Hund über Nacht in einer Box einsperren?


  • Bonadea



  • Ich denke im Zweifel kommt es auf den Richter und den konkreten Fall an. Aber was im Tierschutzgesetz steht, kann man ja nachlesen. Und für mich liest sich das alles andere als eine Einbahnstraße.

  • Diese Diskussion ist überflüssig. Es ist lt. Tierschutzgesetz verboten, Hunde stundenlang in eine Box zu sperren! Ich bin teilweise entsetzt, wie lässig das von manchen Leuten gehandhabt und schön geredet wird.

  • Diese Diskussion ist überflüssig. Es ist lt. Tierschutzgesetz verboten, Hunde stundenlang in eine Box zu sperren! Ich bin teilweise entsetzt, wie lässig das von manchen Leuten gehandhabt und schön geredet wird.

    Hast du dazu einen Link?

  • Ja dann ist das ja hier bei mir kein Problem....Ich lebe in der CH

    In der Schweiz ist das deutlich klarer geregelt als in D - in D ists eine Auslegung von Tierschutzgesetz und Tierschutz-Hundehaltungsverordnung, die bereits von VGs getätigt wurde, in der Schweiz ist es explizit ausformuliert:

    BLV Schweiz - Zwinger und Boxen für Hundehaltung



    In D gab es bereits Tierhalter-Kollegen mit HSH im Einsatz, die vom Amtsvet Auflagen bekommen haben, weil sie z. B. läufige Hündinnen im Herdenschutz in einen Viehhänger gesperrt haben. Da ging es - nicht nur, Licht fehlte auch - aber hauptsächlich um die mangelnde Größe!

  • Doch, ist es.

    Ja dann ist das ja hier bei mir kein Problem....Ich lebe in der CH

    Boxen

    Boxen sind Gehege in einem Raum (Art. 2 Abs. 3 Bst. d TSchV). Boxen werden vor allem in Versuchstierhaltungen als Haltungssystem verwendet. In Tierheimen werden die Hunde vielfach tagsüber in Gruppenaussenhaltungen mit Rückzugsmöglichkeiten gehalten und nur zum Ruhen und Schlafen in eine Einzelboxe (Ruheboxe) verbracht. Rückzugsboxen müssen Mutterhündinnen bei Zwingerhaltung bis zum Absetzen des Wurfes zusätzlich zur Zwingerfläche zur Verfügung stehen und stets frei zugänglich sein.


    Transportboxen nicht zur Haltung verwenden

    Hunde dürfen nicht in Transportboxen eingesperrt werden. Solche Boxen sind nicht zur Haltung, sondern als Transportmittel gedacht. Werden Transportboxen als Rückzugsort angeboten, muss vorgängig das Verschlussgitter dauerhaft entfernt worden sein


    Edit. McChris war schneller :D

  • Die Tierschutz-Hundehaltungsverordnung kann man hier nachlesen:


    https://www.gesetze-im-interne…schhuv/BJNR083800001.html


    Nach §1 gilt diese Verordnung NICHT:

    - während des Transports

    - im Rahmen bestimmter tierärztlicher Behandlungen / Anordnungen durch einen Tierarzt (Beispiel nach OP)

    - bei Versuchstieren


    Wenn diese 3 Ausnahmefälle definiert sind, heißt das im Umkehrschluss, dass diese Anordnung immer sonst gilt. Auch nachts.


    Die in Deutschland legalen Haltungsformen unter Beachtung der Vorgaben sind "im Freien", "in Räumen", "in Zwingerhaltung", "in Anbindehaltung".

    Ob man die Hundebox als "Haltung in Räumen" nach §5 oder als "Zwingerhaltung" nach §6 interpretiert, ist egal, in beiden Fällen muss dem Hund nutzbare Bodenfläche von 6-10m2 (abhängig von der Größe des Hundes) zur Verfügung stehen.

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