das finde, dass die TE wie es scheint kaum gezögert hat, als es hieß, einen Umzug in Erwägung zu ziehen. Es kam nicht ein bisschen Bedenken, ob der Hund nicht besser doch wieder weg soll. Nö, direkt "Ja scheiße, war mein/unser Fehler. Der Hund soll's nicht ausbaden. Dann ziehen wir halt um!" :bindafür::bindafür:

    Toll, wirklich! Nach so vielen Threads mit ganz anderem Tenor (wahrscheinlich sind deshalb noch einige etwas empfindlicher als eh schon:hust: ) find ich das wirklich super und möchte das zwischen all den Vorwürfen mal positiv erwähnen!

    Finde ich auch. Die besten Hundehalter sind so treue Seelen wie Hunde es auch sind. :bindafür:

  • Ich fürchte, da wirst du nicht gefragt werden, zum Glück ;)

    Neee? :(

    Im Ernst, ich finde Rasselisten doof.

    Ich finde sie auch doof. Ich denke, man müsste für Listenhunde speziellere Auflagen erfüllen müssen, um diese Hunde (wie jeden anderen Hund auch) halten zu dürfen. So wie es jetzt geregelt ist, ist es einfach Mist. Aber das ist ein anderes Thema :)

  • Hallo,


    hast Du den Anwalt mittlerweile erreicht? Falls nicht - oder falls er gerade keine Kapazitäten hat - es gibt auch Vereine, die sich mit der Thematik befassen und raten können. Näheres gerne per PN.


    Was mich etwas wundert: In NRW gibts meines Wissens nach zwar Auflagen für die Haltung gelisteter Hunde (ähnlich wie bei 20/40), aber kein grundsätzliches Verbot - es sei denn, das polizeiliche Führungszeugnis ist nicht blütenweiß oder der Halter wäre nicht volljährig). In letzteren Fällen sähe ich auch eher schlechte Karten.


    Aber ansonsten würde ich jetzt auch erstmal Ruhe bewahren, ggf. einen Gutachter kontaktieren (dazu kann Dir ein Verein raten) und dennHund sorgfältig auf das Leben vorbereiten. Und mal nach einem guten Trainer Ausschau halten, der Eich auf den Sachkundenachweis und Wesenstest (Verhaltensprüfung heißts in NRW, glaube ich) vorbereitet.


    Kritischer wäre es für den Züchter, würde Kat. 1 unterstellt, würde ein Zuchtverbot gelten. Das kann mMn aber nicht dazu herangezogen werden, Euch den Hund zu entziehen.

  • Was mich etwas wundert: In NRW gibts meines Wissens nach zwar Auflagen für die Haltung gelisteter Hunde (ähnlich wie bei 20/40), aber kein grundsätzliches Verbot - es sei denn, das polizeiliche Führungszeugnis ist nicht blütenweiß oder der Halter wäre nicht volljährig). In letzteren Fällen sähe ich auch eher schlechte Karten.

    Zucht und Handel sind in NRW allerdings schon verboten. Legal bekommt man einen Listenhund hier nur aus dem NRW-TS (und dann muss man die Erlaubnis zur Haltung beantragen bevor man den Hund holt).


    Ich würde in diesem Fall deshalb schon mal alles, was für die Genehmigung notwendig ist (§4 Abs.1 LHundG NRW) zusammen sammeln, vielleicht lässt sich die Behörde dann darauf ein, sollte die Hündin eingestuft werden.

  • Zucht und Handel sind in NRW allerdings schon verboten. Legal bekommt man einen Listenhund hier nur aus dem NRW-TS (und dann muss man die Erlaubnis zur Haltung beantragen bevor man den Hund holt).

    Aus Interesse, wird dann der Hund eingezogen oder bekommt "nur" der Vermehrer Probleme, der den Hund verkauft hat?

  • Das kann ich dir nicht genau sagen, ich kenne so einen Fall selber nicht, nur die Aufnahme über den TS. Und da habe ich die (hier örtlich zuständige) Behörde als sehr genau ("streng") erlebt, auch bei der Abnahme der Sachkunde und dem Wesentest. Ob das überall in NRW so ist und ob es da eventuell Spielraum gibt, weiß ich nicht.

  • . Legal bekommt man einen Listenhund hier nur aus dem NRW-TS (und dann muss man die Erlaubnis zur Haltung beantragen bevor man den Hund holt).

    Das stimmt bis auf einen Punkt: der Hund darf auch aus einem anderen Bundesland aus dem Tierschutz kommen. Einige Gemeinden versuchen, das anders zu handhaben, wurden aber bisher immer erfolgreich eines Besseren belehrt, wenn die Interessenten mit Anwalt dagegen vorgegangen sind.

    Wir haben einen Staffmix erfolgreich von Niedersachsen nach NRW vermittelt.

    Aus Interesse, wird dann der Hund eingezogen oder bekommt "nur" der Vermehrer Probleme, der den Hund verkauft hat?

    Der Hund wird eingezogen. Das ist mit ein Grund, warum ich persönlich, würde ich in NRW wohnen, niemals einen kurzhaarigen Welpen, der mittelgroß werden könnte, von Privat übernehmen würde. Die Gefahr, dass irgendjemand was Gelistetes drin sieht, wenn er erwachsen ist, und dann der Hund eingezogen wird, wäre mir zu groß.

  • . Legal bekommt man einen Listenhund hier nur aus dem NRW-TS (und dann muss man die Erlaubnis zur Haltung beantragen bevor man den Hund holt).

    Das stimmt bis auf einen Punkt: der Hund darf auch aus einem anderen Bundesland aus dem Tierschutz kommen. Einige Gemeinden versuchen, das anders zu handhaben, wurden aber bisher immer erfolgreich eines Besseren belehrt, wenn die Interessenten mit Anwalt dagegen vorgegangen sind.

    Wir haben einen Staffmix erfolgreich von Niedersachsen nach NRW vermittelt.

    Spannend zu wissen;)

    Hier hatte sich die Behörde geweigert, eine Haltungserlaubnis zu erteilen... |) und am Ende will man sich ja auch ein bisschen gut mit denen stellen, weil anders als "Normalhundehalter" hat man ja noch ein bisschen mit denen zu tun, zumindest wenn man eine Maulkorb- und Leinenbefreiung möchte :pfeif:


    Fest steht aber: es ist nicht so einfach in NRW.

  • Ich hab nochmal geguckt: Eingezogen wird, weil dem Halter wegen das Kaufs ohne Vorabgenehmigung mangelnde Zuverlässigkeit unterstellt wird. Ist halt blöd jetzt: Der Hund ist wahrscheinlich noch zu klein für ein aussagekräftiges Gutachten.


    Ich würd jetzt - ggf. mit anwaltlicher Unterstützung - wie Hennie sagt alles zusammenkramen. Ggf. doch schon ein Vorabgutachten erstellen lassen. Und versuchen, mit der Behörde zu reden.

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