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Ja - aber dann wäre doch maßgeblich für die Entscheidung des künftigen Käufers, dass sich bei diesem Züchter ein Hund Giardien eingefangen hat, also seine Zuchtbedingungen (dass das auch mal passieren kann dahingestellt). Und nicht das Bekanntwerden. Und würde die Aussage des abgesprungenen Interessenten, das die Info maßgeblich für die Entscheidung war, tatsächlich für für einen positiven Entscheid über eine Schadensersatzforderung wegen eines entgangenen Gewinns führen? Rein aus dem Bauch hätte ich jetzt gesagt: „Da lehne ich mich mal entspannt zurück und lass den klagen...“
Und zu 1 - jedenfalls ist das so bei den Verschwiegenheitserklärungen, die ich kenne: Die müssen mWn so formuliert sein, dass der unterzeichnende Partner genau aufgeklärt ist, auf was er sich einlässt, was an der erhaltenden Information er nicht kommunizieren darf und wie die Konsequenzen bei Verstoß sind. Damit er vor einer unwissentlichen Preisgabe oder einem Konflikt mit anderen Rechtsverordnungen geschützt ist.
Das stelle ich mir bei einer pauschalen Vorabzusage nahezu unmöglich vor. Mal spekuliert: Die Untersuchung durch einen Tierarzt ergibt, dass der Züchter wissentlich eine Qualzucht produziert hat. Was ein Verstoß gegen das TierSchG darstellt und zur Anzeige gebracht gehört. Abgesehen davon, dass der Vertragsschluss unter falschen Angaben des Züchters erfolgt ist. Eine solche Klausel würde dem Käufer dann aber untersagen, das weiter zu verfolgen, da er es ja damit offenbaren würde? Kann ich mir nicht vorstellen, dass das in irgendeiner Weise haltbar war (aber ich bin auch kein Jurist und habe tatsächlich schon einige Urteile gesehen, die ich mir nie hätte vorstellen können ...)
Aber ist jetzt rein akademisches Interesse. Ich habe nicht vor, einen solchen Vertrag zu unterzeichnen.
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Hi
hast du hier Verschwiegenheitsklauseln beim Hundekauf* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!
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‚Mein Welpe, bei Züchter Z gekauft, hat Giradien‘.
Wobei wir hier ja schon darauf achten, daß eben keine Rufschädigung erfolgt.
Man kann zwar schreiben, mein Welpe, vom Züchter geholt, hat leider Giardien, was kann ich .......
Sollten Namen drin stehen, wird das hier meist editiert - auch zum Schutz des Schreibers.
Zum Beispiel: Giardien kann ja immer vorkommen. Da wäre es schon cool, wenn der Züchter es selbst mit seinen Käufern bespricht, und wenn sie abspringen nun, dann ist es eben so.
Käufer springen aber auch so schon mal so ab ist doch dann bestimmt eine Art "Berufsrisiko".
Wichtiger wäre es mir, wenn da nicht viel Ernsteres, Schlimmeres, verschwiegen - und zwar bewußt - wird
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Ich kenne einen Fall, da ging es eben um diese "Verschwiegenheitsklausel". Leider bekomm ich es nicht mehr ganz zusammen, ist schon recht lang her.
Sinngemäß: Privatmensch kauft Hund vom Züchter. Hund zeigt mit +- 2 Jahren erste Anzeichen von Epilepsie. Hundebesitzer versucht an Infos zu kommen ob Geschwisterhunde auch betroffen sind. Da keinerlei Kontakt zu den anderen Welpenkäufern besteht findet dies über die sozialen Medien statt.
Klage vom Züchter nebst Unterlassungserklärung flattert ins Haus. Besitzer mach das Ganze öffentlich und schon gings lustig rund. An etwige Konsequenzen für Welpenkäufer und/oder Züchter kann ich mich allerdings nicht erinnern.
Ich kann mich nur leider nicht mehr an die Rasse erinnern..
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Das ist wirklich mal ein prima Beispiel!
Hätte mein Hund diese Krankheit, würde ich auch von der Züchter gerne wissen wollen, ob die Geschwister davon betroffen sind, bzw. ob Hündin, oder Rüde das auch haben.
Erste Anlaufstelle.
Wird da schon abgeblockt, ist doch klar, daß man gerne mehr dazu erfahren möchte.
Das Verhalten vom Züchter wäre doch demnach falsch und sorgt sowieso dafür, daß die Menschen mehr zu ihrem Hund erfahren möchten!
Natürlich kann es auch sein, daß nur mein eigener Hund betroffen wäre. Doofer Zufall, kommt ja schon mal vor! Wenn da kein Gendefekt vorliegt, umso besser für die Zucht!
Wenn die Epilepsie vererbar gewesen war, dann ist es doch nur gut, wenn die betroffene Hunde nicht mehr zur Zucht zugelassen werden. Das gilt dann für die Elterntiere und auch für deren Nachkommen, die eigentlich zur Zucht geplant gewesen wäre.
Denn, wenn ein Züchter ganz bewußt damit weiter züchtet, obwohl er weiß, daß da ein "Defekt" vorliegen könnte, welches unter Umständen weiter verbreitet wird, so tut er doch seiner Rasse überhaupt keinen Gefallen damit.
Es geht - zumindest von meiner Seite aus - nicht darum, den Züchter an den Pranger zu stellen, oder so.
Sondern einfach nur darum, vernünftig mit dem Ganzen umzugehen.
So haben wir ALLE, als Züchter und Käufer und die Rasse sowieso, was davon!
Nur, wer was zu verheimlichen hat, alle Maßnahmen ergreift, daß das "unterm Teppich" gekehrt wird, bringt sich doch selbst an den Pranger
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Es obliegt -platt ausgedrückt- ein Stück weit der Vertragsfreiheit (gegen geltendes Recht, Verbote und guten Sitten soll nicht verstoßen werden), was in einen Vertrag aufgenommen wird!
Ebenso frei bin ich mit meiner Entscheidung, mit wem ich einen Vertrag abschließe.
Dass Informationen über evtl. auftretende Erbkrankheiten wichtig für den Züchter sind, oder sein sollten steht imho außer Frage.
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Sinngemäß: Privatmensch kauft Hund vom Züchter. Hund zeigt mit +- 2 Jahren erste Anzeichen von Epilepsie. Hundebesitzer versucht an Infos zu kommen ob Geschwisterhunde auch betroffen sind. Da keinerlei Kontakt zu den anderen Welpenkäufern besteht findet dies über die sozialen Medien statt.
Macht der Züchter dicht, wäre mein nächster Schritt der Kontakt zum zuständigen Zuchtverband.
Gehört der Züchter keinem solchen an ... muss man als Käufer selber investieren und versuchen herauszufinden, ob hier möglicherweise aufgrund von unsachgemäßen Verpaarungen Qualzucht gemäß TSchG vorliegt.
Wurfgeschwister übers Internet suchen - ja, kann man machen.
Sobald aber ein Grund angegeben wird, der mit einer - möglicherweise sogar vererbbaren - Krankheit zu tun hat, ist der Zusammenhang offenkundig, dass der Züchter die Daten der Wurfgeschwister nicht rausrückt, sich also querstellt.
Da ist ein negativer Verlauf dieser Öffentlichkeitsmachung schnell erreicht.
Dazu kommt, dass nicht wenige Menschen tatsächlich dazu neigen, dem Verkäufer "eins Auszuwischen", ihn schädigen wollen. Das geht in Richtung Rache.
Ich würde so etwas nie in sozialen Netzwerken verbreiten wollen, das entspricht mir nicht.
Etwas anderes sind Berichte über professionelle Vermehrer. Aber diese haben i.d.R. Mitarbeiter, die regelmäßig die sozialen Medien durchforsten auf der Suche nach Negativkritiken, bei denen der Name genannt wird. Da kommt dann ganz schnell die Aufforderung, den Namen unkenntlich zu machen/zu entfernen, mit dem Hinweis auf rechtliche Schritte, die bei Nichteinhaltung dieser Aufforderung eingeleitet werden.
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Ich hab mir gerade nochmal einen Vertrag angesehen, wo das drin steht. Ich zitiere nicht, denn wenn mir im Vertrauen jemand einen Vertrag zeigt, dann posten ich ihn nicht öffentlich ins Netz in ein riesen Forum. Sinngemäß:
Auseinandersetzungen zwischen Züchter und Besitzer dürfen nicht in Sozial Media und öffentlich ausgetragen werden und sind verboten. Dasselbe gilt auch für die Veröffentlichung von Gesundheitsergebnissen.
So und so ähnlich hab ich das schon einige Male gelesen...
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Das ist ja soweit auch okay.
Kann ich auch verstehen!
Wegen eben der möglichen Rufschädigungsgefahr.
Rest muß dann halt auch stimmen
Sprich, alles richtig verlaufen. Die Daten gehen ohnehin an den Zuchtverband.
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Im gleichen Kaufvertrag stand auch, dass man nur nach schriftlicher Genehmigung des Züchters züchten darf, der Deckrüde vom Züchter der Hündin erlaubt werden muss und beim Kauf eines Deckrüden dieser kostenlos der Zucht, aus der er kommt, zur Verfügung gestellt wird. Und Vertragsstrafen im mittleren 4stelligen Bereich.
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Jesses das wäre ja mir persönlich alles schon zu 'verhaftend'
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