Hund über Nacht in einer Box einsperren?

  • McChris und Manus Hundewelt danke euch für euren Bericht |)

    Das wusste ich echt nicht, mache es ja aber auch schon lange nicht mehr aber wäre bei einem nächsten Welpen wohl sofort wieder angewendet worden :sweet: Also aufjedenfall Danke für die Aufklärung bin gerade etwas schlauer geworden :roll: :nicken:

  • Für D vielleicht auch ein interessanter Link.

    Das Urteil wurde glaube ich auch weiter vorne schonmal angesprochen, aber ich glaube ohne Link (?):

    Gegen dieses Gebot der verhaltensgerechten Unterbringung verstieß der Kläger, indem er seine Hündin „C.“ während seiner Arbeitszeit in seinem Fahrzeug einsperrte. Er arbeitete an vier Tagen in der Woche acht Stunden täglich oder, wie er in der mündlichen Verhandlung angegeben hat, sechs bis sieben Stunden täglich. Er hat vorgetragen, mit dem Tier in der Mittagspause einen ausgiebigen Spaziergang unternommen zu haben. In der mündlichen Verhandlung hat er ergänzt, dass er auch kurz in kleineren Pausen mit der Hündin „Gassi“ gegangen sei. Dies ändert aber nichts daran, dass die Transportbox im Kofferraum des Fahrzeugs der Weimaraner-Hündin nur ganz geringe Bewegungsmöglichkeiten bietet. Daher ist die Box nur zum Transport, nicht aber zur Unterbringung des Hundes während der Abwesenheit des Klägers geeignet. Der zur Verfügung stehende Raum ist mit weniger als einem Kubikmeter zu gering. Einen Anhaltspunkt dafür, welcher Raum für eine längere Unterbringung von Hunden ausreichend ist, bietet die TierSchHundeV. Die TierSchHundeV ist auf den Fall der Haltung im Auto analog anzuwenden, denn sie konkretisiert gemäß § 2 a Abs. 1 TierSchG u. a. die Anforderungen an die Haltung von Hunden hinsichtlich der Bewegungsmöglichkeit, der Anforderungen an Einrichtungen zur Unterbringung der Tiere und hinsichtlich der Lichtverhältnisse (vgl. Hessischer VGH, Beschl. v. 19.08.2008 - 8 UZ 2673/07 - NVwZ-RR 2009, 279). Nach § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der TierSchHundeV darf die zur Verfügung stehende Bodenfläche an keiner Seite kürzer als 2 m sein. Nach § Satz 2 der Vorschrift muss bei einem Hund, der an mindestens fünf Tagen in der Woche den überwiegenden Teil des Tages außerhalb des Zwingers verbringt, die uneingeschränkt benutzbare Zwingerfläche mindestens 6 m² betragen. Diese Mindestwerte werden bei weitem nicht erreicht. Die dadurch verursachte Bewegungseinschränkung kann auch nicht durch mehrere Spaziergänge während des Tages kompensiert werden. Es bleibt nämlich dabei, dass die Hündin während der gesamten vom Kläger zu leistenden Arbeitszeit in ihrer Bewegungsmöglichkeit eingeschränkt ist.

    Hier werden zumindest die für Zwinger angegebenen Mindestmaße ebenfalls auf eine Hundebox angewendet. Der Hund musste eine ähnlich lange Zeit in der Box sein wie Welpen nachts auch. Außerdem konnte er in der Mittagspause und auch sonst zwischendurch mal raus.


    Ob das Urteil verallgemeinert werden kann wäre für mich trotzdem nicht ganz klar, so als Laie :ka: Der Halter war in diesem Fall nicht in der Nähe des Hundes. Und der Hund war nicht für den Nachtschlaf, sondern den Tag über eingesperrt.

  • Sorry, aber Dir ist der Unterschied zwischen einem Gesetz und einer Verordnung nicht klar.

  • Diese Diskussion ist überflüssig. Es ist lt. Tierschutzgesetz verboten, Hunde stundenlang in eine Box zu sperren! Ich bin teilweise entsetzt, wie lässig das von manchen Leuten gehandhabt und schön geredet wird.

    Auch wenn ihr es immer wieder wiederholt – es ist nicht zutreffend.

  • Da ich den Eindruck habe, dass hier nicht so viele Juristen unterwegs sind, vllt zur Erklärung: Für die Unterbringung eines Hundes gilt § 2 Nr. 1 TierSchG:


    Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,


    1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,

    2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,

    3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.


    Erster Take-Away: Es steht NICHT im Gesetz, dass man Hunde nicht in eine Box sperren darf; genauso wie nicht im Gesetz steht, dass man sie nicht in die Küche, den Garten,...sperren darf. Dies liegt einfach daran, dass das deutsche Recht abstrakt ist und idR keine Einzelfälle auflistet.


    Die Frage ist nun also, was denn "seiner Art und Bedürfnissen verhaltensgerecht" bedeutet. Dies ist nun zunächst eine Frage der Auslegung. Der Gesetzgeber kann, wie er dies in tausenden Fällen tut, Gesetze über Verordnungen konkretisieren. Das bedeutet nun aber nicht, dass "es so ist wie in der Verordnung steht und nicht anders"; und es bedeutet schon mal gar nicht, dass man Verordnungen auslegen kann wie Gesetze, indem man Analogien bildet ("Was für einen Zwinger gilt, gilt auch für eine Box"). Der Sinn einer Verordnung ist letztlich, dass sie dem Rechtsanwender einen Rahmen an die Hand gibt, was auf jeden Fall erlaubt ist und was nicht, man kann es als Interpretationshilfe des Gesetzes verstehen.


    Nun zur konkreten Frage: Das entscheidende Wort ist "angemessen". Angemessen meint juristisch nicht nur oder unbedingt "schön, angenehm, toll" sondern vor allem verhältnissmäßig. Der nächste abstrakte Begriff. Wen das genauer interessiert, sei auf Wikipedia verwiesen: https://de.wikipedia.org/wiki/…keitsprinzip_(Deutschland)

    Vereinfacht formuliert geht es darum, dass verschiedene Interessen, die miteinander kollidieren, in ausgleichender Weise unter Berücksichtigung von Zweck, Mittel und Geeignetheit in Einklang zu bringen sind.


    Denken wir uns nun folgenden Fall: Hundehalter H hat einen Welpen W. W schläft nachts im Wohnzimmer, kommt jedoch schlecht zur Ruhe und wandert permanent umher. Folglich bekommt W nicht das Pensum an Schlaf, dass er in seinem jungen Alter benötigt. Daher stellt H eine Box neben sein Bett, damit W nicht mehr wandern kann und besser durchschläft. Dabei hört H, der einen leichten Schlaf hat, sofort, wenn W nachts austreten muss. Morgens ist W deutlich entspannter.


    Auch wenn man auf hoher See und vor Gericht immer in Gottes Hand ist, ist es mehr als wahrscheinlich, dass in einem solchen Fall das Einsperren des Hundes in eine Box zulässig ist. Es ist in dem Sinn angemessen, als dass es zu der Erfüllung der Bedürfnisse des Hundes beiträgt und das Einsperren über Nacht wiegt wohl leichter als die Folgen für die Gesundheit des W, wenn er dauerhaft wenig schläft.


    Und bevor jemand auf die Idee kommt, dass das "ja wohl auch anders geht", zBsp indem unser H einfach neben dem Welpen auf der Coach schläft, diesen mit ins Bett nimmt oder was auch immer: Das stimmt. Es gibt aber kein Gesetz, dass H dazu zwingt :-)

  • Wenn ich einen Welpen falsch halte und er somit so aufgedreht ist, daß Mensch meint, ihn einsperren zu müssen, damit er überhaupt zur Ruhe kommt, dann macht der Mensch gewaltig was falsch. Und wenn es dann noch Menschen gibt, die diese Art der Hundehaltung - die Bedürfnisse des Hundes zu ignorieren - auch noch so rechtfertigen, das finde ich jetzt ernsthaft einfach nur schlimm und mir fehlen die Worte.

  • Danke für die kompetente Erläuterung! Ich denke, damit dürfte jegliche Diskussion durch sein. :)

    nein, weil nur weil ein Gesetz das evtl erlaubt, einen Hund auf engem Raum einzubuchten, heißt das noch lange nicht, daß das nicht dennoch Tierquälerei ist.


    Wenn ich mir Bonnie am Anfang vorstelle, die aufgedreht war nachts, weil ihr noch alles zuviel war, das Leben im Allgemeinen, und ich hätte sie eingebuchtet, damit sie "zur Ruhe kommt", dann wäre sie in der Box halt rutejagend rumgerast.

    Da muß man schon wo anders ansetzen als an der Spitze des Eisberges. Aber oh halt - dafür müßte der Mensch ja was machen (und das ist heutzutage dann wohl zuviel verlangt)

  • Wie machen die, die den Hund weg sperren weil er noch nicht stubenrein ist das eigentlich später?

    Also wenn der Hund alt und nicht mehr Stubenrein ist...

    Das Alte Tier auch einsperren?

    Oder ist das plötzlich etwas ganz anderes?

  • Also wenn der Hund alt und nicht mehr Stubenrein ist...

    Das Alte Tier auch einsperren?

    es gibt genügend Menschen, die ihren alten Hund im Tierheim entsorgen, wenn er nicht mehr so ins bequeme Leben passt

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