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flying-paws Ich kann meine Tante fragen, ob sie den Vertrag noch hat, wenn du magst.
Ja, gerne. Mich würde der Wortlaut einer solchen Klausel mal interessieren.
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Ich kenne keine solchen Verträge und wüsste auch keinen Züchter, der dies so handhabt. Im Fall der Fälle würde ich aber auch Abstand nehmen.
ich halte es auch für Zweifelhaft das sowas überhaupt rechtskräftig ist - Verschwiegenheit in einem Unternehmen ist etwas komplett anderes, wie Tatsachen über etwas, was in mein Eigentum über gegangen ist. Wenn das rechtlich so möglich wäre mir zu verbieten Tatsachen über mein Eigentum weiter zu geben, dann würden das viele viele Firmen mit ihren Produkten versuchen.
Warum sollte es denn nicht möglich sein, solch eine Vereinbarung zu schließen? So wie sich hier zeigt ist ja offenbar kaum jemand bereit, solch einen Vertrag mit einer solchen Klausel zu schließen. Wenn man aber den sprichwörtlichen Dummen findet kann ich nicht erkennen, weshalb solch eine Klausel nicht wirksam sein sollte. Mal aus der Hüfte formuliert: "Weiterhin vereinbaren die Parteien, dass über den Gesundheitszustand des Hundes Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren ist. Ausgenommen von dieser Vereinbarung sind Fälle berechtigten Interesses des Käufers, insbesondere im Hinblick auf das Tierwohl oder den Verkauf des Tieres."
Wenn man jetzt bedenkt dass
- Tiere keine Persönlichkeitsrechte haben
- Tiere nicht dem Datenschutz unterliegen
- Die Einschränkung bezüglich des berechtigten Interesses Arztbesuche, Verkauf etc möglich macht
dürfte das mMn gehen.
Bist du Jurist und hast einschlägige Erfahrungen im Vertragsrecht?
Du erwirbst beim Hundekauf nun einmal Eigentumsrechte, die nur sehr schwer eingeschränkt werden können. Das zeigen Kastrationsklauseln, Vorkaufsrecht etc. Kaufverträge für Hunde unterscheiden sich da nicht von denen für andere Güter. Wenn das so einfach wäre wie du es darstellst, gäbe es da viele Vorstöße auch bei anderen Dingen - wäre ja einfach, wenn man so jegliche Kritik am Produkt unterdrücken könnte.
Was kritisch ist, ist irgendwelche Kausalitäten zu ziehen oder Dinge zu veröffentlichen, die man nicht nachweisen kann. Wenn ich entsprechende Nachweise habe und einfach Fakten über mein Eigentum (!) veröffentliche, dann wünsche ich dem Züchter viel Spaß dabei das zu unterdrücken. Dazu gibt es auch Urteile.
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Warum sollte es denn nicht möglich sein, solch eine Vereinbarung zu schließen? So wie sich hier zeigt ist ja offenbar kaum jemand bereit, solch einen Vertrag mit einer solchen Klausel zu schließen. Wenn man aber den sprichwörtlichen Dummen findet kann ich nicht erkennen, weshalb solch eine Klausel nicht wirksam sein sollte. Mal aus der Hüfte formuliert: "Weiterhin vereinbaren die Parteien, dass über den Gesundheitszustand des Hundes Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren ist. Ausgenommen von dieser Vereinbarung sind Fälle berechtigten Interesses des Käufers, insbesondere im Hinblick auf das Tierwohl oder den Verkauf des Tieres."
Wenn man jetzt bedenkt dass
- Tiere keine Persönlichkeitsrechte haben
- Tiere nicht dem Datenschutz unterliegen
- Die Einschränkung bezüglich des berechtigten Interesses Arztbesuche, Verkauf etc möglich macht
dürfte das mMn gehen.
Bist du Jurist und hast einschlägige Erfahrungen im Vertragsrecht?
Du erwirbst beim Hundekauf nun einmal Eigentumsrechte, die nur sehr schwer eingeschränkt werden können. Das zeigen Kastrationsklauseln, Vorkaufsrecht etc. Kaufverträge für Hunde unterscheiden sich da nicht von denen für andere Güter. Wenn das so einfach wäre wie du es darstellst, gäbe es da viele Vorstöße auch bei anderen Dingen - wäre ja einfach, wenn man so jegliche Kritik am Produkt unterdrücken könnte.
Was kritisch ist, ist irgendwelche Kausalitäten zu ziehen oder Dinge zu veröffentlichen, die man nicht nachweisen kann. Wenn ich entsprechende Nachweise habe und einfach Fakten über mein Eigentum (!) veröffentliche, dann wünsche ich dem Züchter viel Spaß dabei das zu unterdrücken. Dazu gibt es auch Urteile.
Ja ich bin Jurist.
Du verwechselst zwei Dinge: Wenn Du einen Hund per Vertrag ohne eine solche Klausel kaufst, kannst Du veröffentlichen was Du möchtest (also wenn es der Wahrheit entspricht, nicht Ehre verletzend ist etc); dann können Deine Eigentumsrechte in der Tat kaum eingeschränkt werden.
Wenn Du aber - und darum ging es hier ja - einer solchen Klausel zustimmst, kannst Du Dich nicht ohne weiteres davon wieder lösen. Und dann wirst Du, wenn Du es doch machst, eben Schadensersatzpflichtig, wenn es denn einen Schaden gibt.
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flying-paws Ich kann meine Tante fragen, ob sie den Vertrag noch hat, wenn du magst.
Ja, gerne. Mich würde der Wortlaut einer solchen Klausel mal interessieren.
Mich auch.
Denn das hier sagt mir tatsächlich zu wenig aus:
Vor einiger Zeit habe ich erfahren, dass es (VDH) Züchter gibt, die Welpenkäufer vertraglich zu Verschwiegenheit über gesundheitliche Probleme ihrer Hunde verpflichten. Ich muss zugeben, mein erster Impuls war eine ganz klare Ablehnung und die Überzeugung, einen solchen Vertrag niemals zu unterschreiben. Nach einigen Unterhaltungen habe ich aber das Gefühl, dass solche Verträge keine extreme Seltenheit sind und mache mir jetzt doch Gedanken.
Mit einer so pauschal formulierten Verschwiegenheitsklausel, die dazu noch schriftlich nachweisbar ist, würde sich gerade ein VDH-Züchter aus seinem Zuchtverein rauskatapultieren.
Begründung siehe hier:
Ach ja: Bei uns geht das je nach Verein eh nicht, weil die Vereine Gesundheitsdaten (inkl. einiger Erbkrankheiten) veroeffentlichen. Und der Veroeffentlichung wird vor der Auswertung zugestimmt bzw. mit einreichen der Ergebnisse wird zugestimmt
Einen Hinweis darauf, dass eine Verschwiegenheit vertraglich gefordert werden kann MIT entsprechenden Einschränkungen, die diese Verschwiegenheit begrenzen - und durch diese Begrenzung eben doch rechtsgültig sind - gibt diese "aus der Hüfte-Formulierung:
Wenn man aber den sprichwörtlichen Dummen findet kann ich nicht erkennen, weshalb solch eine Klausel nicht wirksam sein sollte. Mal aus der Hüfte formuliert: "Weiterhin vereinbaren die Parteien, dass über den Gesundheitszustand des Hundes Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren ist. Ausgenommen von dieser Vereinbarung sind Fälle berechtigten Interesses des Käufers, insbesondere im Hinblick auf das Tierwohl oder den Verkauf des Tieres."
Dazu muss noch nicht einmal ein "Dummer" gefunden werden.
Bedenkt einmal, wie viele Schlammschlachten es tatsächlich gibt, weil Menschen der Meinung sind, ein Hund von einem (seriösen) Züchter müsste eine Gesundheitsgarantie haben - und wenn der Hund dann doch irgendeine Krankheit hat, ist der Züchter schxxxe...
So etwas wird dann auch gerne mal auf öffentlichen Plattformen ausgebreitet, mit Veröffentlichung des Züchter-/Zwingernamens.
Ich kann mir gut vorstellen, dass ein Züchter der damit schon mal leidvolle Erfahrungen gemacht hat ... einen guten Rechtsanwalt zu Rate zog, um eine Formulierung für eine Verschwiegenheitsklausel für seine Kaufverträge zu finden, mit der er einerseits die vereinsmäßig geforderte Offenheit hinsichtlich gesundheitlicher Aspekte erfüllt, andererseits aber eine Verbreitung, vor Allem eine rufschädigende, in z. B. sozialen Netzwerken ausschließt.
Das ist jetzt nur ein Gedanke, und natürlich spekulativ, da der genaue Wortlaut der Klausel nicht bekannt ist.
Aber ja, eine entsprechende Verschwiegenheitsklausel würde ich unterschreiben.
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Bist du Jurist und hast einschlägige Erfahrungen im Vertragsrecht?
Du erwirbst beim Hundekauf nun einmal Eigentumsrechte, die nur sehr schwer eingeschränkt werden können. Das zeigen Kastrationsklauseln, Vorkaufsrecht etc. Kaufverträge für Hunde unterscheiden sich da nicht von denen für andere Güter. Wenn das so einfach wäre wie du es darstellst, gäbe es da viele Vorstöße auch bei anderen Dingen - wäre ja einfach, wenn man so jegliche Kritik am Produkt unterdrücken könnte.
Was kritisch ist, ist irgendwelche Kausalitäten zu ziehen oder Dinge zu veröffentlichen, die man nicht nachweisen kann. Wenn ich entsprechende Nachweise habe und einfach Fakten über mein Eigentum (!) veröffentliche, dann wünsche ich dem Züchter viel Spaß dabei das zu unterdrücken. Dazu gibt es auch Urteile.
Ja ich bin Jurist.
Du verwechselst zwei Dinge: Wenn Du einen Hund per Vertrag ohne eine solche Klausel kaufst, kannst Du veröffentlichen was Du möchtest (also wenn es der Wahrheit entspricht, nicht Ehre verletzend ist etc); dann können Deine Eigentumsrechte in der Tat kaum eingeschränkt werden.
Wenn Du aber - und darum ging es hier ja - einer solchen Klausel zustimmst, kannst Du Dich nicht ohne weiteres davon wieder lösen. Und dann wirst Du, wenn Du es doch machst, eben Schadensersatzpflichtig, wenn es denn einen Schaden gibt.
Hierbei wäre es dann aber spannend zu erfahren, wie es ist, wenn dann mal tatsächlich eine neue Erbkrankheit entdeckt wird, und man sogar mit echten Fakten nachweisen könnte, daß Hündin x oder Rüde y dies IMMER in ihren Würfen weiter vererben.
Schließlich ist, oder sollte es zumindest sein, doch das Zuchtziel, möglichst gesunde Rassevertreter zu zeugen.
Ich gehe immerhin davon aus, daß die Züchter ja ihrerseits auch vertraglich an einer "höheren Stelle" gebunden sind. Ihrem Rassehundverein, indirekt dann auch dem VDH. Sie versprechen doch quasi mit ihrer Unterschrift, dafür zu sorgen, nur Gutes für ihre Zucht zu tun.
Bekannte Rassekrankheiten gilt es "auszulöschen" - mit gezielter Zucht, und eben genauester Kontrolle, und vorgeschriebenen Untersuchungen. Und klar, es kann immer wieder was Neues an Krankheiten auftreten die sogar vererbt werden kann.
Beim ersten Mal ist es noch Zufall, da kann man niemanden einen Vorwurf machen! Aber, wenn es IMMER wieder auftritt, es auffällt, daß es öfters zu solchen Vorfällen kommt, dann ist eben die Konsequenz, daß der Hund nicht mehr zur weiteren Zucht zugelassen werden soll - was eigentlich ja sogar selbstverständlich sein sollte
Das geht doch nur, wenn man entsprechende Untersuchungen macht und die ermittelten Daten dem entsprechenden Rassehundzuchtverein zukommen läßt.
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Deine Konstellation wäre natürlich theoretisch, es würde dann auf die Details des Einzelfalls ankommen:
1. Wenn der Züchter wusste (oder wissen musste, weil bereits andere Welpen diese neue Erbkrankheit haben), dass der verkaufte Welpe derart "belastet" ist, würde man wohl einen Sachmangel bejaen, mit den entsprechenden Folgen.
2. Wäre der Welpe der erste (oder einer der ersten) Welpe(n), die die neue Krankheit haben, passiert gar nichts - der Züchter hätte Dir dann einen Welpen "mittlerer Art und Güte" verkauft. Schadensersatz wird am fehlenden Vertretenmüssen scheitern.
Aber: In der Praxis wird 1. eben nicht zu beweisen sein...
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Muss/müsste zu 1. nicht auch innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf (Verbrauchsgüterverkauf) der Mangel auftreten?
Oder verwechsle ich da nun in Gänze etwas?
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Wäre sowas:
Das geht doch nur, wenn man entsprechende Untersuchungen macht und die ermittelten Daten dem entsprechenden Rassehundzuchtverein zukommen läßt.
berechtigtes Interesse und ggf erlaubt, wenn zB so eine Formulierung
Mal aus der Hüfte formuliert: "Weiterhin vereinbaren die Parteien, dass über den Gesundheitszustand des Hundes Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren ist. Ausgenommen von dieser Vereinbarung sind Fälle berechtigten Interesses des Käufers, insbesondere im Hinblick auf das Tierwohl oder den Verkauf des Tieres."
genutzt wird?
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Worauf Du ansprichst, sind "Mängel" an der Ware, die mal vorkommen kann.
Das ist für mich noch einmal was anderes.
Worum es mir geht, ist, daß ich als Käufer doch auch meinen Teil dazu beitrage, daß eine Zucht "gut" ist.
Sprich, ich lasse meinen Hund, wenn die Zeit dafür gekommen ist, halt auf die Rassen typische Krankheiten testen. Für die Züchter und für den Rasseverband doch DAS Feedback schlechthin.
Taucht dann ein "Fehler" auf, kann mit Hilfe der Datenbank doch heraus kommen, daß entweder die Hündin das bei jedem Wurf vererbt, oder der Rüde der Vererber ist - oder dieser "Fehler" nur in Kombination von Faktor x und Faktor y auftritt, was dann für die Zucht bedeutet, daß man halt eben noch genaurer schaut, daß bestimmte Faktoren nicht aufeinander treffen!
Oder als letzte Konsequenz eben der Rüde, oder die Hündin komplett aus der Zucht herausgenommen wird!
Bei einem unbekannten "Fehler", welcher sich tatsächlich auch noch durch die Gene verbreiten läßt, kann es doch nur im Interesse aller sein, wenn das dann untersucht und entsprechend vermerkt wird.
DAS meinte ich!
Wenn im Vertrag dann stehen würde, ich dürfte diese Infos nicht am Verband weiter leiten, darf nur Rücksprache mit dem Züchter halten (und der leitet das eventuell sogar gar nicht weiter) dann macht dies für mich schon ein komisches Gefühl
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Wenn im Vertrag dann stehen würde, ich dürfte diese Infos nicht am Verband weiter leiten, darf nur Rücksprache mit dem Züchter halten (und der leitet das eventuell sogar gar nicht weiter) dann macht dies für mich schon ein komisches Gefühl
Genau! Das wäre unseriös, und würde von mir auch nicht unterschrieben...
... vermutlich ...
Ich stelle mir gerade vor, ich hätte mir sorgfältig einen Züchter rausgesucht, mehrfach besucht, alles für gut befunden - und am Abholtag wird mir der Kaufvertrag vorgelegt... und ich entdecke so eine Klausel, der ich eigentlich nicht zustimmen will.
Ob ich dann noch soviel Restverstand hätte - schließlich gibt es ja gar nichts anderes zu beanstanden, wovon ich mich vorher überzeugt hatte - angesichts des Welpen, den ich gleich mitnehmen darf ...
Puh ...
Ich vermute, in so einer Situation würde ich auch unterschreiben, den Welpen mitnehmen ... und mir zu Hause Gedanken machen, ob ich diese Klausel dem zuständigen Verein mitteile.
Oder erst nochmal das Gespräch mit dem Züchter suche, und ihn darauf hinweise, dass diese Klausel nicht okay ist.
Vielleicht würde ich den Züchter auch direkt beim Durchgehen des Kaufvertrages darauf ansprechen, und eine Änderung dieser Klausel machen lassen.
In keinem der 4 Kaufverträge, die ich bisher habe, ist so eine Klausel drin.
Ich könnte mir aber schon vorstellen, dass gerade in der jetzigen Zeit auch seriöse Züchter eine Absicherung wollen, um nicht Mittelpunkt einer ungerechfertigten Rufschädigung zu werden.
Was mir ein Züchter erzählt hat von Welpeninteressenten, die eine Absage bekommen haben ... als normal denkender Mensch kann man sich das gar nicht vorstellen, das ging hin bis zu massiven Gewaltandrohungen
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