Hund bei Gemeinde (Bayern) anmelden - Information an Vermieter?

  • Hallo zusammen,


    ich frage für meine Schwester, die nicht im DF unterwegs ist. Sie zieht demnächst um und auf dem Amt hat man sie informiert, dass bei der Ummeldung des Hundes der Vermieter der Wohnung informiert würde. Stimmt das? Das fände ich schon fast skandalös...


    Der Hund meiner Schwester wohnt ja nicht mehr dauerhaft bei ihr. Und deswegen ist nun die Überlegung ob ihr Hund bei meinen Eltern angemeldet wird. Da meine Eltern aber schon einen eigenen Hund haben, müsste dann insgesamt der dreifache Steuersatz bezahlt werden. Das ist ja nicht einzusehen, finde ich. Nominell gehört der Hund meiner Schwester.


    Weiß jemand ob das stimmt, dass eine Info an den Vermieter raus geht, wenn ein Hund auf die Wohnung angemeldet wird? Darf die Gemeinde das? Fände ich echt krass...


    Danke euch und liebe Grüße,

    RafiLe

  • Ich kann mich nicht dran erinnern, dass beim Hunde anmelden je gefragt worden sei, ob die angebene Adresse Eigentum oder Mietsache ist.

    Stimmt, danke, das kommt dazu. War bei mir auch nicht der Fall.


    Aber ich bin in BaWü und nicht in Bayern... Bayern hat als komische Regelungen...

  • Mir wäre es nicht bekannt, dass Einwohnermeldeämter proaktiv über Hundehaltung informieren.


    Ich sehe aber das Problem nicht. Wenn der Hund Deiner Schwester gehört und sich überwiegend bei ihr aufhält, dann sollte sie den Vermieter selbst informieren bzw. sich - je nach Art des Mietvertrags - die Zustimmung einholen. Somit wäre es ja wurscht, ob es von Amts wegen auch läuft.


    Gehört er nicht (mehr) Deiner Schwester bzw. hält sich nicht überwiegend bei ihr auf, dann sollte er auf den Eigentümer gemeldet werden.


    Wenn Konstellationen aus steuerlichen Gründen irgendwo dazwischen liegen, gehört das mMn nicht hierher, ehrlich gesagt.

  • Wir haben, seit Rocky vor knapp sechs Jahren zu uns kam, hier in München die zweite Wohnung (einmal mit Rocky umgezogen) und nie hat sich das Amt für den Vermieter interessiert. Weder wurde nach der Erlaubnis vom Vermieter gefragt (die wir natürlich haben), noch wurde der jeweilige Vermieter informiert.

  • Bei Umzügen nach München, Bamberg und Würzburg wurde kein Hund an den Vermieter gemeldet. Einmal war unser Vermieter sogar meine "Schwiegermutter" , die hätte mir von einem solchen Schreiben definitiv erzählt.


    Ach ja gefragt wurden wir auch nie.

  • Was aber wohl gemacht wurde, aber das bleibt ja dann behörden-intern, ist, dass die Gemeinde, bei der man den Hund abmeldet, der neuen Gemeinde eine Mitteilung schickt. Die neue Adresse musste ich beim Abmelden angeben.

  • Danke euch! Hätte mich auch schwer gewundert...


    Meine Schwester bleibt ja in derselben Gemeinde. Ich frage mich, ob sie da in Sachen Hund überhaupt was extra machen muss? (Hatte den Fall selbst noch nicht.)


    Reicht es nicht, wenn sie sich ummeldet? Der Steuerbescheid sollte dann doch automatisch an die neue Adresse kommen, oder?

  • Ich verstehe das Problem nicht. Wenn es zur Miete ist, muss doch eh die Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden... Ob die Gemeinde jetzt "doppelt" informiert oder nicht ist doch im Grunde egal, wenn man nicht gerade datenschutzrechtliche Bedenken hat.

  • Danke euch! Hätte mich auch schwer gewundert...


    Meine Schwester bleibt ja in derselben Gemeinde. Ich frage mich, ob sie da in Sachen Hund überhaupt was extra machen muss? (Hatte den Fall selbst noch nicht.)


    Reicht es nicht, wenn sie sich ummeldet? Der Steuerbescheid sollte dann doch automatisch an die neue Adresse kommen, oder?

    Ich bin innerhalb einer Stadt umgezogen und musste den Hund nicht ummelden. Steuerbescheid kam pünktlich an der neuen Adresse an. Allerdings auch nicht Bayern, aber das dürfte immer so sein denke ich.

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