Nachbarin versucht uns unseren Hund wegzunehmen...kann sie das?
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Filmen ist rechtlich aber nicht erlaubt. Erst recht nicht außerhalb des eigenen Grundstückes und dann noch eine Person, die ihr Recht am Bild und weitere Rechte nicht freigegeben hat. Das hat dann noch weitere Folgen...
Natürlich ist filmen an sich erlaubt (ansonsten dürfte ja nie irgendjemand in seinem Urlaub filmen, wenn andere Menschen zugegen sind). Nur das veröffentlichen im Internet und co ist halt rechtlich nicht so pralle.
Es kommt auch darauf an wo man filmt, wen man filmt usw.
Ich habe beim Fernsehen gearbeitet und durfte nicht jeden Menschen einfach stalken. Das würde ich sofort der Polizei melden, wenn mich jemand auf meinem Grundstück filmt. Das verletzt meine Privatsphäre und meine Persönlichkeitsrechte und einiges mehr.
Paragraf 201a Absatz 1 ff StGB
Zufällig auftretende Menschen zählen dann als Beiwerk oder Gruppenaufnahme... Aber hier in dem Fall laufen ja keine Touristen durchs Bild...
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Hi
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Vor allem bringt die Filmerei m.M.n. nix, weil das ohne explizite Zusage nicht als Beweis gebraucht werden darf, zumindest nicht offiziell.
Ich würd die Dackel deutlich vertreiben und mir schleunigst einen Anwalt suchen. Vielleicht kriegt ihr die Nachbarin sogar an den Pranger wegen Verleumdung. Das geht ja mal gar nicht, wenn das wirklich so sein sollte wie im Eingangspost beschrieben.
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Ich bin gerade nur am Handy, daher kann ich nicht allen antworten. Habe aber dafür eine Frage:
Wie ist das wenn man nur die Dackel filmen würde? Wäre das auch Privatsphärenverletzung?
Die Schwester ist 18 Jahre.
Grundstück meiden geht nicht, sie teilen sich das Grundstück und man muss da durch wenn man raus aufs Feld möchte.
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Wenn Du nur die Dackel filmst kannst Du das machen - aber natürlich von Deinem oder einem Gemeinschaftsgrundstück aus & die Eigentümer dürfen nicht zu sehen sein.
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Wie ist das wenn man nur die Dackel filmen würde? Wäre das auch Privatsphärenverletzung?
Also Tiere haben keine eigenen Rechte, außer sie sind berühmt. Allerdings kommt darauf an, was an Umgebung zu sehen ist. Selbst wenn ich meinen eigenen Hund auf dem Sofa meiner Nachbarin fotografiere und da sind z. B. Familienandenken oder irgendwas Privates, ist es schon bedenklich.
Zudem wo willst du das Video zeigen zu welchem Zweck?
Wenn die Dackel auf eurem Grundstück rumwandern wäre es möglich.
Ist halt auch die Frage, ob das den Nachbarskrieg nicht anheizt. Dann Filmen die euren Hund und der sieht gefährlicher aus als ein Dackel...
Habt ihr dem Dackel mal eine Grenze gezeigt? Laufen die außerhalb ihres Grundstücks rum? Ich muss zweimal die Woche tutnixe verjagen und bis auf wenige kamen die danach nie wieder...
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Eben deswegen meinte ich ja mit dem Hinweis dass gefilmt wird. Einfach so jemanden filmen und es z. B. Hier veröffentlichen geht natürlich nicht. Aber wenn man aggressiv angegangen wird, kann dies um es zu beweisen mit dem Hinweis das gefilmt wird gemacht werden. Und gerade wenn es nur darum geht zu filmen wie die Dackel ohne Leine auf öffentlichen Grund auf einen los gehen, geht auf jeden Fall.
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ich würde mir einen Anwalt nehmen Einen der auf Tierrecht spezialisiert ist. Der muss nicht mal bei euch in der Nähe sein da kann man sich auch online beraten lassen. Man könnte sicherlich eine Aufforderung zur Unterlassung verschicken in der natürlich die Konsequenzen genannt werden wenn diese Verleumdung und auch die Bedrohung durch die Hunde und auch durch dieses auf den Mali losgehen der Person nicht unterbleibt dieses Verhalten zur Anzeige gebracht wird. Gleichzeitig kann man mit dem Anwalt besprechen ob es sinnvoll wäre die Halter der Dackel beim OA anzuzeigen, denn auch diese Halter sind verpflichtet ihre Hunde zu sichern und das Grundstück zu zu sichern dass die Hunde niemandem gefährlich werden können.
Laufen lassen würde ich das nicht. Nachher ist deine Freundin die Dumme weil der Hund zum Esenstest muss und eventuell weil es blöd läuft eingestuft wird.
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Natürlich ist filmen an sich erlaubt (ansonsten dürfte ja nie irgendjemand in seinem Urlaub filmen, wenn andere Menschen zugegen sind). Nur das veröffentlichen im Internet und co ist halt rechtlich nicht so pralle.
Es kommt auch darauf an wo man filmt, wen man filmt usw.
Ich habe beim Fernsehen gearbeitet und durfte nicht jeden Menschen einfach stalken. Das würde ich sofort der Polizei melden, wenn mich jemand auf meinem Grundstück filmt. Das verletzt meine Privatsphäre und meine Persönlichkeitsrechte und einiges mehr.
Paragraf 201a Absatz 1 ff StGB
Zufällig auftretende Menschen zählen dann als Beiwerk oder Gruppenaufnahme... Aber hier in dem Fall laufen ja keine Touristen durchs Bild...
Ja natürlich.
Weil bei Filmaufnahmen, die im Zusammenhang mit "Fernsehen" gemacht werden, jeder davon ausgehen darf, dass diese Aufnahmen ausschließlich gemacht werden, um veröffentlicht zu werden. Warum sonst sollte das Fernsehen filmen?
Aber wenn ich ganz privat eine Aufnahme mache, dann darf ich das. Ich darf diese Aufnahme nicht veröffentlichen. Ob eine solche Aufnahme als Beweis zulässig ist oder nicht, darüber gibt es unterschiedliche Meinungen. Aber das ist ja erst der nächste Schritt, im ersten Schritt geht es nur darum, die Aufnahme zu machen und zu haben.
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Doch – man darf Aufnahmen von fremden Tieren auch (sofern ohne Gewinnabsicht) veröffentlichen.
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