Ordnungsamt macht extreme Probleme wegen eines Cane Corso Mixes. Ratschläge?
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Wusste gar nicht das Cane Corsos zum Modehund avancieren.. Was kommt als nächstes, Dogo Canario?
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Hi
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Würde für euch ggf ein Umzug in Betracht kommen?
Auf jeden Fall!!! Wenn es darum geht mein Tier oder in NRW bleiben dann wird sich immer für das Tier entschieden. Zum Glück würden Job und Finanzielle Situation dies erlauben
Dann würde ich mich da erst recht nicht verrückt machen.
Wartet das Jahr ab, lasst den Hund beim OA dann einmal checken und je nachdem wie das Ergebnis ausfällt, bleibt ihr halt in NRW oder zieht in ein Bundesland, was diese dämlichen Listi Vorschriften nicht hat. Eventuell könnt ihr auch selber einschätzen, ob das OA euren Hund als Listenhund einstufen wird und schon vorher über einen Umzug nachdenken.
Auf dem Bild von dir könnte man sowohl einen CC sehen als vielleicht auch einen Staff. Kommt dann eben auf den Gutachter beim OA an und wie sich euer Hund optisch entwickeln wird. -
Ich hab nochmal geguckt: Eingezogen wird, weil dem Halter wegen das Kaufs ohne Vorabgenehmigung mangelnde Zuverlässigkeit unterstellt wird. Ist halt blöd jetzt: Der Hund ist wahrscheinlich noch zu klein für ein aussagekräftiges Gutachten.
Ich würd jetzt - ggf. mit anwaltlicher Unterstützung - wie Hennie sagt alles zusammenkramen. Ggf. doch schon ein Vorabgutachten erstellen lassen. Und versuchen, mit der Behörde zu reden.
Und das ist der springende Punkt.
Wenn in dem Cane Corso ein Listenhund der Kategorie 1 mit beigezüchtet wurde und der Hund als eine Kreuzung mit einem Kat.1 Hund eingestuft wird, ist auch ein Umzug nicht mehr bedenkenlos und einfach durchführbar (!).
Vorallem gilt man, sofern das alles raus kommt und der Hund tatsächlich einer Kreuzung entspringt, als nicht zuverlässig zum Führen eines solchen Hundes, deshalb hat man nochmal schlechtere Karten
Handel und Zucht ist verboten, d.h. auch sich einen solchen Hund zu kaufen. Kauft man einen solchen Hund, ist es illegal und rechtswidrig, auch wenn man selbst unwissend ist und nicht wusste, dass möglicherweise eine Rasse mitdrin steckt, die nicht erlaubt ist.
Die einzige Möglichkeit in NRW an einen Kat.1 Hund zu kommen ist tatsächlich ausschließlich durch den Tierschutz.
Ich mag auch gar nicht unnötig Angst und Schrecken verteilen, aber es gibt nun mal leider diese Rasselisten
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Ich frage mich, inwiefern abwarten und Tee trinken bei schlechtem Ausgang des Gutachtens überhaupt möglich ist. Wird der Hund direkt eingezogen? Dann erübrigt sich ja auch der Umzug, wenn man den nicht schon eh vorher geplant hatte. Ich kenne mich nicht aus, will also nicht die Pferde scheu machen. Ist einfach nur aus Interesse.
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Die Schwester einer Bekannten hat vorletztes Jahr einen blauen Staff Welpen in Holland gekauft und den mit 8 Wochen ohne TW Impfe über die Grenze geschafft.....
Haltergenehmigung wurde nachträglich erteilt---- OT OA der Hund ist ja nunmal da------ Wülfrath NRW
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Die Schwester einer Bekannten hat vorletztes Jahr einen blauen Staff Welpen in Holland gekauft und den mit 8 Wochen ohne TW Impfe über die Grenze geschafft.....
Haltergenehmigung wurde nachträglich erteilt---- OT OA der Hund ist ja nunmal da------ Wülfrath NRW
Ausnahmefälle gibt es immer, wo die Besitzer mit einem blauen Auge davon gekommen sind, ob das erstrebenswert ist? Ich weiß es nicht genau..
Ich verstehe das alles, mir gefallen die Molosser auch viel viel besser als alle anderen, sowohl von ihrem Charakter, als auch vom Aussehen. Aber Rasselisten kann man nicht unbeachtet lassen und es liegt in meiner Verantwortung. Ich persönlich würde so ein Risiko nicht eingehen, es gibt mindestens 100 andere Fälle, bei denen die Hunde eingezogen worden sind und letztendlich Jahre lang im Tierheim saßen.
Ich glaube an der Stelle der TE würde ich für mich persönlich wirklich so schnell wie möglich einen Gentest machen lassen. Wenn kein Hund der Kat.1 mit gemischte, dann wird sich da eine Lösung finden. Dann gehe ich auch davon aus, dass sofern das OA kooperativ und nett ist, da ein Kompromiss gefunden wird. Ein Gutachter muss ja schon wahrheitsgetreu eine Einschätzung treffen können. Zur Absicherung würde ich allerdings dennoch auch den Weg zum Anwalt gehen, wie bereits als Tipp gegeben wurde.
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ob das erstrebenswert ist?
mMn nicht
einen Gentest machen lassen.
interessiert niemanden, nur der Phänotyp
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ob das erstrebenswert ist?
mMn nicht
einen Gentest machen lassen.
interessiert niemanden, nur der Phänotyp
Das weiß ich, aber ich wäre einfach jetzt so derart neugierig, dass ich das Geld für einen Gentest für den persönlichen Gebrauch (!) investieren würde.
Aber das ist auch meiner persönlichen Neugierde geschuldet
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Ich hab ja schon Gutachter kennengelernt. Und auch da gibts Strengere und weniger Strenge. Wenn man den Kontakt gleich sucht, den Sachverhalt ehrlich schildert, den Gentest vorweist - kann, denke ich, schon hilfreich sein.
Letztlich wirds bei Fällen, wo Ermessensspielraum ist, wahrscheinlich auch mit reinspielen, wie sich denn der Halter verhält und den Hund führt. Sind ja alles Menschen.
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Liebe TE,
Erstmal viele Grüße aus NRW
Hoffe du meldest dich nochmal
Vorab, eine Anfrage beim Anwalt Herrn Weidemann würde ich dir auch raten, keiner hier vom DF kann dir da rechtlich(!) wirklich weiterhelfen
Erstmal wäre ja wichtig welche Kategorie dein OA bzw. Gutachter denn sieht
Bei Kategorie1 (also §3 „gefährliche Hunde“) hättest du diesen Hund gar nicht von privat übernehmen dürfen, hättest dich also strafbar gemacht
Bei Kategorie2 (§10 „Hunde bestimmter Rassen“) ist eine Übernahme von privat kein Problem (sofern die Anforderung passen)
Wenn du also einen Listenhund Anteil vermutest, sei offen und ehrlich zum Amt, stelle dich persönlich vor und seh zu dass du die Auflagen erfüllst (polizeiliches Führungszeugnis (darf nicht älter als 3 Monate sein) richtigen Sachkundenachweis (geh davon aus ihr habt nur den 20/40 ?)
Ich würde mir auch einen Trainer suchen, der auf die Vorbereitung zum Wesenstest spezialisiert ist (nehmt ihr regelmäßig am Training in einer Hundeschule teil, gibt es bis zum 2. Lebensjahr eine vorläufige Maulkorbbefreiung)
Sollte dann mit 1 Jahr eine Begutachtung erfolgen, kannst du etwas vorweisen und beweist damit deine Zuverlässigkeit, falls Listi (Ich bezweifle dass der Hund dann eingezogen wird)
Sollte dein Hund dann als CC eingestuft werden, Glückwunsch
Ich würde mir aber evtl. Abmachungen immer schriftlich geben lassen
Wenn du noch weiter Fragen hast, schreibe mich gerne an
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