Verschwiegenheitsklauseln beim Hundekauf

  • Helfstyna du muss aber auch bedenken, dass nicht jeder Rasseverband so eine Datenbank hat wie der SV und wo es transparent zugeht. Beim Pudel zb gibt's sowas alles nicht. Beim Psk werden seit vergangenem Jahr zB auch nur noch die Gesundheitsergebnisse online in einer Datenbank veröffentlicht, wo nicht zentral gesammelt wird und wo nur noch Mitglieder Zugang haben, die einen Antrag gestellt haben. Leute, die sich einfach nur informieren möchten und selbst noch nicht Verbandsmitglied sind, haben da keine Möglichkeiten nachzusehen oder wie früher einfach die Verbandszeitschrift anzusehen und mitzuverfolgen...

    Das ist halt kein Standard, dass man einfach alles einsehen kann...

  • Ich muss aber sagen, dass beim Hund meiner Tante wirklich KEINE rassetypische Erkrankung da war, wobei der Verdacht naheliegt, dass da irgendwas in der Linie war, weil 1. fast der ganze Wurf betroffen war und 2. man kaum was über die anderen Würfe der Hündin herausgefunden hat.

  • du muss aber auch bedenken, dass nicht jeder Rasseverband so eine Datenbank hat wie der SV und wo es transparent zugeht. Beim Pudel zb gibt's sowas alles nicht

    Und gerade deshalb ist es mMn um so wichtiger, dass die Welpenkäufer offen mit solchen Ergebnissen umgehen dürfen.

    Wenn es Interessenten eh schon schwer gemacht wird, an zuverlässige Zuchtdaten zu kommen, ist es nichts anderes als unseriös, da auch noch zu versuchen, den Leuten einen Maulkorb zu verpassen.


    Ich hab es ja selber erlebt, wie es ist, wenn jemand versucht, einem einzureden, dass man ja den Mund halten soll. Da passiert nix im Namen der Rasse, da geht es einzig und allein darum, den eigenen Absatz zu retten.

  • Das Rosilein wenndu dich nur auf das beziehst, was ich gepostet habe: die ZO meines Vereins nennt da keine Krankheit. Wäre auch Unsinn, weil dann immer wieder die ZO geändert werden müsste, weil durch die Entdeckung neuer (Erb) Krankheiten alles neue aufgenommen werden müsste. Bei uns ist das nochmal genauer beschrieben und es werden Krankenheiten als 'z.B.' genannt.

    Wie es andere Vereine machen, weiß ich nicht.

    Das hatte ich gelesen und bin doch an den "Auswertungen" (das verstehe ich als rassespezifische, vorgeschriebene Untersuchungen/Auswertungen wie HD/ED etc.; oder beim Beauci z.B. hier in CH der Gentest wg. Merle) hängen geblieben. Gehe eigentlich davon aus, wie Du schreibst (und es für mich auch Sinn macht) dass man alle Krankheiten, die erblich bedingt sein könnten, melden müsste (so scheint es wohl auch generell formuliert zu sein). Bin mir nur nicht sicher, ob das wirklich immer passiert bzw. gerade durch solche Klauseln erschwert/behindert wird (weiss nimmer, wie war das mit dem Cauda-equina-Syndrom, waren das nicht Malis? Wobei ich die Zusammenhänge nicht kenne ...).


    Ist hier aber im Grunde voellig OT :hust:

    Naja, in Verbindung zur Threadüberschrift und -Frage hätte ich jetzt gedacht, es wäre nicht OT.

    Einen Grund muss es ja haben, dass man es nicht veröffentlichen soll/darf (i.d. speziellen TE-Fall).

    Ich verstehe wenn jemand darauf verzichten möchte, quer durch die sozialen Medien geschleift zu werden aber mei, irgendwie ist das heutzutage kaum vermeidbar. Der Vertrag gilt für Verkäufer und Käufer, sind ja meist noch mehr Menschen involviert :ka:

    ich stell's mir schwierig vor.

    Bin mir gar nicht so sicher, ob sich das rein auf die Veröffentlichung in sozialen Medien bezog, oder eben ganz generell. Kenne den Text nicht bzw. weiss nicht genau, auf was die TE Bezug nimmt. Gerade dann z.B., wenn es eine (vererbbare) Krankheit beträfe, die keinem vorgeschriebenen Procedere folgt. Wenn ich bspw. einen (SKG) Beauci Nachkommen offiziell HD/ED auswerten lasse, geht das seinen Weg (automatisch). Würde bei meinem Dicken dagegen z.B. eine SDU festgestellt (nein, keine Sorge, hat er nicht ;) ) passiert erst mal gar nichts, sofern ich nicht aktiv werden würde. :ka:


    Ja, quer die sozialen Medien und Rufmord, das ist ein Problem, wirklich schwierig. Auf der anderen Seite halte ich es allerdings für ein Unding, solche Geschichten, dass man wg. Verschwiegenheitsklauseln keine Auskünfte über die Geschwister einholen darf bzw. keine Antworten dazu bekommt.


    Wie auch immer, in meinem Vertrag steht so etwas nicht drin, würde ich auch nicht unterschreiben wollen.

  • Helfstyna du muss aber auch bedenken, dass nicht jeder Rasseverband so eine Datenbank hat wie der SV und wo es transparent zugeht. Beim Pudel zb gibt's sowas alles nicht. Beim Psk werden seit vergangenem Jahr zB auch nur noch die Gesundheitsergebnisse online in einer Datenbank veröffentlicht, wo nicht zentral gesammelt wird und wo nur noch Mitglieder Zugang haben, die einen Antrag gestellt haben. Leute, die sich einfach nur informieren möchten und selbst noch nicht Verbandsmitglied sind, haben da keine Möglichkeiten nachzusehen oder wie früher einfach die Verbandszeitschrift anzusehen und mitzuverfolgen...

    Das ist halt kein Standard, dass man einfach alles einsehen kann...

    Ja ok, das ist doof. Dann ist es wie Helfstyna sagt umso wichtiger, dass die Halter offen mit Erkrankungen umgehen können und das auch tun.

    Bei uns werden die offiziellen Ergebnisse in der Vereinszeitschrift veröffentlicht (leider nur HD, ED und Spondy *sfz*). Die wird zeitlich versetzt auf die HP gestellt, aber nur in verkürzter Form, wobei mWn die Ergebnisse dabei sind. Ansonsten kann auch jedes Nicht-Mitglied die Zeitschrift beim Verein anfordern.



    SpaceOddity ich find es halt schade, wenn einem da der Mund verboten wird. Ist es ein dummer Zufall, dann kann keiner was dafür. Ist es was 'neues' sollte einem doch dran gelegen sein, dass du 'erforschen' :ka: (ich mein jetzt in erster Linie den Züchter).

    Ich hab selber einen Hund mit ner Erkrankung die untypisch ist. Passiert halt. Aber das muß doch offen kommuniziert werden, find ich jedenfalls.

    Das beste Beispiel ist für mich da immer die Sache mit den 'Zappelwelpen'. Gut, da hat es eine Züchterin öffentlich gemacht, aber nur dadurch kam alles ins rollen (und das hat einigen so gar nicht gepasst!). Und nur weil dieser Mensch eben nicht die Gosch gehalten hat, können wir heute testen und dieses Elend super einfach vermeiden.

  • SpaceOddity ich find es halt schade, wenn einem da der Mund verboten wird. Ist es ein dummer Zufall, dann kann keiner was dafür. Ist es was 'neues' sollte einem doch dran gelegen sein, dass du 'erforschen' :ka: (ich mein jetzt in erster Linie den Züchter).

    Ich hab selber einen Hund mit ner Erkrankung die untypisch ist. Passiert halt. Aber das muß doch offen kommuniziert werden, find ich jedenfalls.

    Das beste Beispiel ist für mich da immer die Sache mit den 'Zappelwelpen'. Gut, da hat es eine Züchterin öffentlich gemacht, aber nur dadurch kam alles ins rollen (und das hat einigen so gar nicht gepasst!). Und nur weil dieser Mensch eben nicht die Gosch gehalten hat, können wir heute testen und dieses Elend super einfach vermeiden.

    Da bin ich ganz deiner Meinung, ich find es schrecklich, wenn sowas totgeschwiegen wird, vorallem wenn es was ist, wo ein hoher Leidensdruck beim Hund herrscht. Aber oft ist es als Halter auch schwer, wenn der Züchter nicht dahintersteht, meiner Tante wurde auch vorgeworfen, dass der Hund nur wegen ihr krank sei, das verunsichert halt zusätzlich.

    Bei meiner Hündin hab ich auch lange überlegt, was ich in die Database als Todesursache eintrage, hab mich dann für eine recht allgemein gehaltene Umschreibung entschieden, aber meine Daten hinterlegt, sodass mich jeder Züchter gerne kontaktieren darf. Bei einer Schwester steht die gleiche Todesursache, die anderen Welpenbesitzer haben leider nix eingetragen.


    flying-paws Ich kann meine Tante fragen, ob sie den Vertrag noch hat, wenn du magst.

  • Murmelchen ja klar, man muss da nur bedenken, dass da nicht jeder den Luxus von DMC oder SV hat.


    Wie gesagt, solche Klauseln sind eh unwirksam. Jeder darf da drüber sprechen, wie er will. Kann man unterschreiben oder nicht.

    Ich würde mir von meinem Züchter einen anderen Umgang mit solchen Sachen wünschen als mir vertraglich zu verbieten darüber was zu sagen.

  • Spannend zu lesen, dass zumindest einige solche Klauseln kennen. Dann muss es trotz der einstimmigen Meinung hier genug Leute geben, die sowas unterschreiben.

    network Es ging um keine bestimmten RZV. Meine Infos waren reines Hörensagen, deshalb wollte ich fragen, ob jemand genaueres dazu weiß.


    Ich beziehe mich auf nichts konkretes, weil ich keine weiteren Details zu solchen Verträgen habe.

    Das Verbreitungsverbot auf Social Media klingt noch nachvollziehbar.. Wobei ich dachte, dass Gesundheitsdaten in dem Fall auch nicht zwischen Privatpersonen (z.B. Welpeninteressierten) ausgetauscht werden dürfen. Da wäre interessant zu wissen, wie genau sowas aussieht.


    Generell wären von den RZV veröffentlichte Übersichten über aufgetretene Erbkrankheiten und Todesursachen wünschenswert. Das würde der Zucht mMn besser tun als die überall frei einsehbaren Ausstellungsergebnisse.

  • Murmelchen ja klar, man muss da nur bedenken, dass da nicht jeder den Luxus von DMC oder SV hat.


    Wie gesagt, solche Klauseln sind eh unwirksam. Jeder darf da drüber sprechen, wie er will. Kann man unterschreiben oder nicht.

    Ich würde mir von meinem Züchter einen anderen Umgang mit solchen Sachen wünschen als mir vertraglich zu verbieten darüber was zu sagen.

    Guten Morgen


    Die Diskussion ist stark in die Richtung der Aufgaben, moralischen Pflichten von Züchtern, Vereinen etc. gelaufen - das kann ich nicht beurteilen.


    Aber ich kann nur warnen daraus zu schließen, dass der Sachverhalt juristisch gleich zu würdigen ist, weil man als Hundefreund denkt, ,dass das ja so ein muss‘:


    - Die Vertragsfreiheit deckt eine solche Klausel, da Sittenwidrigkeit nicht zu erkennen ist (und alle anderen Einschränkungen der Vertragsfreiheit hier nicht einschlägig sind)

    - Eine Grundrechtsverletzung kommt ebenso nicht in Betracht wie ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung

    - Unwirksamkeit oder gar Nichtigkeit kommen sowieso nicht in Betracht (Was sollte denn der notwendige Rechtsgrund sein?)


    Im Ergebnis bin ich sicher, dass eine solche Klausel juristisch nicht angreifbar ist. Dass die Motive für die Verwendung einer solchen Klausel den Züchter ,verdächtig‘ erscheinen lassen, stimme ich zu - das steht aber auf einem anderen (nicht juristischen) Blatt.

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