Eigentumsvorbehalt bei Tierschutzhund
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Stimmt, bisher kamen meine Hunde immer vom Züchter bzw aus 2. Hand. Und ich muss gestehen, ich bin mittlerweile abgeschreckt, obwohl ich zeitweise drüber nachgedacht habe, dass der nächste Hund aus dem Tierschutz kommen könnte.
Ich finde diese Klauseln teilweise schlicht sittenwidrig. Es fließt Geld, egal, ob man das nun Schutzgebühr nennt, ich werde Besitzer, aber kein Eigentümer, habe etliche Pflichten, aber letztendlich keine Rechte an dem Hund?
Vorkontrolle...okay. Nachkontrolle...okay. Aber man kann es auch wirklich übertreiben mit dem Kontrollwahn.
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ich bin mittlerweile abgeschreckt, obwohl ich zeitweise drüber nachgedacht habe, dass der nächste Hund aus dem Tierschutz kommen könnte.
es gibt aber nicht "den" Tierschutz, da muß man halt genauso schaun wie bei Züchtern, oder läßt Du Dich auch davon abschrecken, bei Züchtern zu kaufen, weil es Massenzuchtshunde gibt? Nein, weil man sich halt vorher informiert und dann völlig frei entscheiden kann, was man möchte.
Meine Hunde sind alle aus zweiter Hand und die meisten davon vom Tierschutz, bis auf die eine waren das völlig normale Menschen mit normalen Vorstellungen und seriösen Verträgen
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Diese ewige Gemecker über die bösen Tierschutzvereine von Leuten, die selber gar keine Hunde von da haben......gäähn......
Da beißt sich der Hund in den Schwanz.
Ich lehne es ab, einen Vertrag zu unterzeichnen, bei dem alle Pflichten aber keine Rechte auf mich übergehen. Sprich: ich lehne es ab, einen Übernahmevertrag für einen Hund zu unterzeichnen, wenn gleichzeitig das Eigentum am Hund bei dem Verein bleibt.
Fazit: ich werde nie einen Hund von so einem Verein haben. Aber ich darf diese Praxis nicht kritisieren, weil ich ja gar keinen Hund von da habe? Schräge Argumentation.
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Hier lebten bisher immer sowohl Tierheim als auch Züchterhunde. Ich bin für alles offen, aber ich mache auch nicht alles mit aus lauter Dankbarkeit einen Hund haben zu dürfen
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Wie gesagt: Es steht jedem frei, selbst zu entscheiden, ob er einen entsprechenden Vertrag unterzeichnet oder nicht. Und natürlich darf man ein nicht funktionales Vertragswerk auch kritisieren. Keiner soll was unterschreiben müssen, mit dem er sich nicht wohl fühlt.
Und man kann sich bewusst auch dafür entscheiden - und zwar nicht aus der unterstellten „Dankbarkeit, einen Hund haben zu dürfen“, sondern aus ganz eigenen Gründen.
Was die nicht übergegangenen Rechte angeht. Nun, es ist tatsächlich nicht so, dass ich Futter, Unterkunft, Pflege etc. bezahle, aber jemand anders mit Lilly interagiert, sie streichelt, mit ihr läuft, Spaß hat und gemeinsam mit ihr neue Wege beschreitet. Das tue alles ich. Sprich: Ich erlebe alles mit ihr, was ich mit einem Hund erleben möchte und fühle mich somit keines einzigen Rechts beraubt.
Das Einzige, was ich bzw. meine Familie in mittlerweile 39 Jahren Haltung von Tierschutztieren (von 3 verschiedenen Vereinen) abweichend zu „Kauftieren“ „mitgemacht“ haben (das klingt ja schon irgendwie, als müsste man dafür masochistisch veranlagt sein): Eine Vor- und zwei Nachkontrollen. Kann ich gut mit leben .
Da ich das Konzept der erkauften Eigentümerschaft an einem Lebewesen emotional so gar nicht habe, gäbe es mir persönlich auch keinen Knick im Gefühl, wenn im Vertrag was stünde, dass wer Anderes der Eigentümer ist. Aber das muss wirklich jeder für sich selbst entscheiden.
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Mich würde es aber schon irritieren wenn ich mich bei Verein A bewerbe , von Verein B ne Rückmeldung bekomme und Verein C mir mitteilt man habe schon davon gehört...
Oder ist das tatsächlich Usus , das untereinander Infos weitergeben werden ohne das Man als Bewerber weis wohin überhaupt ?
Ich finde das gar nicht unbedingt schlecht. Natürlich nicht mit Red Flags vom Stil ‚hat keinen Garten‘, sondern bei ernsthafteren Fällen -
z.B. bei Leuten, die ständig Junghunde holen, sie dann wieder abgeben und sich neue holen, oder bei Leuten, denen Tiere vom Ordnungsamt weggenommen wurden und die sich im nächsten TH mit neuen eindecken wollen. Oder für die Familie, die gerade vier Kaninchen im völlig versifften Kleinstkäfig abgegeben hat und beim Rausgehen noch eben bei den Katzen vorbeischaut und da noch eine mitnehmen will - und das sind nur Beispiele aus meiner Lebenserfahrung.
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Ich kenne die genaue Formulierung der Klausel natürlich nicht, aber ich bin ziemlich sicher, dass so etwas unwirksam ist, sofern Du die Schutzgebühr bezahlt hast; das, was ,Tierschutzvertrag‘ genannt wird, ist kein Vertrag eigenen Typs, sondern ein einfacher Kaufvertrag mit den üblichen sachenrechtlichen Folgen. Man darf nicht vergessen, dass Tiere keine Sachen sind, für sie aber die für Sachen geltenden Bestimmungen Anwendung finden.
Hinzu kommt – für Dich wohl relevanter –: Selbst wenn man annehmen würde, dass ein solcher Eigentumsvorbehalt wirksam ist, führt das gerade nicht dazu, dass der Verein den Hund einfach zurückholen kann. Du hast das Recht zum Besitz aus 986, so dass Herausgabe nicht verlangt werden kann.
Mir erschließt sich der juristische Zweck dieser Klausel nicht.
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Es geht doch garnicht um den bösen Tierschutz sondern darum das auch "der tierschutz " anständie verträge aufsetzt.
Das bestreitet ja auch niemand, dass es Vereine gibt die das tun bei denen die vermittelten tiere nach einem realistischen zeitraum in das eigentum des neuen besitzer übergeht und sich der verein fürdanach das vorkaufsrecht sichert.
Ich find es völlig Ligitim zu sagen das man ein tier nicht übernimmt wenn das nicht gegeben ist, sondern lieber eins von einem Verein der anständige verträge bietet.
Das ist dann schade für das betreffene tier, was wegen der paranoiden geschäftspraxis des vereins, die changse auf tolles zuhause bei diesem interessenten verpasst hat. Wie jetzt bei der TE.
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Das ist dann schade für das betreffene tier, was wegen der paranoiden geschäftspraxis des vereins, die changse auf tolles zuhause bei diesem interessenten verpasst hat.
Möglicherweise ist es ja genau das, was Tierschutzorganisationen getan haben, ehe sie diese Vertragsform 'mit Eigentumsvorbehalt' entwickelt haben: Die Chancen gegen die Risiken abgewogen - mit dem Schluss, dass einem Hund am besten gedient ist oder Leid für einen Hund im Zuge der TS-Vermittlungspraxis am ehesten vermieden werden kann, wenn nur solche Halter zum Zuge kommen (wollen), die mit dem "Misstrauensvorschuss", der in solchen Verträgen zum Ausdruck kommt, leben können. Keine Frage, Sympathiepunkte streicht man so nicht ein, aber vielleicht ist es ja gerade die Art von Filter, der sich aus Sicht der TSO - derzeit - als der effektivste bewährt. Die Vor-Vorkontrolle sozusagen. :-)
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wenn nur solche Halter zum Zuge kommen (wollen), die mit dem "Misstrauensvorschuss", der in solchen Verträgen zum Ausdruck kommt, leben können.
Bei mir entsteht das Gefühl, dass hier aber ein Gefälle kreiert wird, a là (übertrieben gesagt) "wir Chef- du nix". Ich habe halt auch aus meinen vielen Jahren Hundehaltung bestimmte Vorstellungen, nach denen ich meine Tiere erziehe. Der Gedanke, dass mir da der Verein jederzeit reingrätschen könnte, weil denen der Hund gehört, auch wenn das in der Praxis so kaum vorkommt, ist mir einfach unangenehm.
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