Chihuahua mit Wasserkopf
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Ich habe leider ein ausgeprägtes Helfersyndrom, und der Knopf ist echt goldig und hat ein gutes zu Hause verdient.
Wenn es der Züchterin um ein gutes Zuhause für den Knopf ginge, würde sie keine fast 2000 Euro dafür verlangen.
Für mich würde sich das nochmal anders darstellen, wenn sie mir den Hund so überlässt und nicht noch versucht, daraus Profit zu schlagen.
Böse gesagt spart sie nicht nur die Kosten für die Euthanasie und / oder Behandlung, sondern macht noch Gewinn.
Und DAS ist das eigentlich Schlimme an der Geschichte.
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1. Kann man nicht ausschließen, dass dieser Hund sehr starke Schmerzen haben wird.
Zumal ein Hund auch Schmerzen haben kann, die man ihm nicht oder kaum anmerkt. Gerade wenn es chronisch ist und der Hund es nicht anders kennt. Jugendliche Neugier und Aktivität kann da manches überspielen.
Ich lehne mich mal weit aus dem Fenster, denn ich bin tiermedizinischer Laie, aber ein Hund, der schon im Welpenalter so massive Symptome zeigt, ist sicher ein noch schwererer Fall als tkknq's Hündin, die erst mit 6 Jahren per Zufallsbefund diagnostiziert und in der Folge trotzdem eingeschläfert wurde.
Dagmar & Cara
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Die "Züchterin" hat mir gerade geschrieben, sie möchte für den Knopf inkl. Erstausstattung noch fast 2000 Franken haben. Damit hat sich die Sache definitiv erledigt...
Die einzige Option, die ich nach meiner Pfadfindermoral in so einem Fall hätte gelten lassen, wäre eine Art Pflegestelle mit Kostenübernahme durch den "Züchter". Mit einem schwerstkranken Welpen auch noch Geld verdienen zu wollen allerdings, ist ein absolutes No-Go.
Ganz allein der "Züchter" ist für das kleine Kerlchen verantwortlich. Niemand sonst.
Ich würde mal freundlich beim Veterinäramt anfragen
Das will ich nochmal unterstreichen. Amtsveterinäre sind PARTNER in Tierschutzfragen. Und der Verkauf eines schwerstkranken Tieres fällt da möglicherweise drunter. Um Rat fragen würde ich dort auf jeden Fall, denn das Veterinäramt wäre die einzige Institution, die da was unternehmen könnte und möglicherweise ist der "Züchter" dort schon unter Beobachtung.
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Wird der Produzent den Wurm trotzdem für fiel Geld los, kann ich mir vorstellendas er sich eher denkt:" ach da mach ich doch gleich eine wurfwiderholung." und dan wird der nächte Welpe mit schwerer Behinderung gebohren...
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Sorry für den Lachsmiley, aber das ist einfach lächerlich so nen Wucherpreis zu verlangen.
Leider wird sie einen Dummen finden, der den süüüßen kleinen Hund kauft, der so niedlich schielt. Da mache ich mir keine Illusionen.
Könnte allerdings sein, daß der Käufer sich nach dem ersten Tierarztbesuch und entsprechender Aufklärung betrogen fühlt und die "Züchterin" juristisch belangt.
Könnte das dann Erfolg haben? Verschwiegen hat sie den Mangel beim Kauf ja nicht. Könnte das mehr Konsequenzen für sie haben als Rücknahme gegen Geld oder Preisminderung nachträglich?
Dagmar & Cara
Sehr gute Frage.
Ich bin mir nicht sicher, ob der Verkäufer die Haftung ausschließen kann, indem er auf den "Mangel" hinweist. Eventuell kann der Käufer trotzdem nachträglich den Kaufpreis mindern und sich die Tierarztkosten ersetzen lassen. Wenn man die finanziellen und emotionalen Kapazitäten hat, wäre das vielleicht eine Möglichkeit, den Verkäufer von ähnlichen Geschäften abzuhalten.
Das Vet-Amt könnte höchstens verlangen, dass der Welpe zeitnah behandelt oder eingeschläfert wird. Das wäre für den Verkäufer finanziell weniger schmerzhaft als wenn er nachträglich haften müsste.
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Kontaktiere wirklich das Veterinäramt. Nüchtern betrachtet sind das massive Tierquälerei (der Welpe leidet jetzt und wird das lebenslang tun) plus Betrug am eventuellen Käufer.
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Kontaktiere wirklich das Veterinäramt. Nüchtern betrachtet sind das massive Tierquälerei (der Welpe leidet jetzt und wird das lebenslang tun) plus Betrug am eventuellen Käufer.
So schlimm das Ganze moralisch ist, ich glaube Betrug ist es nicht. Die Vermehrerin sagt ja klar dass der Hund einen Wasserkopf.
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Ja, und dann verlangt sie 2000 (!) Euro für das nüchtern betrachtet total wertlose Tier - unter Wucher dürfte das allemal fallen? Oder ist das einfach ein Fall von "wer so doof ist, hat Pech gehabt?"
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Ich würde mal freundlich beim Veterinäramt anfragen
Das will ich nochmal unterstreichen. Amtsveterinäre sind PARTNER in Tierschutzfragen. Und der Verkauf eines schwerstkranken Tieres fällt da möglicherweise drunter. Um Rat fragen würde ich dort auf jeden Fall, denn das Veterinäramt wäre die einzige Institution, die da was unternehmen könnte und möglicherweise ist der "Züchter" dort schon unter Beobachtung.
Ich möchte das gerne nochmal hervorheben und mehrfach liken.
Der kleine Chi ist dem Verkäufer ausgeliefert, es sei denn jemand fasst sich ein Herz und den Mut und überwindet sich, bei den Fachleuten den Fall zu schildern.
Wenn sie keinen Handlungsbedarf sehen, dann ist das so und du kannst es abhaken.
Aber wenn doch hast du dem kleinen Hund höchstwahrscheinlich viel Leid erspart...
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Wenn Du Dir unsicher bist, kontaktiere Tierimrecht.org die helfen Dir. Sind auch in der Schweiz aktiv.
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