Cocker zum zweiten Mal vom gleichen Schäferhund attackiert und schwer verletzt
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Hallo liebes Forum,
ich bin neu hier und suche Informationen wie wir uns nun weiter verhalten sollen.
Unser Cocker wurde nun zum zweiten Mal von ein und dem selben Schäferhund attackiert und schwer verletzt. Beide Vorfälle ereigneten sich in einem Waldstück in dem es erlaubt ist seine Hunde frei laufen zu lassen solange diese abrufbar sind.
Beide Male ist der Schäferhund ohne jegliche Provokation durch unseren Hund sofort auf unseren Hund los gegangen und konnte nur durch rohe Gewalt wieder von unserem getrennt werden. Er hat sich komplett verbissen und nach Aussage der Tierärztin hätte er unseren Hund wohl auch getötet wenn wir sie nicht getrennt hätten.
Der Halter ist zwar einsichtig (hilft mir aber nicht weiter) und durch den letzten Vorfall auch namentlich bekannt. Beim letzten Mal haben wir aus Nettigkeit das Ordnungsamt nicht informiert, ein Fehler wie sich jetzt heraus gestellt hat. Das haben wir bereits nachgeholt und beide Vorfälle gemeldet.
Viel schlimmer sind aber jetzt die Verletzungen unseres Schatzes und den damit verbundenen Aufwand für uns. Wir können Ihn derzeit nicht mehr alleine lassen, er darf keine Treppen steigen (da ist ständiges tragen angesagt), ist voll verbunden und darf sich so wenig wie möglich bewegen. Dadurch müssen meine selbstständige Frau und ich (Verkaufsleiter im Aussendienst) unsere Arbeitszeiten quasi in zwei Schichten bestreiten um die Betreuung gewährleisten zu können. Zudem entstehen ja auch weitere zeitliche Aufwände für die Nachsorge beim Tierarzt.
Kommen wir also zu unserer Frage, was kann man der Versicherung / dem Halter alles in Rechnung stellen? Wir müssen hier unser komplettes Leben umstellen (machen wir für unseren Schatz natürlich gerne aber nicht wenn wir durch andere dazu gezwungen werden) und der Halter des Verursachers lebt sein Leben weiter als wäre nichts passiert.
Ist es aus eurer Sicht möglich den erhöhten zeitlichen Betreuungsaufwand mit einem Stundenlohn bei der Versicherung einzufordern ? Notfalls auch einzuklagen?
Ich wünsche so etwas keinem, hoffe aber das mir jemand von euch mit seinen Erfahrungen helfen oder Tipps geben kann?
Herzlichen Dank im Voraus...
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- Vor einem Moment
- Neu
Hi
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Hallo,
ihr könnt das in jedem Fall der Versicherung in Rechnung stellen. Also Tierarztkosten, Gehaltsausfall, Schmerzensgeld und Aufwandentschädigung. Für die Höhe von Schmerzensgeld und Aufwandsentschädigung könnt ihr euch ja einen rechtlichen Rat einholen?
Aus eigener Erfahrung zB hat meine Versicherung mal ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro gezahlt.Ich wünsche euch viel Kraft und hoffentlich kümmert sich das Ordnungsamt bzw. der andere Hundebesitzer um alles.,
Liebe Grüße
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Hallo,
danke für die Rückmeldung.
Wir dachten immer, dass zB Tierarztkosten von der Versicherung des anderen Halters übernommen wird; je nach Fall.
Aber Schmerzensgeld doch nur wenn ein Hund einen Menschen beißt und nicht wie bei uns, wenn ein Hund einen anderen Hund beißt, oder?
Bzgl dem Mehraufwand fragen wir uns, ob man den anrechnen kann, entschädigt bekommt.
Wie will man dies nachweisen. Wir teilen uns derzeit auf. Wir arbeiten zwar, aber arbeiten in zwei Schichten damit immer einer beim Hund ist.
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Oh je, das klingt ja schrecklich Gute Besserung!
Versuchen kann man es aber generell ist das eben immer so eine Sache, vor allem wenn beide Hunde frei laufen.
Es gibt Versicherungen, die dann maximal 50% der TA-Kosten übernehmen...
Habt ihr schon was von der Versicherung des anderen HHs gehört?
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Der Halter ist zwar einsichtig
Was heißt denn einsichtig, wenn es 2x passieren konnte? Meine Faye wurde beim 1. mal tot gebissen von einem Schäfer-Mix, ohne es dem konkreten Mix anlasten zu wollen. Sie wog knapp 5kg und es gab keine Chance. Gepackt und getötet.
Daher würde ich plädieren, wenn dies 2x passieren konnte, der nächste Hund kann tot sein und 2x ist mehr als 1x zu viel. Egal ob theoretisch einsichtig, das ist man einfach auch allen anderen Hunden schuldig, bitte anzeigen.
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Dankeschön!
Von der Versicherung haben wir noch nichts gehört. Der Vorfall war Montag.
Dem Ordnungsamt haben wir es auch direkt angezeigt und ebenso den ersten Vorfall gemeldet.
Ohje, das ist furchtbar mit deiner Faye!
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Meine Stute hatte mal durchs Jagen durch zwei andere Pferde und Unfall einen Hufbeinbruch, brauchte 1 Jahr Spezialbeschlag und stand stramm in der Box (Späne wegen damaliger Koliken). Die Versicherung hat anstandslos alles anteilig gezahlt (Herdenhaltung ist Risiko, klar).
Vielleicht könnt ihr das auch so ähnlich irgendwie berechnen? Nachsorge und Medis ohnehin.
Das muss ja der Versicherung gemeldet werden.
Ich wünsche euch und dem kleinen Grossen alles Gute und schnelle Genesung.
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Hi,
nach meinem Kenntnisstand wird die Versicherung des anderen Halters auf jeden Fall die Tierarztkosten zumindest anteilig übernehmen (gibt auch kulantere Regelungen), den Rest sollte der andere Halter, wenn er einsichtig und anständig ist, aus eigener Tasche tragen. Verpflichtet ist er nicht.
Für Aufwandsentschädigungen an Euch für berufliche Ausfälle bei Hundepflege sehe ich keine rechtliche Grundlage. Es wäre mir völlig neu, dass man da was geltend machen können würde. Hundehaltung ist ein Hobby und damit würden damit verbundene Verdienstausfälle mMn zum allgemeinen Lebensrisiko gehörig betrachtet werden.
Auch Grundlagen für einen Anspruch auf Schmerzensgeld für das Tier sehe ich nicht. Vom Halter würde ich schon erwarten, dass er mal mit einer großen Packung Rinderohren für Hund und einer Schachte Pralinen für Mensch vorbeikommt, aber auch das wäre eine Anstandsfrage.
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Habt Ihr zufällig eine Rechtsschutzversicherung? Könntet Ihr Euch dort einen Rat vom Anwalt holen, was möglich ist und ggf. gleich über den laufen lassen?
Gute Besserung Eurem Hund!!
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Hallo,
danke für die Rückmeldung.
Wir dachten immer, dass zB Tierarztkosten von der Versicherung des anderen Halters übernommen wird; je nach Fall.
Aber Schmerzensgeld doch nur wenn ein Hund einen Menschen beißt und nicht wie bei uns, wenn ein Hund einen anderen Hund beißt, oder?
Bzgl dem Mehraufwand fragen wir uns, ob man den anrechnen kann, entschädigt bekommt.
Wie will man dies nachweisen. Wir teilen uns derzeit auf. Wir arbeiten zwar, aber arbeiten in zwei Schichten damit immer einer beim Hund ist.
Ahh, ja ich meinte die Versicherung des anderen Halters.
Und was das Schmerzensgeld angeht... Da würde ich es erstmal "dreist" versuchen. Also, du kannst ja wegen des Rumtragens auf Rückenschmerzen beziehen oder sowas in der Art?
Also Phonhaus hat schon recht vermutlich, dass es für gewisse Umstände keine Grundlage gibt, aber aus eigener Erfahrung würde ich es zumindest versuchen.
Mein Fall sah so aus: unser Hund hat einen anderen Hund gebissen. Der andere Hundehalter hat meiner Versicherung dann Tierarztkosten + Schmerzensgeld in Rechnung gestellt. Ich war über die Schmerzensgeldforderung überrascht und hab nachgefragt. Angeblich war er bei dem Handgemenge gestürzt... War nicht der Fall gewesen und ich hätte niemals gedacht, dass die Versicherung zahlt. Aber Dreist kommt weit, sagt man doch so schön... -
- Vor einem Moment
- Neu
Hallo
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