Ausbildung Assistenzhund
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Ich würde erst einmal bei der Krankenkasse nachfragen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Ausbildung finanziert wird.
Die Krankenkasse bezahlt nur Blindenführunde, da es in Deutschland keine inhaltlich und rechtlich geregelte Ausbildung für Assistenzhunde gibt.
Sofern Du in Behandlung bist, würde ich im zweiten Schritt mit Deinem Arzt/ Therapeuten besprechen, ob und in welchem Umfang der Einsatz eines solchen Hundes sinnvoll sein könnte.
Ein Attest, dass ich einen Assistenzhund benötige, habe ich bereits, das müsste nur noch für die entsprechende Stelle umformuliert werden.
Ein weiterer sinnvoller Schritt wäre, mit dem Arzt zu besprechen, ob er aufgrund Deiner Erkrankung eine Chance sieht, dass Dir ein Schwerbehindertenausweis genehmigt wird. Das würde zumindest das Verfahren bei der Krankenkasse erleichtern.
Schwerbehindertenausweis ist vorhanden.
Im dritten Schritt würde ich mich mit einem Dachverband wie z.B. der ESAAT in Verbindung setzen und gezielt nach Ausbildern fragen: https://www.esaat.org/
Vielen Dank für den Tipp! Die Esaat richtet sich eher an Therapiehunde, aber vielleicht haben sie ja Infos.
Wichtig finde ich, dass Du nicht bei einem Hundetrainer landest, der das große Geld in einem Bereich wittert, in dem es keine Vorgaben gibt.
Da sollte mindestens eine geeignete Zusatzausbildung vorhanden sein und eine Qualitätsüberprüfung durch eine zusätzliche Instanz.
Den behandelnden Arzt würde ich ebenfalls (s.o.) eng in die Ausbildung einbinden.
Was ist denn Dein Ziel bei dieser Ausbildung?
Die Hauptaufgaben eines Hundes bei Menschen mit Depression sind ja entweder die Brückenfunktion in der Therapie (bzw. im Verhältnis zwischen Therapeut und Patient) oder die Aktivierung im Alltag bzw. Hilfe in Akutsituationen zu holen. Letzteres sehe ich allerdings mit ein wenig Bauchschmerzen, weil es da regelmäßig einen Vorlauf zu Ungunsten des Hundes gibt und eine Intervention frühzeitig im Rahmen einer Therapie eingeübt werden sollte. Den ersten Teil erfüllt auch ein nicht ausgebildeter Hund. Was stellst Du Dir also vor?
Was meinst du mit Vorlauf zu Ungunsten des Hundes?
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Zitat
Die Krankenkasse bezahlt nur Blindenführunde, da es in Deutschland keine inhaltlich und rechtlich geregelte Ausbildung für Assistenzhunde gibt.
Du hast in einem Beitrag das Stichwort Kostenübernahme erwähnt.
Benötigst Du die denn?
Falls die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt, gibt es da leider nicht viele Möglichkeiten.
Einzige Ausnahme ist ein Fond, der greift, wenn der Antragsteller aufgrund der Folgen einer Straftat erkrankt ist.
Ich gehe hier bewusst nicht näher ins Detail, weil ich hier keinen Mitleser triggern/ aus der Bahn werfen will, weil ich Informationen einstelle, mit denen hier niemand rechnet.
Für andere Befreiungen (Hundesteuer, Beförderung) musst Du gezielt bei den jeweiligen Stellen nachfragen (Stadt/ Gemeinde, DB etc.). Weil es keine gesetzlichen Regelungen gibt, hat da jede Stelle eigene Voraussetzungen.
ZitatVielen Dank für den Tipp! Die Esaat richtet sich eher an Therapiehunde, aber vielleicht haben sie ja Infos.
Zumindest hast Du eine gute Chance, an Kontakte zu kommen und Dich weiter durchzufragen.
ZitatWas meinst du mit Vorlauf zu Ungunsten des Hundes?
Damit meine ich, dass es vor dem Punkt, an dem ein Hund z.B. das Telefon bringen könnte, um Hilfe zu rufen, ja schon einen langen Vorlauf gibt.
Es kommt bei einer chronischen Depression ja regelmäßig zu einer Phase, die u.a. mit verminderter Aktivität einhergeht und totaler Überlastung, die dann schlimmstenfalls eben auch einschließt, dass der Hund nicht mehr richtig versorgt werden kann.
Die einzig erlernbare Aufgabe für den Hund wäre es ja, ein Notfallanker zu sein. Die anderen, sinnvollen Aufgaben, erledigt er alleine schon durch seine Anwesenheit.
Und für den Heilungs-/ Stabilisierungsprozess ist der Aufbau eines Frühwarnsystems mit entsprechenden Techniken zum Gegensteuer einfach viel hilfreicher, als diesen letzten Anker zu setzen und abzurutschen.
Das ist ähnlich, als würdest Du als Nichtschwimmer einen Rettungshund ausbilden lassen, obwohl Du die Alternative hast, schwimmen zu lernen, eine Begleitperson zur Absicherung mitzunehmen und mit einem Trainer auszuloten, in welchen Gewässern Du Dich wie ohne Gefahr bewegen kannst.
Deshalb meine Frage, was der Hund lernen soll, was er ohne Ausbildung nicht schon kann.
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Wie eilig hast Du es? Am 22.04.2021 hat das sogenannte Teilhabestärkungsgesetz den Bundestag passiert. Einer der neuen Punkte ist die Gleichstellung von Assistenzhunden mit Blindenführhunden in verschiedenen Bereichen. Ich weiß aktuell nicht, ob es stufenweise oder gesamt in Krafttritt, geplant sind rechtliche Neuregelungen zum 01.01.2022.
In diesem Rahmen wird auch über die Zertifizierung von Ausbildungsstätten und die Finanzierung über die Hilfsmittelverordnung gesprochen. Da wird die nächsten Monate vermutlich Einiges in Bewegung kommen.
Bist Du Mitglied in einem Interessensverband? Das wäre aus meiner Sichtbeine gute Anlaufstelle, um da auf den jeweils aktuellstem Stand zu kommen.
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Wie eilig hast Du es? Am 22.04.2021 hat das sogenannte Teilhabestärkungsgesetz den Bundestag passiert. Einer der neuen Punkte ist die Gleichstellung von Assistenzhunden mit Blindenführhunden in verschiedenen Bereichen. Ich weiß aktuell nicht, ob es stufenweise oder gesamt in Krafttritt, geplant sind rechtliche Neuregelungen zum 01.01.2022.
In diesem Rahmen wird auch über die Zertifizierung von Ausbildungsstätten und die Finanzierung über die Hilfsmittelverordnung gesprochen. Da wird die nächsten Monate vermutlich Einiges in Bewegung kommen.
Bist Du Mitglied in einem Interessensverband? Das wäre aus meiner Sichtbeine gute Anlaufstelle, um da auf den jeweils aktuellstem Stand zu kommen.
Wow, das sind ja tolle Nachrichten! Danke für die Info? Welche Interessenverbände gibt es?
Leute, ihr seid ja gut informiert! Seid ihr vom Fach?
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Ich nicht, nur sehr interessiert
Beim aktuellen Gesetz ist eins wichtig: Es bezweckt die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am sozialen Miteinander. Die Erkrankung muss also auch als Behinderung eingestuft sein und der Hund den Zweck der gleichberechtigten Teilhabe stärken.
Für einen allgemeinen Überblick schaue mal bei „Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung.“ Für das Thema „Selbstbestimmtes Leben“ speziell setzt sich der ISL e. V. ein.
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Wobei nicht zwingend bereits eine Behinderung vorliegen muss. Das Drohen einer Behinderung ist auch schon ausreichend. Das steht so im Paragraphen 1 SGB 9.
Wenn ein Mensch Unterstützung durch ein Hilfsmittel, z.B. in Form eines Assistenzhundes benötigt, um dadurch wieder Teilhabe am gesellschaftlichen Leben haben zu können, so kann diese Leistung beim Sozialamt beantragt werden. Wichtig wäre aber genau zu wissen, wie durch die Hilfe des Hundes die durch die Erkrankung erfolgten Einschränkungen ausgeglichen werden können. Hierbei ist es also notwendig zu erklären, wie ein Assistenzhund dir helfen kann, besser mit deiner Depression umzugehen und damit zu leben.
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Das Teilhabestärkungsgesetz hat heute den Bundesrat passiert. Die fürs Thema relevanten Änderungen stehen in Artikel 9. Aktuell ist eine Studie geplant, die von 2021-2024 gehen soll.
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Das Teilhabestärkungsgesetz hat heute den Bundesrat passiert. Die fürs Thema relevanten Änderungen stehen in Artikel 9. Aktuell ist eine Studie geplant, die von 2021-2024 gehen soll.
Vielen lieben Dank für die Info!
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