Versicherung zahlt nur 50% nach Beißattacke
-
-
Meine Versicherung hat bisher immer alles komplett bezahlt, die sind echt großzügig in solchen Angelegenheiten.
Die Rechtsprechung sagt jedoch, sind beide Hund frei, ungefähr gleichgroß, so hat jeder 50:50 zu tragen.
Also je nach Versicherung anders.
LG
Ulli -
- Vor einem Moment
- Neu
Hi
hast du hier Versicherung zahlt nur 50% nach Beißattacke* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!
-
-
Zitat
Die Hunde kennen sich also alle, es sind alles kleine Hunde, alle sind ständig angeleint. In der Stadt ist das Vorschrift. Wir standen beisammen und erzählten, als der Yorki sich unbemerkt von hinten meinem Dackel näherte. Dieser drehte sich schlagartig um, und hat den Yorki gebissen.Es tut mir leid, aber wenn es so war, dann ist es erst recht korrekt das die Vers. nur die Hälfte übernimmt.
So viel Verstand sollte doch jeder, nicht nur Hundehalter, besitzen, dass man sich nicht von hinten unbemerkt an einen Hund heran schleicht. Schon gar nicht an eine ganze Gruppe. Der Vorfall war ja regelrecht mit Ansage.
Das ist eindeutig ein Eigenverschulden und die Frau kann von Glück reden, das sie überhaupt etwas bekommt.
Traurig für den Yorky, aber die Frau hat ja wohl überhaupt keine Ahnung von Hunden und der Hund ist ebenfalls gestört (dank Frauchen), sonst hätte er sich nicht auf diese Weise angeschlichen.Sorry, aber wenn ein Hundehalter (auch noch an der Leine) seinen Hund einfach so von hinten an meine Hunde heranlassen und der Hund verletzt würde- und das würde er, bekäme ich vorsichtig ausgedrückt, einen Tobsuchtsanfall. So blöde kann ein Mensch allein doch gar nicht sein!
ZitatMich hat natürlich die Definition verwundert, daß von jedem Hund eine gewisse Gefahr ausgeht.
Es ist immer wieder interessant, was den Versicherungen einfällt um Zahlungen auszuschliessen, oder zu reduzieren.
Vielleicht befindet sich ein Jurist unter uns Usern, und kann eine kompetente Aussage treffen.Ich bin zwar kein Jurist, aber ich kann es Dir trotzdem sagen. Von jedem Hund, jedem Auto, jedem Haus, eigentlich von allem, geht eine gewisse Grundgefahr aus.
Ein Hund kann sich losreissen und jemanden verletzen, jemand kann sich an einem Auto (auch im Stand) verletzen oder der Kamin des Hauses bricht und ein Stein erschlägt einen Menschen. Sind nur Beispiele.
Die entsprechende Gesetzgebung soll dahingehend erzieherisch wirken, dass die Menschen alles mögliche tun, um die Gefährdung zu minimieren, was zwar richtig ist, freiwillig aber niemand macht. Das Ganze nennt sich dann Gefährdungshaftung bzw. Betriebshaftung. Deshalb darf auch nur ein Elektriker Dein Haus verkabel, ein KFZ- Mechaniker die Bremsen einstellen und nur ein Rechtsanwalt rechtsberatend tätig sein uns. unsw....Tja, und ein Hundehalter muss sich halt bewusst sein, wie sich ein Hund verhält, in Situation XY verhalten könnte und alles ihm mögliche tun, einen Schaden von Dritten zu vermeiden. In dem vorliegenden Fall ist die geschädigte Dritte die Versicherung und durchaus berechtigt, ihren Schaden dadurch zu begrenzen, in dem sie das Mitverschulden der Frau durch unsachgemäße Hundeführung, wertmindernd berücksichtigt.
-
Hallo Wakan,
vielen Dank für Deine Bemühngen, Du hast mir sehr geholfen.
Somit weiß ich jetzt, daß es witzlos ist sich mit der Versicherung anzulegen, es erspart mir weiteren Ärger. Ich war, wie Du ja gelesen hast, der Meinung, daß die Versicherung diese Kosten übernehmen müßte.Nochmals Danke für die Aufklärung, und eine gute Nacht,
wünscht Dir
Doris -
Sorry OT...
ZitatTraurig für den Yorky, aber die Frau hat ja wohl überhaupt keine Ahnung von Hunden und der Hund ist ebenfalls gestört (dank Frauchen), sonst hätte er sich nicht auf diese Weise angeschlichen.
Also Sorry Wakan aber...du kennst die Frau nicht mal ansatzweiße...und traust dich so über jemanden fremden zu urteilen??? :kopfwand: :irre:
Du kennst weder die Hintergründe...noch was zwischen den Hunden jetzt wirklich war...Wenn man sich gerade unterhält...und da wuseln halt mal ein paar Hunde rum...jeder Hund kann sich erschrecken...egal wegen was...und da könnte der Yorki auch von vorne kommen...wenn der andere Hund nicht damit rechnet, kann sowas eben passieren!
Langsam kotzt mich das hier echt an...sowas kann ich net ab...einfach über fremde Leute urteilen und dann auch noch so! :motz:
(ironie an)Aber DU hast ja bestimmt noch niiiee jemanden unbeabsichtigt erschrocken...(ironie aus)Zum Thema...soweit ich das jetzt gelesen und drüber nachgedacht habe, denke ich schon das es okay ist, dass die Versicherung nur die Hälfte zahlt. Ich kenn mich damit zwar nicht aus...aber es ist plausibel und nachvollziehbar was die Versicherung von sich gibt. Beide hätten besser aufpassen können, haben es aber nicht getan (aus welchen gründen auch immer) und nun ist es passiert. Somit trägt jeder eine Teilschuld.
-
Da kann ich die Versicherung allerdings verstehen.
Der andere Hund hat ja deinen angegriffen, also hat die Halterin nicht ausreichend auf ihren Hund geachtet. Da würde ich ihr ehrlich gesagt aber auch nicht den Restbetrag zahlen. Schließlich hat ihr "Fehlverhalten" erst dazu geführt. Hätte dein Hund angefangen, dann ja, aber so kann sie sich wohl noch glücklich schätzen überhaupt 50 % zu bekommen.
-
-
Hallo Doris,
ich muß mich dem leider anschließen. Die andere Halterin hat laut Versicherung auf ihren Hund zu achten. Und in dem sie ihm das schnüffeln an deinem Hund gestattet hat, hätte ihr die gefahr bewußt sein müssen.Denoch wünsche ich dir und dem anderen Hund alles gute.
Liebe Grüße Babs
-
Zitat
Also Sorry Wakan aber...du kennst die Frau nicht mal ansatzweiße...und traust dich so über jemanden fremden zu urteilen??? :kopfwand: :irre:
Du kennst weder die Hintergründe...noch was zwischen den Hunden jetzt wirklich war...Steht doch da wie es war. Einige Leute stehen mit ihren Hunden zusammen, eine Frau kommt mit ihrem Hund von hinten und lässt diesen einfach heranlaufen und einen anderen Hund von hinten beschnüffeln.
Jedem Kind sagt man, dass es "nie" von hinten an einen Hund gehen soll.
Ein normal und gesund entwickelter Hund würde das auch nicht tun.Die Frau hat sich offenbar überhaupt keine Gedanken darüber gemacht. Ergo hat sie keine Ahnung von Hundeverhalten. Von Jagdhunden schon gar nicht. Was sollte ich denn noch über die Frau wissen (wollen), bevor ich mir ein Urteil bilde?
Ich gehe sogar noch weiter: "Typischer Fußhupenhalter". Nach dem Motto: Großer Hund, große Probleme- kleiner Hund, kleine Probleme.
Typisch die "von nix ne Ahnung- Fraktion".Mir tun immer nur die Hunde leid die bei solchen Leuten sind.
-
Zitat
So würde ich das aber auch nicht sehen. Es war eben ein Mißverständnis zwischen den Hunden, dass aus welchen Gründen auch immer total aus der Bahn gelaufen ist. Und wäre sicherlich klimpflicher abgelaufen, wenn es nicht gerade das Auge erwischt hätte. Aber eben alles Spekulation.
Wir stehen auch öfters in Gruppen zusammen und die Hunde schnüffeln aneinander. Allerdings ohne Leine. So können sie bei Unstimmigkeiten wenigstens reagieren.
Es war eben ein Unfall und Unfälle passieren.
-
Zitat
So würde ich das aber auch nicht sehen. Es war eben ein Mißverständnis zwischen den Hunden, dass aus welchen Gründen auch immer total aus der Bahn gelaufen ist. Und wäre sicherlich klimpflicher abgelaufen, wenn es nicht gerade das Auge erwischt hätte. Aber eben alles Spekulation.
Wir stehen auch öfters in Gruppen zusammen und die Hunde schnüffeln aneinander. Allerdings ohne Leine. So können sie bei Unstimmigkeiten wenigstens reagieren.
Es war eben ein Unfall und Unfälle passieren.
Genauso sehe ich das auch...
Wakan...sie sagt (und es steht da irgendwo) die Hunde kennen sich untereinander und standen wohl schon eine Weile zusammen...erst dann ist der Yoki von hinten an den Dackel gegangen....
Ich würde dich ja verstehen, wenn es ein fremder Hund gewesen wäre, der im vorbeigehen an den Dackel gegangen wäre...aber so...
Naja ist ja egal...Beide Hunde leben noch...das ist ja schonmal gut....das mit dem Auge...tja mein Gott...nun ist es schon passiert, ändern kann mans nicht.
-
Hallo Doris,
habe zwar kein Jurastudium, möchte aber trotzdem was dazu schreiben.
Ich verstehe sehr gut, das es für Dich unangenehm ist, wenn die Versicherung nicht die kompletten Kosten trägt. Bei zwei angeleinten Hunden kann ich das aber auch nicht verstehen. So wie Du die Sache geschildert hast, wäre ich auch von einer 100%igen Kostenübernahme ausgegangen. Rufe doch einfach mal bei dem Sachbearbeiter an und informiere Dich. Bin der Meinung, das wir grad bei unvorhersehbaren Schäden, wo doch auch noch die Leinenpflicht eingehalten wurde, Vers.-Schutz besteht. Kann man da keinen Widerspruch einlegen (Der muß dann aber von Seiten der Geschädigten kommen)
Habe selber vor einigen Wochen einen Beißvorfall gehabt. Beide waren angeleint, die Ecke unübersichtlich, so das ich den Dackel nicht sehen konnte und meine kam an der langen Leine zuerst um die Ecke. Kosten lagen bei über 300€ (Wochenendtarif :/ ) Bisher wurde der Schaden noch nicht ausgeglichen, doch ich gehe davon aus, das komplett gezahlt wird. Dafür versichere ich meine Hunde doch. Fahrlässigkeit ist ein anderes Ding.Wünsche dir viel Erfolg
-
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!