Änderung des Tierschutzgesetz

  • Da würden mir ganz andere Sachen einfallen, z.Bsp.in der Öffentlichkeit eine grundsätzliche Maulkorbpflicht für alle Hunde ab Risthöhe 50cm.

    Viele Besitzer sind gar nicht in der Lage ihren Hund zu halten,auch nicht an der Leine!

  • Zur Info:Ist nicht böse gemeint, aber mich hat ein Hütehund, der sich vom Besitzer losgerissen hat, angefallen und übelst in den Arm gebissen. Wenn das anstatt meiner Stelle ein Kind ist, dann ist das u.Umständen tot.Deswegen meine Haltung...

  • Die Haltung ist grundsätzlich aus der Erdahrung heraus nachvollziehbar (auch wenn ich sie so nicht teile) :smile: Dafür ist das Tierschutzgesetz aber der falsche Ort - das müsste in die jeweiligen Hundehalterverordnungen der Länder - die regeln den Bereich der Gefahrenabwehr. Ist ein anderes Thema.

  • Phonhaus: Das versteht man erst, wenn es einen selber betrifft.

    Das macht keine Gemeinde/ Stadt, weil man sich grundsätzlich nicht mit Hundebesitzern anlegen möchte, die zahlen ja schließlich Hundesteuer.

    Wenn das erforderlich ist, dann bitte meinen Beitrag verschieben. Und nix für ungut...

  • Hätte auch mit einem kleinen Hund passieren können. Und wenn der beißt, grad bei einem Kind, kann das auch enorme Schäden verursachen. Von Entzündungen ganz abgesehen. Also entweder alle oder keiner.

  • Phonhaus: Das versteht man erst, wenn es einen selber betrifft.

    Das macht keine Gemeinde/ Stadt, weil man sich grundsätzlich nicht mit Hundebesitzern anlegen möchte, die zahlen ja schließlich Hundesteuer.

    Wenn das erforderlich ist, dann bitte meinen Beitrag verschieben. Und nix für ungut...

    Ähm: Woher willst Du wissen, dass es mich nicht betrifft? :???: Menschen gehen mit Erfahrungen unterschiedlich um und ziehen unterschiedliche Schlüsse. Sprich: Ich darf eine andere Haltung haben, auch wenn ich Deine intellektuell nachvollziehen kann.


    Nochmal zu Deinem Beitrag: Das, was Du forderst, fällt in den rechtlichen Bereich der Gefahrenabwehr (Menschenschutz). Das ist ein anderer Bereich als der Bereich Tierschutz. Im Tierschutzgesetz - und explizit um das gehts hier - sind Mindestansprüche daran geregelt, wie Menschen mit den Bedürfnissen von (bestimmten) Tieren umzugehen haben, salopp gesagt.


    Wie Tierbesitzer ihre Tiere so zu führen haben, dass von ihnen keine Gefahr für andere Menschen ausgeht, ist in den jeweiligen Verordnungen zur Gefahrenabwehr geregelt. Habe ich mir nicht ausgedacht, das ist die Struktur unseres Rechtssystems.

  • @Phonhaus:Ich will hier nicht rumstänkern.Ich habe meine Meinung dazu gesagt, nicht mehr,nicht weniger.Und dass das in einem Hundeliebhabeeforum auf wenig Gegenliebe stößt, war mir klar.

    Ich hatte mir auch, ehrlich gesagt, etwas Feedback und Hilfe, auch rechtlich, erwartet, keine Angriffe.

  • Rechtl. Hilfe/Auskunft zu geben ist aber Aufgabe eines Anwalts! Und abgesehen von diesem einen Thread hast du keinen zum Austausch gestartet!

    Also bitte: Mach einen auf, wenn du beissende Hunde oder was auch immer diskutieren willst, anstatt Nebendiskussionen zu starten ;)

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