Hundestrand Nordsee

  • Hallo,


    wo jetzt wieder die ganzen Feiertage auf uns zukommen, haben wir gedacht, wir fahren kurzfristig zur Nordsee - quasi einen Tag am Strand. Wir kommen aus Essen, von daher sollte es auch nicht allzu weit weg sein. (Max. 3 Stunden). Jetzt schaue ich im Internet nach und muss feststellen, dass die meisten Strände ab 01. Mai (z.B. Nordwijk, Katwijk) für Hunde verboten sind.


    Wer kann helfen?


    Habt Ihr Nordsee Strand Erfahrungen zu dieser Zeit?


    Danke. Gruss Anja

    • Neu

    Hi


    hast du hier Hundestrand Nordsee* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!


    • Hallo!


      Wir waren letzten in Norddeich, leider gab es da nur einen ganz kleinen Hundestrand. Die Hunde sollten auch an der Leine bleiben (haben aber die wenigsten gemacht).
      Es war wirklich klein und zum Toben kein Platz...

    • Juhu,
      ich komme aus Cuxhaven.
      Sorry,eine Ministrand.
      Ansonsten sind Hunde nicht gerne gesehen.
      Ich wohne hier und ich gehe ab Ostern bis Winter nie an den Strand.


      Lieben Gruss
      Petra

    • Also an der ostsee gibt es jede menge Hundestrände schau mal imternet nach und dan sind auch Strände wo in diesem Zeitraum erlaubt sind und an der Ostsee (meckPomm) sind hunde sehr gerne gesehen

    • Hallöchen,
      Ist jetzt die Frage fährst du auf Camping oder fährst du ins Hotel.
      Wir fahren immer auf Campin Urlaub und fahren meistens nach Frankreich. Jetzt nicht erschrecken wir fahren direkt an die Belgische Grenze. Sprich De Panne ist Belgien und dann fahren wir einen Ort wieter nach Bray Dunes, das ist dann Frankreich. Da sagt keiner was wenn du mit dem Hund dahin fährst. Wir fahren jedes Jahr dahin, letztens wieder zu Ostern. Es war wie immer ganz toll und unsere Hunde toben wie wild am Strand rum. Wenn das für dich interessant ist melde dich kann dir dann die Adresse geben. Total klasse da, zwar sehr ruhig aber spitze wenn man mit Hund unterwegs ist. :D
      Liebe Grüße
      Petra

    • CarmenSimone:


      kannst du bitte mal sagen, WO an der Ostsee in Meck-Pomm Hunde gerne gesehen sind???


      Ich liebe diese Gegend, habe mit Hunden da aber nicht so gute Erfahrungen gemacht, zumindest was den Freilauf angeht. An der Leine sind Hunde sicher gerne gesehen, aber ich will im Urlaub ja keinen Leinenzwang, den hab ich zu Hause zur Genüge.


      lg und dankbar für Tipps


      Jutta und ihre Jungs, die nächste Woche aus lauter Frust mal nach Bayern fahren

    • Lässt du deinen Hund immer frei laufen? ich lasse meinen auch freilaufen aber ich passe mich der umwelt an wenn ein Auto kommt oder ich einen anderen Hund sehe!


      An der Ostsee gibt es in Rosenhagen einen Strand in der nähe von Dassow und etwas weiter südlich von lübeck und da ist kein leinen pflicht ich mein jeder besitzer muss selbst wissen was er macht


      Bitte lies das
      nur weil mache denken NEIN leine brauch ich nicht,


      Schwerer Unfall durch freilaufenden Hund (LESEN!)



      Also ich finde es auch unverantwortlich von den besitzern wenn ein Hund angeleint kommt (in deinem Fall) und der andere ist frei und nimmt inhn nicht an die Leine
      so ist es uns Passiert mit schlimmen folgen


      Wir waren Gassi habe meinen Hund an die Leine gemacht weil ich einen anderen Hund in der ferne ca 30 m gesehen habe (sicher ist sicher), der andere Hund (Goldi Rüde) war frei so nun denk die Besi nicht daran den hund dran zu nehmen, er rennt auf meinen zu und knurrt ihn an ich fassungslos neben dran gestanden und wollte gerade umdrehen zu spät der Hund (Goldi) fasst meinen hund kämpft und zerbeist ihn schier die besi steht nur doof da und nun wollte ich meinen Hund wegziehen, keine chance ging nicht ich musste meinen hund los lassen und dem schicksal überlassen ich hatte so angst als es dann vorbei war hatte mein hund ein riesiges Loch im Kopf das bis zur schädeldecke ging musst sofort in die Klinik fahren und es musst verarztet werden.


      Der besi von dem hund (Goldi) sagt nur zu mir Rechnung wird geteilt ich 50 % und er auch die aussage von ihm danach das haben wir vor 2 Wochen auch gemacht (nochmal ein vorfall gewesen wegen nichtanleines) ich hab das nicht eingesehen hab ihm die rechung gegen und er musst das alles schön brav zahlen.



      § 9*
      Ordnungswidrigkeiten
      (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 19 Abs. 1 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig


      entgegen § 1 Abs. 2 Hunde führt, obwohl er nicht in der Lage ist, diese jederzeit so zu beaufsichtigen, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden,


      entgegen § 1 Abs. 3 Satz 1 Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums ohne Aufsicht frei laufen lässt,


      entgegen § 1 Abs. 3 Satz 2 Hunde, die zu Versammlungen, Umzügen, Volksfesten oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen sowie an Orte mit großen Menschenansammlungen und in öffentliche Verkehrsmittel, Verkaufsstätten oder Tiergärten mitgenommen werden, nicht an der Leine führt,


      entgegen § 1 Abs. 4 außerhalb des befriedeten Besitztums Hunde laufen lässt, obwohl diese kein Halsband mit Namen und Wohnanschrift des Halters oder eine gültige Steuermarke tragen,


      entgegen § 1 Abs. 5 Hunde so hält, dass sie gegen den Willen des Hundehalters das befriedete Besitztum verlassen können,


      entgegen § 2 Abs. 3 Satz 6 und 7 die Bescheinigung nicht mit sich führt oder den zur Personenkontrolle Befugten nicht aushändigt und


      entgegen § 2 Abs. 4 Satz 1 und § 7 Abs. 3 eine Kennzeichnung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vorgeschriebenen Art und Weise anbringt oder anbringen lässt,


      entgegen § 3 Abs. 1 und § 7 Abs. 3 einen in § 2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 Satz 1 aufgeführten Hund auf Kinderspielplätze, an Badestellen oder auf Flächen, die als Liegeplatz für Menschen ausgewiesen sind, mitnimmt,


      entgegen § 3 Abs. 2 das befriedete Besitztum nicht mit Warnschildern kenntlich macht, die die Aufschrift "Vorsicht, gefährlicher Hund!" oder "Vorsicht, bissiger Hund!" tragen,


      entgegen § 3 Abs. 3 Satz 1, 2 oder 5 gefährliche Hunde nicht an der Leine führt oder für das Anleinen ungeeignete Leinen oder Halsbänder verwendet,


      entgegen § 3 Abs. 3 Satz 4 oder 5 gefährlichen Hunden keinen das Beißen verhindernden Maulkorb anlegt,


      entgegen § 3 Abs. 3 Satz 6 gefährliche Hunde im befriedeten Besitztum Dritter trotz fehlender Zustimmung des Hausrechtsinhabers ohne Leine oder Maulkorb führt,


      entgegen § 3 Abs. 4 gleichzeitig mehrere gefährliche Hunde führt,


      entgegen § 3 Abs. 5 Satz 1 und § 7 Abs. 3 einen in § 2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 Satz 1 aufgeführten Hund Personen überlässt, die nicht die Gewähr dafür bieten, dass sie die Bestimmungen der Verordnung einhalten,


      entgegen § 3 Abs. 5 Satz 2 und 3 erforderliche Mitteilungen an die örtliche Ordnungsbehörde nicht oder nicht unverzüglich vornimmt,


      entgegen § 4 Abs. 1 gefährliche Hunde ohne behördliche Erlaubnis nichtgewerblich züchtet, hält oder führt,


      einer inhaltlichen Beschränkung oder vollziehbaren Auflage nach § 4 Abs. 3 zuwiderhandelt,


      entgegen § 4 Abs. 3 Satz 5 die dort bezeichneten Urkunden nicht mit sich führt oder den zur Personenkontrolle Befugten nicht aushändigt und


      entgegen § 4 Abs. 4 Satz 1 erforderliche Anträge nicht oder nicht unverzüglich stellt oder die Erbringung der erforderlichen Nachweise verzögert.


      (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden.

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