Kastration Hündin nicht geglückt

  • Unsere Jack Russel Hündin sollte frühkastriert werden.

    Leider konnte der TA bei der OP den zweiten Eierstock nicht finden.

    Seine Aussage war, dass dieser aufgrund einer stark vergrößerten Bauchspeicheldrüse entweder stark verkümmert, oder grundsätzlich von Geburt an nicht vorhanden ist.

    Er riet uns aber abzuwarten, ob sie läufig wird.

    So, nun ist der Tag gekommen, sie ist läufig, also nicht kastriert.


    Ich glaube irgendwo gelesen zu haben, dass eun Tier im Recht wie eine Sache behandelt wird, und ein solcher Fall eine Dienstleistung sei, bei der man eine Nachbesserung fordern kann.

    Kennt sich jemand von Euch da aus, oder hatte einen ähnlichen Fall?

  • Ich würde sagen, da hat Deine Hündin Glück gehabt. Ich würde es damit gut sein lassen und mich daran freuen, dass sie ihre ängstlichen Phasen durch Reifung zum Erwachsenwerden hinter sich lassen kann. Zumal Dein Hund ja massive Probleme nach der Bauch-OP hatte. Das wirst Du ja hoffentlich nicht noch mal haben wollen.


    Ansonsten wirst Du wohl mit einem Rechtsanwalt gegen Deinen Tierarzt vorgehen müssen, wenn Du Geld erklagen willst.

  • Ich käme nicht auf die Idee eine Hündin frühkastrieren zu lassen, deswegen nein, keine Erfahrung.


    Ist halt ein Risiko das man eingeht, dass eine Kastration nicht glückt.

  • Meine Hündin wurde nach ihrer ca. siebten Läufigkeit aus gesundheitlichen Gründen kastriert.


    Bei ihr war ein kleiner Teil zurück geblieben, unser TA hat es aus Kulanz kostenlos "nachgebessert". Ob er dazu verpflichtet war, keine Ahnung, ich habe erst das Gespräch gesucht.


    An deiner Stelle würde ich mehrere Läufigkeiten zur Reifung abwarten. Wie flying-paws schrieb.

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