Cocker zum zweiten Mal vom gleichen Schäferhund attackiert und schwer verletzt

  • Ja, aber das ist eine andere Sache, dabei wurde der Halter verletzt.


    Der Anspruch auf Schmerzensgeld resultiert aus §253 BGB. Der stützt sich wiederum auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht - und das billigen unsere Gesetze nur Menschen zu, Tieren nicht.


    Ich würde mich, wenn das geplant ist, tatsächlich anwaltlich beraten lassen.

  • Ich würde an Eurer Stelle einen Anwalt konsultieren und da auch nachfragen, ob zusätzlich zur Meldung beim Ordnungsamt eine Anzeige bei der Polizei sinnvoll ist.


    Laut meinen Informationen hast du keine Chance auf Schmerzensgeld, Verdienstausfall etc., aber auch das weiß ein Anwalt besser.


    Die Gegenseite trägt übrigens die kompletten Tieraztkosten, diese 50 Prozent Regelung greift nur, wenn die Schuldfrage unklar ist. Sofern der SchäferHundebesitzer seiner Versicherung gemeldet hat, dass der Angriff durch seinen Hund erfolgte, sollte es dabei keine Probleme geben. Selbst wenn keine Versicherung besteht oder wegen grober Fahrlässigkeit nicht zahlen würde, hättest du Anspruch auf Entschädigung gegen den anderen Hundebesitzer.

  • Ja, aber das ist eine andere Sache, dabei wurde der Halter verletzt.


    Der Anspruch auf Schmerzensgeld resultiert aus §253 BGB. Der stützt sich wiederum auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht - und das billigen unsere Gesetze nur Menschen zu, Tieren nicht.


    Ich würde mich, wenn das geplant ist, tatsächlich anwaltlich beraten lassen.

    Also, ich war ja dabei und war eben nicht gestürzt. Aber egal, bin auch für anwaltlichen Rat an sich. Ich wollte nur ausdrücken, dass man da bestimmt was auf die Beine gestellt bekommt. Ein bisschen Hintertür schadet nie, die Welt schenkt einem nichts. Vielleicht habt ihr ja Glück und der Halter kümmert sich! :smile: Ich drück ganz fest die Daumen.

  • Mal abgesehen, von den Verletzungen ist euer Hund für sein gesamtes Leben traumatisiert. Meiner Meinung nach ist hier die Gefahr der Ausbildung einer PTBS gegeben. Es gibt mittlerweile Tierärzte und/oder Verhalttherapeuten mit Ausrichtung auf dieses Krankheitsbild.


    Da würde ich umgehend schon Kontakt herstellen. (und natürlich in Rechnung stellen!)

    Und überhaupt: Schmerzensgeld ect. Nehmt euch einen Anwalt!


    Dein Hund ist 2 mal fast getötet worden.

    Euch Menschen würde ich auch eine zumindest mal "Beschäftigung/Aufarbeitung" mit dem Thema empfehlen. Das ist nichts was normal ist oder jeder einfach wegstecken kann.


    Mich macht das hier am Rechner sowas von....ich muss mich sehr zügeln um nicht ausfallend dem Schäferhundbesitzer und auch dem angreifendem Hund zu werden.

    Eins nur: Das Verhalten der Besitzer ist asozial. Wegen solcher Menschen haben wir Hundehalter Gesetze, die uns alle einschränken. Asozial in meinen Augen , auch, wenn die so grenzdebil bekloppt sind und einfach den Hund nicht einschätzen können.


    Du hast das erste mal nicht angezeigt. Aber du kannst nicht überwachen, ob die sich ändern! Ds obliegt nun anderen Institutionen. Dieser Schäferhund ist im Sinne des Gesetzen ein gefährlicher Hund, der mit Leine und Maulkorb gesichert werden muss. Immer!


    Die ganze Hundevorordnung haben wir genau diesen asozialen Menschen zu verdanken.

    Assoozial, nur an sich denkend, traumwandlerisch oder verbrecherisch durchs Leben gehende Tierhalter, die immer und immer und immer und immer wieder für den Tod von Menschen und Tiere verantwortlich sind.


    Richtet euch darauf ein, dass euer Cocker durch dieses Geschehnisse sein Verhalten ändert und er durchaus damit in eine Opferrolle (in der Hundewelt) fällt und immer wieder angegriffen wird. Oder dass er angstaggressiv wird und von sich aus beisst oder zumindest pöbelt.


    Unbedarft ist er nie mehr.


    Und ich würde mich wundern, wenn das nicht auch bei euch Schäden oder zumindest traumatische kleine Verletzungen hinterlassen hat.

  • Vielen Dank für die vielen Antworten und die Anteilnahme.


    Nachdem ich dem Halter nun nach seiner Versicherung und seiner Versicherungsnummer gefragt und ihm mitgeteilt habe, dass wir den Vorfall auch dem Ordnungsamt gemeldet haben ist er auf einmal nicht mehr so einsichtig.

    Er unterstellt mir jetzt, dass mein Hund ja provozierendes Verhalten gezeigt hätte. Das ist aus meiner Sich schon aufgrund der Tatsache, dass er ja nur Sekunden nachdem sein Hund meinen gesehen hat in diesem verbissen war sehr unwahrscheinlich.

    Zudem meint er jetzt ich würde ja meine Aufsichtspflicht verletzen da ich ab und zu auch einmal beim spazieren gehen mit einem Headset telefoniere. Die Realität ist allerdings das mein Hund dort jeden Tag frei läuft und unzählige Hunde trifft. Sollte mir dann ein Hundehalter signalisieren das ich meinen lieber anleinen soll mache ich das natürlich.

    Von daher schaue ich seiner Meldung beim Ordnungsamt, wenn er es denn wirklich tut, entspannt entgegen.


    Wir werden jetzt am Montag erst einmal mit seiner Versicherung telefonieren um sicher zu gehen das es auch gemeldet ist und danach mit unserer Rechtsschutz sprechen.


    Erst einmal vielen Dank für euren Rat und Meinung, sollten wir noch weitere Fragen haben kommen wir wieder in dieses tolle Forum.


    Herzlichen Dank auch von unserer Hündin Lotte.

  • Es ist völlig wurst ob deiner ihn provoziert hat oder nicht. Wenn er seinen Hund nicht abrufen kann, darf er nicht freilaufen.

    Und schon garnicht zubeissen.


    Ich hab für solche Fälle Pfefferspray dabei.

  • Da ist es dann auf einmal vorbei mit der Einsicht, wenn man auch Konsequenzen für das eigene Verhalten spürt :fear:

    Ganz ehrlich, was dein Hund gemacht hat ist vollkommen wurst. Er hätte nach dem ersten Vorfall schon dafür sorgen müssen, dass sein Hund nicht mehr ungesichert rumläuft. Die Einsicht beim ersten Fall war ja offensichtlich auch schon nicht da, sonst wäre es nicht zum Zweiten Vorfall gekommen.

    Du machst es mMn genau richtig. Du schützt jetzt aktiv andere Hunde.

    Gute Besserung, sowohl physisch als auch psychisch, wünsche ich deiner Lotte!


    Mein erster Gedanke war, dass das "glaubhaft Einsicht zeigen" nach einer Methode klingt, um andere HH davon abzuhalten, Meldung beim OA zu machen. Auf sowas würde ich glaube ich auch "reinfallen". Und dass ich mir nicht vorstellen kann, dass dein Hund das einzige Opfer ist. Aber das ist natürlich reine Spekulation und ändert ja im Endeffekt auch nichts an deiner Situation.

  • Es tut mir wahnsinnig leid was deinem Hund passiert ist, auch für euch ist das schwer. Bei mir weckt das schlimme Erinnerungen, denn auch ich hätte meinen 4kg Hund Snoopy damals fast verloren wg eines Schäferhundes. Ich war noch keine 18 und es war sehr schwer. Ich hab dem Halter große Vorwürfe gemacht. Der Hund ist damals über den nicht sehr hohen Zaun gesprungen und hat meinen gepackt und fast getötet. Etwas, das mich für immer geprägt hat. Der Halter kam bei uns im Nachhinein und wollte wissen was passiert war. Ich war aufgelöst und habe mit Vorwürfen reagiert. Die Rechnung des TA wurde zu 100% von der Versicherung übernommen. Ich habe Verbandsmaterial etc zuhause gehabt und auch den Aufwand dafür damals der Versicherung gemeldet, hierfür bekam ich eine Pauschale. Ich weiß nicht ob euch das hilft. Ich finde es richtig, das ihr das beim OA angezeigt habt. Ebenfalls würde ich einen Anwalt befragen. Ich wünsche euch alles Gute! Berichte doch gerne weiter.

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