Wie wird man Hundetrainer?

  • Hallo! Der Titel ist ja schon recht selbsterklärend auf was ich raus möchte.


    Ich interessiere mich dafür langfristig mit Hunden zu arbeiten. Ich kann mir vorstellen dass es mir gut liegt. Mir liegt es mit Tieren umzugehen und tue dies seit Kindheitsalter an. Ebenso kann ich gut mit Menschen. Ich freue mich immer wenn mich Hunde-Bekannte um Rat fragen und denke doch dass ich ganz gut Situation wahrnehmen kann/ den Hund interpretieren kann.


    Welche Möglichkeiten hat man denn als Normalmensch sich langfristig in die Richtung weiterzubilden und entsprechende Zeugnisse zu erwerben?

  • Die Berufsbezeichnung ist nicht gesetzlich geschützt. Seit 2007 gibt es eine bundesweite Zertifizierung durch die Tierärztekammern.

    Ansonsten kommt es darauf an, in welchem Bundesland Du wohnst. Manche IHKs bieten Lehrgänge mit Abschlußprüfung an, auch Hundeschulen.

    Es gibt auch die Möglichkeit einer Zerfifizierung durch §11 Tierschutzgesetz, Hundetrainer (gibt es auch für Tierheimleitung) beim zuständigen Vet.Amt.


    LG,Gisela

  • Es gibt auch die Möglichkeit einer Zerfifizierung durch §11 Tierschutzgesetz, Hundetrainer (gibt es auch für Tierheimleitung) beim zuständigen Vet.Amt.

    Die Erlaubnis nach Paragraph 11 ist Pflicht!


    Was für eine Ausbildung die dafür anerkennen, sollte man dort besser vorher erfragen. Das ist nicht überall gleich.

  • Eine, glaube ich, ziemlich solide Ausbildung bietet auch Canis an.

    Es gibt diverse solche Anbieter (ATN, Ziemer und Falke, ... um nur zwei bekannte zu nennen). Nur weil man die Ausbildung gemacht hat, darf man aber nicht als Trainer arbeiten.

    Wie flying-paws schon sagte, braucht es dafür die Erlaubnis nach §11 TschG. Und natürlich muss man ein Gewerbe anmelden, Versicherungen abschließen etc. pp.


    Ich habe eine Bekannte, die keine solche o.g. Ausbildung gemacht hat und "einfach so" (mit §11 natürlich) als Trainerin arbeitet. Um die Erlaubnis zu behalten muss man aber eine gewisse Anzahl an Fortbildungsstunden/Jahr nachweisen. Ist zumindest in Niedersachsen so. Ob das Bundes- oder Ländersache ist, weiß ich nicht.

  • Um die Erlaubnis zu behalten muss man aber eine gewisse Anzahl an Fortbildungsstunden/Jahr nachweisen. Ist zumindest in Niedersachsen so.

    in NRW auch.

    und nicht alle Fortbildungen werden auch als solche Anerkannt. man muss also auch noch gucken, ob das Seminar, was auch immer, als Fortbildung anerkannt ist.

  • Ich habe eine Bekannte, die keine solche o.g. Ausbildung gemacht hat

    Klingt ein bißchen wie nach Vereinstätigkeit.

    Du brauchst keine Ausbildung um den §11 machen zu dürfen und für Vereinstätigkeit brauchst du gar nichts, weder 11er noch Ausbildung. Wenn du den Paragraph 11 beim Vetamt abgelegt hast, darfst du dich als HT selbsständig machen, die Bedingungen dafür schwanken je nach Vetamt. Manche erkennen Ausbildungen an und geben dir "einfach" den 11er, andere prüfen per se nochmal selbst.

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