Hund zu Besuch
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Hi Leutz!
Also ich habe meinen Hund zu mir nach Hamburg geholt und er wohnt jetzt bei meinem Freund in der Wohnung....
Da er sich aber noch nicht ganz eingelebt hat, muss ich noch rund um die uhr bei ihm sein, weil er sonst das haus zusammen jaulen würde....Ich habe eine eigene Wohnung wo Hunde nicht erlaubt sind und dort leben meine Ratten...
Ich muss also auch dort ein paar mal in der Woche auftauchen und mich um sie kümmern.....nur ist mein Freund dann auf der Arbeit und kann nicht auf meinen Hund aufpassen...
Darf ich meinen Hund (der bei meinem Freund gemeldet und wohnsitzig ist) für ein paar Stunden...halben tag....eine nacht mit zu mir in die wohnung nehmen?????
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frag deinen vermieter! der wird dir alles beantworten
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natürlich kannst du den Hund, für ein paar Stunden oder sogar über Nacht mit zu dir nehmen. Wenn du die Versicherung, wegen Schäden auf dem Weg zu dir oder bei dir, abgeschlossen hast, dann ist das eh kein Problem. Nur wenn dein Freund die Abgeschlossen hat, dann muss in der Versicherung mit drin sein, das er auch bei Fremden Aufpasser oder Gassigeher(nenne das mal eben so, weil mir jetzt gerade nicht der Ausdruck einfällt :kopfwand: )versichert ist. Also, ist das alles kein Problem.
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Ja.
Aber wenn Du es dauernd machst kann Dir der Vermieter trotzdem Ärger machen.
Einfacher wäre es aber wohl, die Ratten auch zu Deinem Freund mitzunehmen.
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ja das hab ich auch gerade überlegt...
dass kann dann aber in der wohnung ganz schön eng werden....oder wir müssen uns doch noch ne neue größere gemeinsame wohnung suchen..
dann ist nur meine jetztige Mitbewohnerin echt gekniffen...denn die muss dann auch schnell nen neuen Mitbewohner finden *seufs* :/
zudem häufiger...ja klar muss ich häufiger nach hause und deshalb ist dann doch schon regelmässig....
vielen dank für eure antworten
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Hallo Kristina,
das habe ich erstmal gefunden:
"Zwar darf ein Mieter trotz Hundehaltungsverbot Besuch empfangen, der einen Hund mitbringt, informierte der Deutsche Mieterbund. Unzulässig sei es aber zum Beispiel, wenn der Besucher einen Hund in häufigen Abständen regelmäßig mitbringt oder das Tier nachts in der Wohnung bleibt oder sich das Tier – wie hier – regelmäßig den ganzen Tag über in der Wohnung befindet. Das sei kein „vorübergehender Aufenthalt“ eines Hundes, das entspreche von den Auswirkungen her einer Hundehaltung und könne verboten werden."
Allerdings ist der Beitrag, wo ich das gefunden habe, schon eine Weile her :|
Frag am besten Deinen Vermieter, ob das okay wäre, dann weißt Du es ganz genau und immer schön schleimen -
ja danke, dass du dich so bemüht hast....denn artikel hab ich auch schon gelesen.....ist mir bekannt....
ich bin jetzt einfach so wenig wie nötig zu hause und meine ratten hol ich stück für stück auch zu meinem freund.....aber leider muss ich wegen der ganzen sache, nen paar ratten abgeben :(...muss jetzt auch noch abnehmer finden.....alles blöde gelaufen würd ich sagen :|
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