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Ja, das ist auch noch ein Thema für sich!
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Muss/müsste zu 1. nicht auch innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf (Verbrauchsgüterverkauf) der Mangel auftreten?
Oder verwechsle ich da nun in Gänze etwas?
Bei einer "normalen" Sache wäre das so, die Beweislastumkehr gilt 6 Monate. Das Problem hier ist, dass "die Sache Tier" sich während der 6 Monate naturgemäß verändert, d.h. man kann nicht automatisch davon ausgehen, dass ein Mangel, der sich zBsp nach 2 Monaten zeigt, auch bei Übergabe vorlag. Ich würde daher eher sagen, dass die Beweislast, wenn sich der Mangel später als nach 6 Monaten zeigt, auf jeden Fall vom Käufer zu tragen ist. Bei Mängeln, die sich während der 6 Monate zeigen, wird es auf den Einzelfall ankommen.
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Wäre sowas:
Das geht doch nur, wenn man entsprechende Untersuchungen macht und die ermittelten Daten dem entsprechenden Rassehundzuchtverein zukommen läßt.
berechtigtes Interesse und ggf erlaubt, wenn zB so eine Formulierung
Mal aus der Hüfte formuliert: "Weiterhin vereinbaren die Parteien, dass über den Gesundheitszustand des Hundes Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren ist. Ausgenommen von dieser Vereinbarung sind Fälle berechtigten Interesses des Käufers, insbesondere im Hinblick auf das Tierwohl oder den Verkauf des Tieres."
genutzt wird?
Das ist nicht eindeutig zu sagen, tendenziell aber eher nein. Weil: Abzuwägen ist ja hier ein Vertrag, der grundsätzlich die Weitergabe der Informationen verbietet, mit dem Interesse des Käufers, dass der Verein zukünftig gesunde Hunde züchtet. Achtung: Es geht also nicht um ein "Interesse der Allgemeinheit", sondern um das Interesse des Käufers. Und mir fallen so sponatan keine Argumente dafür ein, warum das Interesse des Käufers an einer gesunden zukünftigen Zucht ihn von seinen vertraglichen Pflichten entbinden sollte.
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Und wie siehts damit aus, dass der VDH seinen RZV vorschreibt, dass die Zuechter und Mitglieder die Daten weiterzugeben haben?
Im Grunde sind die ja um 3 Ecken verpflichtet die Ergebnisse der Untersuchungen dem RZV zu melden, was aber nicht zu der (bescheuerten) Regelung im Vertrag passt..
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Worauf Du ansprichst, sind "Mängel" an der Ware, die mal vorkommen kann.
Das ist für mich noch einmal was anderes.
Worum es mir geht, ist, daß ich als Käufer doch auch meinen Teil dazu beitrage, daß eine Zucht "gut" ist.
Sprich, ich lasse meinen Hund, wenn die Zeit dafür gekommen ist, halt auf die Rassen typische Krankheiten testen. Für die Züchter und für den Rasseverband doch DAS Feedback schlechthin.
Taucht dann ein "Fehler" auf, kann mit Hilfe der Datenbank doch heraus kommen, daß entweder die Hündin das bei jedem Wurf vererbt, oder der Rüde der Vererber ist - oder dieser "Fehler" nur in Kombination von Faktor x und Faktor y auftritt, was dann für die Zucht bedeutet, daß man halt eben noch genaurer schaut, daß bestimmte Faktoren nicht aufeinander treffen!
Oder als letzte Konsequenz eben der Rüde, oder die Hündin komplett aus der Zucht herausgenommen wird!
Bei einem unbekannten "Fehler", welcher sich tatsächlich auch noch durch die Gene verbreiten läßt, kann es doch nur im Interesse aller sein, wenn das dann untersucht und entsprechend vermerkt wird.
DAS meinte ich!
Wenn im Vertrag dann stehen würde, ich dürfte diese Infos nicht am Verband weiter leiten, darf nur Rücksprache mit dem Züchter halten (und der leitet das eventuell sogar gar nicht weiter) dann macht dies für mich schon ein komisches Gefühl
Das kannst Du ja machen, für mich klingt es auch sinnvoll, sowas zu machen, aber Du darfst dann eben keinen Vertrag mit so einer Klausel unterschreiben.
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Und wie siehts damit aus, dass der VDH seinen RZV vorschreibt, dass die Zuechter und Mitglieder die Daten weiterzugeben haben?
Im Grunde sind die ja um 3 Ecken verpflichtet die Ergebnisse der Untersuchungen dem RZV zu melden, was aber nicht zu der (bescheuerten) Regelung im Vertrag passt..
In der ZO des VDH steht:
Zitat
Durchführungsbestimmungen zur Zucht-Ordnung„Zuchtprogramme/Zuchtstrategien“Durchführungsbestimmung Zuchtprogramme/Zuchtstrategien
I.Allgemeines/Grundsätzliches
...
3.Rassehunde-Zuchtvereine haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Mitglieder und Züchter sich mit der Weitergabe von erhobenen relevanten Daten (Auswertungen) einverstanden erklären.
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Und wie siehts damit aus, dass der VDH seinen RZV vorschreibt, dass die Zuechter und Mitglieder die Daten weiterzugeben haben?
Im Grunde sind die ja um 3 Ecken verpflichtet die Ergebnisse der Untersuchungen dem RZV zu melden, was aber nicht zu der (bescheuerten) Regelung im Vertrag passt..
Man muss die Schuldverhältnisse trennen:
Schuldverhältnis VDH --> RZV: Wenn es zwischen diesen Parteien einen Vertrag gibt, der vorschreibt, dass die Daten weiterzugeben sind, müssen sich diese beiden Parteien daran halten. Was passiert, wenn es einer der Parteien nicht tut, ist zwischen diesen beiden Parteien zu klären.
Schuldverhältnis Züchter --> Käufer: Wenn diese Parteien jetzt einen Vertrag machen, der die Weitergabe verbietet, kann der Käufer nicht wegen Verpflichtungen des Züchters aus einem anderen Schuldverhältnis seinen Vertrag brechen.
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Hmh. Ok
Was bin ich froh, das meine Züchter da alle normal im Kopf sind (sorry)..
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Und wie siehts damit aus, dass der VDH seinen RZV vorschreibt, dass die Zuechter und Mitglieder die Daten weiterzugeben haben?
Im Grunde sind die ja um 3 Ecken verpflichtet die Ergebnisse der Untersuchungen dem RZV zu melden, was aber nicht zu der (bescheuerten) Regelung im Vertrag passt..
In der ZO des VDH steht:
Zitat
Durchführungsbestimmungen zur Zucht-Ordnung„Zuchtprogramme/Zuchtstrategien“Durchführungsbestimmung Zuchtprogramme/Zuchtstrategien
I.Allgemeines/Grundsätzliches
...
3.Rassehunde-Zuchtvereine haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Mitglieder und Züchter sich mit der Weitergabe von erhobenen relevanten Daten (Auswertungen) einverstanden erklären.
Genau, das spielt sich auf der Ebene der RZV mit dessen Mitgliedern ab. Der Käufer eines Hundes bei einem solchen Züchter kann sich darauf nicht berufen.
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Genau, das spielt sich auf der Ebene der RZV mit dessen Mitgliedern ab. Der Käufer eines Hundes bei einem solchen Züchter kann sich darauf nicht berufen.
Es gibt ja aber genug Käufer die Mitglied in diesem Verein sind
Wenn ich z.B. einen Hund bei einem Züchter meines RZV kaufe, dann bin ich Vereinsmitglied und Käufer.
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