Recht der Besitzer auf das Einschläfern eines angeblich gefährlichen Hundes?

  • Oh wow, gerade heute erst ein YouTube-Video zu dem Thema gesehen, wo eine Influencerin ihren Hund nach 10 Jahren hat einschläfern lassen, einfach weil er jetzt unbequem wurde. Das waren 25min reinste Rage.


    Gib ihn doch ab, aber lass ihn nicht gleich töten, wtf.. Und vielleicht in Zukunft lieber Keramikhunde halten?

  • Aber nur weil einem die Behörden auf den Keks gehen, möchte man einen gesunden Hund einschläfern? :shocked: Ein Familienmitglied, dem ihr blind vertrauen könnt? Mir fehlen die Worte :no:

  • Was habt ihr denn bisher unternommen um den Hund zu trainieren?

    Wir haben weder Kosten noch Mühen gescheut. ;) Der Hund ist leicht depriviert, Kaspar-Hauser-Syndrom.

    Er ist deutlich friedlicher als jeder zweite Westi oder JRT und in der Wohnung immer total lieb. WIR können ihm blind vertrauen. Er ist inzwischen gut kontrollierbar. Wenn einem aber die Behörden nach zwei Jahren ohne Vorfall plötzlich auf den Keks gehen, ist vielleicht eine Grenze überschritten.

    Dann werdet ihr um einen anwaltlichen Beistand nicht rumkommen. Da wird sich dann klären ob es amtl. Willkür ist (so liest sich dein Text).

    Alternativ Wesenstest wiederholen, sollte klappen wenn ihr Euren Hund inzwischen gut kontrollieren könnt.

    Nächste Option Hund abgeben, ev helfen auch rassespezifische TS-Vereine.


    Definitiv keine Option ist Euere Entscheidung für das Einschläfern.


    Ich wünsche Euch alles Gute.

  • Laut Vorstellung handelt es sich um einen Schäferhund.


    Ich habe gerade mal kurz die Sachlage in Thüringen gegoogelt. Da steht, daß seit 2018 ein Wesenstest für auffällig gewordene Hunde sowie eine Hundeführerschein-Prüfung für deren Halter obligatorisch ist.


    Da ist es eher überraschend, daß du erst jetzt dazu aufgefordert wirst, die Prüfung zu machen. Es kommt aber keineswegs aus heiterem Himmel, sondern hätte dir schon klar sein sollen.


    Dagmar & Cara

  • Nein, es ist Privatleuten in D nicht erlaubt, diese Entscheidung zu treffen und die Einschläferung zu fordern, nur weil man den Hund nicht mehr haben will.

    Ist es nicht widersinnig, per Gesetz die Aufrechterhaltung einer angeblichen Gefahr zu fordern? Der Hund würde auch bei anderen Haltern nicht weniger "gefährlich" sein. Ich habe niemals geschrieben, dass wir den Hund nicht mehr haben wollen. Uns geht der Psychoterror der Behörden und Mitmenschen auf die Nerven. Ich möchte aber auch nicht später hören, dass der Hund bei einem anderen Besitzer Schaden angerichtet hat und dass man dann mit dem Finger auf uns zeigt. Edit by Mod - unangemessener Vergleich entfernt Wir wissen ganz genau, wie mit solchen Hunden zu arbeiten ist und haben sehr erfahrene Ratgeber...


    Leider gibt es das Problem der gesellschaftlichen Doppelmoral.

  • Wir haben weder Kosten noch Mühen gescheut. ;) Der Hund ist leicht depriviert, Kaspar-Hauser-Syndrom.

    Er ist deutlich friedlicher als jeder zweite Westi oder JRT und in der Wohnung immer total lieb. WIR können ihm blind vertrauen. Er ist inzwischen gut kontrollierbar. Wenn einem aber die Behörden nach zwei Jahren ohne Vorfall plötzlich auf den Keks gehen, ist vielleicht eine Grenze überschritten.

    Dann musst du dringend und beharrlich an der Verschiebung dieser Grenze arbeiten. Man tötet doch seinen Hund nicht, weil einem Behörden auf den Keks gehen. :shocked:

  • Da ist es eher überraschend, daß du erst jetzt dazu aufgefordert wirst, die Prüfung zu machen. Es kommt aber keineswegs aus heiterem Himmel, sondern hätte dir schon klar sein sollen.

    Nach dem Wesenstest gab es ein Auswertungsgespräch und danach fast ein Jahr Funkstille, und heute eine schriftliche Mitteilung. Ist das nicht etwas seltsam? Einen Tag nach der Auswertung kam ein Strafbefehl vom Gericht. Peanuts wäre überheblich... Man gönnt sich ja sonst nichts. Erst nach Anerkennung des Strafbefehls bekam ich Akteneinsicht. Teilweise offensichtliche Lügen. Die Staatsanwaltschaft hatte sich niemals gemeldet. Niemals eine Antwort auf meine Schreiben an den Herrn Richter. Seltsam...

  • Nein, es ist Privatleuten in D nicht erlaubt, diese Entscheidung zu treffen und die Einschläferung zu fordern, nur weil man den Hund nicht mehr haben will.

    Ist es nicht widersinnig, per Gesetz die Aufrechterhaltung einer angeblichen Gefahr zu fordern? Der Hund würde auch bei anderen Haltern nicht weniger "gefährlich" sein. Ich habe niemals geschrieben, dass wir den Hund nicht mehr haben wollen. Uns geht der Psychoterror der Behörden und Mitmenschen auf die Nerven. Ich möchte aber auch nicht später hören, dass der Hund bei einem anderen Besitzer Schaden angerichtet hat und dass man dann mit dem Finger auf uns zeigt. Und ewig im Hunde-KZ möchte ich ihn auch nicht haben. Wir wissen ganz genau, wie mit solchen Hunden zu arbeiten ist und haben sehr erfahrene Ratgeber...


    Leider gibt es das Problem der gesellschaftlichen Doppelmoral.

    Anderen Leuten ist es aber ggf. egal wer was von sich gibt ;)



    So ganz grundlos nervt das Amt euch ja nicht.

    Ihr musstest zum WT antanzen, ergo gabs nen Vorfall. Und diesen WT hat der Hund nicht bestanden.

    Und haettet ihr entsprechende Erfahrung, muesstet ihr jetzt keine Pruefung ablegen (das waere dann laengst erledigt), ihr wuesstet wie die Gesetzeslage aussieht und ihr haettet Kontakte zu Leuten, die mit gefaehrlichen Hunden umgehen koennen und den in ihrem Netzwerk auch unterbringen wuerden ;)

  • Warum setzt zu gefährlich in Anführungszeichen? Also ich finde einen Hund, der beim Warentest Leute beißt schon ernsthaft gefährlich. Es kommt irgendwie ein wenig so rüber als würdet ihr das Verhalten nicht wirklich ernst nehmen. Du schreibst im Vorstellungsbereich, dass ihr Rat und Hilfe sucht und hier, dass ihr keine Kosten und Mühen gescheut habt. Wann habt ihr denn den Hund bekommen? Wie war er da? Wie ist er jetzt? Was habt ihr zwischenzeitlich gemacht? Und vor allem: warum ist diese Situation nicht mehr tragbar? Du schreibst immer nur von Psychoterror und irgendwas mit Umfeld etc, aber die genauen Umstände wären schon echt mal interessant um das Problem im Kontext zu sehen.

  • Da ist es eher überraschend, daß du erst jetzt dazu aufgefordert wirst, die Prüfung zu machen. Es kommt aber keineswegs aus heiterem Himmel, sondern hätte dir schon klar sein sollen.

    Nach dem Wesenstest gab es ein Auswertungsgespräch und danach fast ein Jahr Funkstelle, und heute eine schriftliche Mitteilung.

    Hast du heute schon mit den Behörden gesprochen? Versuch das doch erstmal zu klären

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