Eigentumsvorbehalt bei Tierschutzhund
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Vielleicht wäre der Wheaten Terrier auch was für uns... muss die Rasse und Züchterseiten mal googeln...
Wenn du Infos brauchst ... immer gerne!
Unsere Jungs können übrigens in der Nähe von Stuttgart besucht werden.
Vielen Dank, da komme ich gerne drauf zurück! Vielleicht hättest du per PN einen Link zu eurer Züchterin oder einem, den du empfehlen kannst?
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nach der entsprechenden Erfahrung im Bekanntenkreis mit dem Hund mit den Herzwürmern würde ich persönlich nie so einen Vertrag unterschreiben.
Meine Hündin kommt aus einem spanischen Tierheim mit entsprechendem vermittelnden Verein mit netten bemühten Mitgliedern.
Kira war realistisch beschrieben und gehört laut Vertrag mir, von Anfang an.
Die "heftigste" Klausel ist, dass man Bescheid geben soll, wenn man umzieht.
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Bei dem Verein Nummer 1 waren umfassende Auskunftspflichten vertraglich festgelegt und auch hohe Vertragsstrafen, wenn man zb umzieht und die neue Adresse nicht mitteilt. Plus die Kosten für die Auskunft über das Einwohnermeldeamt.
Auch was Datenschutz angeht... Durch die Unterschrift hätten sich zb die verschiedenen Vereine über mich austauschen dürfen, und ich hätte nichts davon mitbekommen.Alter Falter...
Bei sowas juckt es einem ja in den Fingern, davon mal ein Foto an den zuständigen Datenschutzbeauftragten zu schicken... Wer solche Allmachts-Fantasien hat, hat doch nix im TS zu suchen (und auch sonst nirgendwo in der Arbeit mit Menschen. Oder personenbezogenen Daten.)
Die klausel mit der erlaubnis um Austausch der Daten finde ich vorbildlich.
Zb. bei durchführung der VK ggf. inkl. Vertragsunterzeichnung durch einen Fremdverein findet ein Austausch statt.
Ohne Einwilligung wäre es in der tat ein fall für den Datenschutzbeauftragten.
Wie können ansonsten ohne Einwilligung Daten ausgetauscht werden ?
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Das kann man explizit regeln, wegen der Vorkontrolle.
Unbeschränkter Datenaustausch zwischen den Orgas, v.a. ohne, dass der Betroffene davon erfährt, dient häufig dazu, unliebsame Interessenten auf die sog. "Schwarze Liste" zu setzen.
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Alter Falter...
Bei sowas juckt es einem ja in den Fingern, davon mal ein Foto an den zuständigen Datenschutzbeauftragten zu schicken... Wer solche Allmachts-Fantasien hat, hat doch nix im TS zu suchen (und auch sonst nirgendwo in der Arbeit mit Menschen. Oder personenbezogenen Daten.)
Die klausel mit der erlaubnis um Austausch der Daten finde ich vorbildlich.
Zb. bei durchführung der VK ggf. inkl. Vertragsunterzeichnung durch einen Fremdverein findet ein Austausch statt.
Ohne Einwilligung wäre es in der tat ein fall für den Datenschutzbeauftragten.
Wie sollen ohne Einwilligung Daten ausgetauscht werden ?
Die Frage ist ja wer darf welche Daten austauschen.
Wenn es genau festgelegt ist das Bsp. Verein A sich mit Verein B austuschen darf, weil B die VK macht ist das OK.
Aber warum sollten sich mehrere Vereine austauschen und mit welchem Inhalt?
Darf dann Verein A an alle kooperierenden/ Befreundeten Vereine Infos geben? Wird dann Buschfunk betrieben im Sinne " Ich hab da Interessent Schmidt, schon mal einer was von dem gehört/kennt den wer?"
Das müsste m.E. schon näher definiert sein.
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Die "Schwarze liste" ist kein
E.V
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Die "Schwarze liste" ist kein
E.V
Tatsächlich?
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Tasächlich und Illegal.
Von daher vertraglich Pöppes.
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Ich gebe ungern die Erlaubnis mit meinen Daten hausieren zu gehen.
Ich denke auch sollte es nötig sein kann sowas auch im konkreten Fall geregelt werden.
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Wie so einiges in manchen Verträgen!
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