Verschwiegenheitsklauseln beim Hundekauf

  • Oder wenn ich den Hund weiterveräußern will?

    Das find ich einen interessanten Punkt. Verschweige ich beim Verkauf was, kann das zum Problem werden. Darauf hätte ich keine Lust, also müsste ich diese Verschwiegenheitsklausel brechen.
    Wie gesagt, ich würde so einen Vertrag aus Prinzip nicht unterschreiben. Aber wie sowas dann geregelt ist, fänd ich echt interessant..

    Also ich bin der Meinung, dass es wie folgt sein könnte: Eine Verschwiegenheitserklärung bezieht sich ja auf die ausgetauschten Informationen zwischen zwei Partein (Erfindung, Know-How, Patientendaten, etc.).

    Wenn ich nun einen Welpen kaufe, dann geht dieser in mein Eigentum über. Ich mache jetzt mit einem Jahr die HU und melde diese Informationen dem Zuchtverband zur Auswertung. Oder mache diese Auswertung nur für mich. Oder es wird einfach eine Krankheit diagnostiziert. Es findet da ja gar kein Informationsfluss mehr statt mit dem Züchter.

    Der Züchter möchte mir also einfach vertraglich untersagen über die Gesundheit meines Hundes zu sprechen. Damit kann ich den Hund u.U. gar nicht ehrlich veräußern. Oder ihn angemessen versorgen (wozu ich verpflichtet bin!) - Beispiel: der Hund muss in eine HuTa die ihm nun täglich Medikamente geben muss. Das dürfte ich denen ja gar nicht mitteilen.


    Deshalb ist das meines Wissens nach schlicht nichtig. Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren, wenn jemand mehr im Thema ist :smile:

  • Wie wäre es denn bei einer Formulierung, die explizit Verbreitung solcher Information in sozialen Netzwerken, Funk und Fernsehen untersagt?

    An sowas hatte ich ehrlich gesagt die ganze Zeit gedacht (obwohl es ja tatsächlich nirgendwo steht :headbash:), weil ein Verbot der Weitergabe der Informationen an jegliche Dritte wirklich absolut unrealistisch klingt.

  • Da wir die Details nicht kennen, finde ich das etwas schwierig zu beurteilen.


    Ein allgemeines Verbot, über Krankheiten des Hundes zu reden, ist nicht nur unseriös sondern richtiger Quatsch. Da dürfte man ja nicht mal in der Hundeschule anrufen, mit "ich komm heut nicht, Herr Hund hat Durchfall".


    Ein Verbot, Untersuchungsergebnisse direkt an den Zuchtverein zu übermitteln, ist auch mindestens unseriös (und ich fände es sehr interessant, wie ein Zuchtverein wohl reagieren würde, wenn er über so eine Vertragsklausel informiert wird ;) )


    Aber eine Verschwiegenheitsklausel, die dem Welpenkäufer untersagt, die Krankengeschichte des Hundes unter Nennung des Züchters im Internet zu veröffentlichen, kann für einen Züchter sinnvoll erscheinen. Es geht manchmal sehr schnell, dass aus einem Allergiker eine komplett kranke Zucht wird. Ob ich das unterschreiben würde, hängt von der tatsächlichen Formulierung ab.

  • Schon, aber ist das auch angemessen? Ich habe ja ein Eigentum erworben. Schweigevereinbarungen beziehen sich meines Wissens nach doch auf Informationsflüsse zwischen zwei Parteien. Das ist ja auch immer die Diskussion bei den Tierschutzverträgen. In wie weit darf mein erworbenes Eigentum eingeschränkt werden ohne "Gegenleistung" und da ist ja immer recht früh Schicht im Schacht was solche Klauseln angeht.

    Klar, Verschwiegenheit über den Vertrag, die Verhandlungen. Aber über eine eventuelle Krankheit die mal auftritt? Da ist der Züchter doch gar nicht mehr involviert.

  • Wem konkret wurde ein solcher Kaufvertrag denn schon mal zur Unterschrift vorgelegt? Ich habe 6 Rassehunde gekauft, im Vorfeld mit vielen Züchtern gesprochen, keine hatte solche Vorbedingungen gestellt. Auch von keinem meiner Sportfreunde habe ich in 30 Jahren jemals etwas dergleichen gehört.


    Also wer hat so einen Kaufvertrag direkt vorgelegt bekommen?


    Ich weiss einfach nicht, ob das Einzelfälle sind, die durch Hörensagen in immer grösseren Kreisen verbreitet werden, oder ob das bei bestimmten Rassen/Züchtern wirklich gängige Praxis ist.

  • Ich kenne keine solchen Verträge und wüsste auch keinen Züchter, der dies so handhabt. Im Fall der Fälle würde ich aber auch Abstand nehmen.


    ich halte es auch für Zweifelhaft das sowas überhaupt rechtskräftig ist - Verschwiegenheit in einem Unternehmen ist etwas komplett anderes, wie Tatsachen über etwas, was in mein Eigentum über gegangen ist. Wenn das rechtlich so möglich wäre mir zu verbieten Tatsachen über mein Eigentum weiter zu geben, dann würden das viele viele Firmen mit ihren Produkten versuchen.

  • "Angemessen" ist kein juristischer Begriff, was ich zBsp angemessen finde, findest Du vllt ganz anders.

    Vereinbaren kann man zunächst einmal was man möchte, die Vertragsfreiheit ist ein sehr hohes Rechtsgut und wird nur sehr sehr begrenzt eingeschränkt, etwa wegen Sittenwidrigkeit oder Verstößen gegen die Grundrechte. Von daher ist eine solche Klausel auch "wirksam" und eben nicht von vornherein "nichtig". Zudem ist es etwas anderes, ob Dein Eigentum eingeschränkt wird oder Du Dein Eigentum einschränken lässt. Vllt ist etwa der Preis des Hundes niedriger als "üblich" - was auch immer "üblich" ist - und im Gegenzug sieht der Vertrag eine solche Einschränkung vor.

  • Wie wäre es denn bei einer Formulierung, die explizit Verbreitung solcher Information in sozialen Netzwerken, Funk und Fernsehen untersagt?

    An sowas hatte ich ehrlich gesagt die ganze Zeit gedacht (obwohl es ja tatsächlich nirgendwo steht :headbash:), weil ein Verbot der Weitergabe der Informationen an jegliche Dritte wirklich absolut unrealistisch klingt.

    So hätte ich das auch verstanden oder würde die Klausel durch Auslegung wohl in diese Richtung lesen müssen...

  • Ich kenne keine solchen Verträge und wüsste auch keinen Züchter, der dies so handhabt. Im Fall der Fälle würde ich aber auch Abstand nehmen.


    ich halte es auch für Zweifelhaft das sowas überhaupt rechtskräftig ist - Verschwiegenheit in einem Unternehmen ist etwas komplett anderes, wie Tatsachen über etwas, was in mein Eigentum über gegangen ist. Wenn das rechtlich so möglich wäre mir zu verbieten Tatsachen über mein Eigentum weiter zu geben, dann würden das viele viele Firmen mit ihren Produkten versuchen.

    Warum sollte es denn nicht möglich sein, solch eine Vereinbarung zu schließen? So wie sich hier zeigt ist ja offenbar kaum jemand bereit, solch einen Vertrag mit einer solchen Klausel zu schließen. Wenn man aber den sprichwörtlichen Dummen findet kann ich nicht erkennen, weshalb solch eine Klausel nicht wirksam sein sollte. Mal aus der Hüfte formuliert: "Weiterhin vereinbaren die Parteien, dass über den Gesundheitszustand des Hundes Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren ist. Ausgenommen von dieser Vereinbarung sind Fälle berechtigten Interesses des Käufers, insbesondere im Hinblick auf das Tierwohl oder den Verkauf des Tieres."


    Wenn man jetzt bedenkt dass


    - Tiere keine Persönlichkeitsrechte haben

    - Tiere nicht dem Datenschutz unterliegen

    - Die Einschränkung bezüglich des berechtigten Interesses Arztbesuche, Verkauf etc möglich macht


    dürfte das mMn gehen.

  • So was hab ich noch nie gehört und ich würde da auch keinen Hund kaufen.

    Wenn von mir erwartet wird, dass ich Krankheiten verschweige, gehe uch nämlich davon aus, dass in der Linie bekannte Krankheiten auch mir verschwiegen werden.

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