Verschwiegenheitsklauseln beim Hundekauf

  • Und es ist eben nicht so, dass man das einfach unterschreiben kann weil es unwirksam ist. Und dass das so ist, ergibt sich aus dem Vertragsrecht.

    Naja unwirksame Klauseln sind unwirksam.

    Dir kann niemand verbieten über deinen Hund zu sprechen.

    Ob man dann als Züchter ggf. aus dem Verband geworfen wird o.ä., ist ja eine andere Frage.

    Wieso sollte man einen Züchter wegen einem Vertrag mit einer andere Privatperson aus dem Verband werfen?

    In welchem Punkt verstößt er gegen die Verbandsordnung oder die Zuchtordnung?

    Was soll "der VDH" da machen?


    Solche Verträge gibt es, ja. Gar nicht mal so selten. Da kann man immer zweierlei Meinung sein:

    1. Juckt mich nicht, unterschreibe das und feddich. Kann eh nicht eingeklagt werden.

    2. Wer sowas voraussetzt, von dem will ich gar keinen Hund. Ich hab auch keinen Bock auf Ärger hinterher und das Vertrauen ist eh nicht da, also unterschreibe ich das nicht.

  • Naja unwirksame Klauseln sind unwirksam.

    Dir kann niemand verbieten über deinen Hund zu sprechen.

    Bist du vom Fach? Das frage ich nicht provokativ, sondern wirklich aus Interesse!

    Weil für mich erstmal nicht direkt logisch ist, warum sowas pauschal unwirksam sein sollte. Verschwiegenheitserklärungen gibts doch auch an ganz anderen Stellen, da wird einem auch verboten, über das eigene Leben zu sprechen.

  • Naja unwirksame Klauseln sind unwirksam.

    Dir kann niemand verbieten über deinen Hund zu sprechen.

    Bist du vom Fach? Das frage ich nicht provokativ, sondern wirklich aus Interesse!

    Weil für mich erstmal nicht direkt logisch ist, warum sowas pauschal unwirksam sein sollte. Verschwiegenheitserklärungen gibts doch auch an ganz anderen Stellen, da wird einem auch verboten, über das eigene Leben zu sprechen.

    Ich denke der Punkt ist, dass es sich um einen KAUFvertrag handelt. Eine reine Verschwiegenheitserklärung wie zum Beispiel auf Arbeit ist ja was anderes und sicherlich anders zu rechtfertigen als eine Verschwiegenheitsklausel in einem Kaufvertrag.

  • 1. Warum sollte die Klausel unwirksam sein?

    2. Was kann nicht eingeklagt werden?


    Sorry, ist nicht böse gemeint - aber das klingt mir bestenfalls nach Erfahrungsjuristerei...

  • Bist du vom Fach? Das frage ich nicht provokativ, sondern wirklich aus Interesse!

    Weil für mich erstmal nicht direkt logisch ist, warum sowas pauschal unwirksam sein sollte. Verschwiegenheitserklärungen gibts doch auch an ganz anderen Stellen, da wird einem auch verboten, über das eigene Leben zu sprechen.

    Ich denke der Punkt ist, dass es sich um einen KAUFvertrag handelt. Eine reine Verschwiegenheitserklärung wie zum Beispiel auf Arbeit ist ja was anderes und sicherlich anders zu rechtfertigen als eine Verschwiegenheitsklausel in einem Kaufvertrag.

    Nein ist es nicht.

  • Ich denke der Punkt ist, dass es sich um einen KAUFvertrag handelt. Eine reine Verschwiegenheitserklärung wie zum Beispiel auf Arbeit ist ja was anderes und sicherlich anders zu rechtfertigen als eine Verschwiegenheitsklausel in einem Kaufvertrag.

    Nein ist es nicht.

    Meines Wissens nach sind dort All-Klauseln ungültig. Es geht ja um den Schutz von Know-How oder im medizinischen Vertrag um intime Daten. Das trifft ja nun beides nicht auf mein gekauftes Produkt "Hund" zu. Was heißt denn "vertragliche Verschwiegenheit über die gesundheitlichen Probleme des Hundes"? Darf ich damit dann auch nicht mit einem Tierarzt sprechen? Oder wenn ich den Hund weiterveräußern will? Das sind ja erstmal Daten die mein gekauftes Produklt hat und keine sensiblen Daten des Züchters.


    Aber ich lasse mich gerne überzeugen. Ich hatte nur ein paar Vorlesungen im Thema Wirtschaftsprivatrecht und Datenschutz.

  • Oder wenn ich den Hund weiterveräußern will?

    Das find ich einen interessanten Punkt. Verschweige ich beim Verkauf was, kann das zum Problem werden. Darauf hätte ich keine Lust, also müsste ich diese Verschwiegenheitsklausel brechen.
    Wie gesagt, ich würde so einen Vertrag aus Prinzip nicht unterschreiben. Aber wie sowas dann geregelt ist, fänd ich echt interessant..

  • @san94 Ich habe meinen Vertrag vom Notaranwalt durchprüfen lassen. Es ist ein Kaufvertrag. Zusätzlich hat ein Hund keine "Persönlichkeitsrechte" oder Datenschutzrechte wie wir Menschen. Deswegen ist es auch was anderes, wenn ich drölfzig Bilder von einem Hund posten oder drölfzig Bilder von meinem Kleinkind.


    Rechtlich relevant wäre sowas, wenn der Käufer sich was ausdenkt und damit hausieren geht: "Kauft da bloß nicht, Züchter züchtet nur kranke Hunde, meiner hat xyz, der Betrüger!“ obwohl der Hund nichts hat oder den Sachverhalt grundsätzlich falsch darstellt. Dann kann man halt wegen übler Nachrede was versuchen.

    Solche Leute gibt auch tatsächlich... Aber das heißt ja nicht, dass man allen Leuten den Mund einfach so verbieten darf...

  • Nein ist es nicht.

    Meines Wissens nach sind dort All-Klauseln ungültig. Es geht ja um den Schutz von Know-How oder im medizinischen Vertrag um intime Daten. Das trifft ja nun beides nicht auf mein gekauftes Produkt "Hund" zu. Was heißt denn "vertragliche Verschwiegenheit über die gesundheitlichen Probleme des Hundes"? Darf ich damit dann auch nicht mit einem Tierarzt sprechen? Oder wenn ich den Hund weiterveräußern will? Das sind ja erstmal Daten die mein gekauftes Produklt hat und keine sensiblen Daten des Züchters.


    Aber ich lasse mich gerne überzeugen. Ich hatte nur ein paar Vorlesungen im Thema Wirtschaftsprivatrecht und Datenschutz.

    Das Problem ist, dass wir die genaue Formulierung nicht kennen. Nehmen wir an, da steht etwa ,Verschwiegenheit gegenüber jedem Dritten‘ wird vereinbart. Dies wäre wohl insofern unwirksam, das man ein berechtigtes Interesse hat, mit einem Tierarzt zu sprechen, das würde man spätestens über Treu und Glauben lösen können. Das heißt dann aber noch lange nicht, dass man etwa eine Facebook-Gruppe aufmachen darf, in der man schreibt, man habe einen Hund beim Züchter X gekauft und der habe nun die Krankheit Y.


    —> Ohne die Klausel wäre das zulässig, weil es eine Tatsachenbehauptung wäre.

    —> Mit Klausel wäre es nicht zulässig.


    Mit Kaufrecht hat die Frage nichts zu tun; ein solcher Vertrag, mit dem ein Hund verkauft und Stillschweigen vereinbart wird, ist eben typengemischt und für die Schweigevereinbahrung gelten die allgemeinen Regeln.

  • Oder wenn ich den Hund weiterveräußern will?

    Das find ich einen interessanten Punkt. Verschweige ich beim Verkauf was, kann das zum Problem werden. Darauf hätte ich keine Lust, also müsste ich diese Verschwiegenheitsklausel brechen.
    Wie gesagt, ich würde so einen Vertrag aus Prinzip nicht unterschreiben. Aber wie sowas dann geregelt ist, fänd ich echt interessant..

    Beim Weiterverkauf würde man Dein berechtigtes Interesse wohl bejahen.

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