Änderung des Tierschutzgesetz
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Für die mich liest sich das so, dass diese Geräte aus waffenrechtlicher Sicht für diese Zwecke erlaubt sind, allerdings dürfte das dann halt mit dem Tierschutzgesetz kollidieren.
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Sporen an Pferdebäuchen
Ich stimme dir grundlegend beim Geschriebenen zu, nur diesen Punkt hier muss ich kurz raus nehmen.
Sporen waren nie dazu gedacht dass man sie volle Kanne rein kloppt oder die Bäuche damit blau und blutig tritt.
Sie sind dazu gedacht feinere Hilfengebungen zu ermöglichen. Sprich sollte man damit eigentlich nur tippen und nicht die Fersen rein hauen. ^^
Wenn man die auch vernünftig anwendet, sind die absolut nicht böse.
Ein zu kleiner Käfig dagegen ist grundsätzlich scheiße ( Wobei man hier natürlich manche Schlangen als Ausnahme nehmen könnte, obwohl die sich natürlich zumindest voll ausstrecken können sollten. Also gilt das echt nur für "zu klein").
Zum Stachler hab ich gestern erst einen Ellenlaaaaaaangen Beitrag von Stachlerbeführwortern zu lesen bekommen. Direkt darunter : Ein Foto von Abdeckungen aus schicken, Soften Fettleder.
Ich versteh das Mimimi nicht.
Einerseits war der Beitragserfasser jemand der wohl Diensthunde ausbildet, andererseits glänzte dieser Beitrag irgendwie vor Wut und mangelnder Einsicht sich einfach mehr mit Hunden auseinander zu setzen. ( zumal, der Verfasser auf Kommentatoren die ihm nicht passten auch ziemlich beleidigend wurde)
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Ich kenne auch nur das:Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
Der Bundesrat hat in seiner 840. Sitzung am 20. Dezember 2007 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: ... 21. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Dreifachfachbuchstabe ddd (Anlage 1 Abschnitt I Unterabschnitt 2 Nr. 2.2) In Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe ddd sind in Anlage 1 Abschnitt I Unterabschnitt 2 Nr. 2.2 nach dem Wort "Tierhaltung" die Wörter "oder bei der sachgerechten Hundeausbildung" einzufügen. Begründung In der Hundeausbildung durften bisher Elektroreizgeräte (Teletakt) eingesetzt werden. Die Geräte haben sich bewährt. Ein Verbot wäre unverhältnismäßig. Die Einfügung stellt klar, dass der Einsatz dieser Geräte weiterhin erlaubt ist. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz am 22. Februar 2008 mit Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen. In der Erläuterung (842, BR, 14.03.08) heißt es u. a. „auch werden Distanz-Elektroimpulsgeräte (auf dem Markt v. a. unter der Bezeichnung ’Air-Taser’ bekannt und erhältlich) wegen ihres spezifischen Gefährdungs- und Missbrauchspotentials verboten. Ausgenommen hiervon sind u. a. – einer Anregung des Bundesrat folgend – die in der Hundeausbildung eingesetzten Elektroreizgeräte.“ Waffenges -
Für die mich liest sich das so, dass diese Geräte aus waffenrechtlicher Sicht für diese Zwecke erlaubt sind, allerdings dürfte das dann halt mit dem Tierschutzgesetz kollidieren.
Genau das ist beim WaffG oft das Problem. Selbst wenn ein anderes Gesetz ein Allgemeinverbot formuliert, hast du durch das WaffG eine Ausnahme formuliert, die keine Rechtssicherheit mehr bietet. Ich hatte da vor kurzem ein längeres Gespräch mit nem Anwalt für Jagdrecht (anderes Thema), und der meinte auch, dass diese Rechtsunsicherheit dazu führt, daß Verstöße gegen eigentlich bestehende Allgemeinverbote nicht geahndet werden.
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Der nächste zahnlose Papiertiger, der dem normalen Hundehalter auf der Straße Riesenärger machen wird, weil wieder zig Tierschutzuschis meinen Amok laufen zu müssen, weil sie glauben, einen Stachel erspät zu haben (kennt man ja schon vom ERG), aber dem wirklichen Missbrauch und der gewaltsamen Ausbildung keinen Riegel vorschieben wird.
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https://dserver.bundestag.de/brd/2021/0394-21B.pdf
U.a. Verbot von Stachelhalsbändern.
Längst überfällig?
Ich meine: verbieten kann man viel, solange niemand die Einhaltung der Gesetze kontrolliert.
Und was unseren Umgang mit Tierschutz angeht, fielen mir zunächst viel größere Probleme v.a. in der Nutztierhaltung ein.
(Und zwar nicht erst ab 2035+X)
Sicher gibt es viel größere Probleme.
Aber ein Verbot von Stachelhalsbändern ist doch auch gut, oder nicht?
Und die Kontrolle ist bei allen Gesetzen, Vorschriften ein Problem.
Aber ein Verbot ist auf alle Fälle eine eindeutige Rechtsmeinung, und ich denke dass das schon sehr dazu beiträgt, dass das Verbotene (in diesem Stachelhalsbänder) viel weniger verwendet werden.
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Aber ein Verbot ist auf alle Fälle eine eindeutige Rechtsmeinung, und ich denke dass das schon sehr dazu beiträgt, dass das Verbotene (in diesem Stachelhalsbänder) viel weniger verwendet werden.
Du bist aber optimistisch ;-) Das wird genauso verwendet werden, aber halt heimlich. Du siehst das einem Halsband ja nicht sofort an, was darunter ist
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Sporen an Pferdebäuchen
Ich stimme dir grundlegend beim Geschriebenen zu, nur diesen Punkt hier muss ich kurz raus nehmen.
Sporen waren nie dazu gedacht dass man sie volle Kanne rein kloppt oder die Bäuche damit blau und blutig tritt.
Sie sind dazu gedacht feinere Hilfengebungen zu ermöglichen. Sprich sollte man damit eigentlich nur tippen und nicht die Fersen rein hauen. ^^
Wenn man die auch vernünftig anwendet, sind die absolut nicht böse.
Ersetze Sporen durch Stachel.
Nicht meine Art der Argumentation aber für mich (mittlerweile) nachvollziehbar
Den Text den du meinst habe ich auch gelesen. Furchtbar. Zum Fremdschämen.
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Ich stimme dir grundlegend beim Geschriebenen zu, nur diesen Punkt hier muss ich kurz raus nehmen.
Sporen waren nie dazu gedacht dass man sie volle Kanne rein kloppt oder die Bäuche damit blau und blutig tritt.
Sie sind dazu gedacht feinere Hilfengebungen zu ermöglichen. Sprich sollte man damit eigentlich nur tippen und nicht die Fersen rein hauen. ^^
Wenn man die auch vernünftig anwendet, sind die absolut nicht böse.
Ersetze Sporen durch Stachel.
Nicht meine Art der Argumentation aber für mich (mittlerweile) nachvollziehbar
Den Text den du meinst habe ich auch gelesen. Furchtbar. Zum Fremdschämen.
Bei Sporen und Stachel dasselbe Problem: Kraftumwandlung wie bei einem Hebel.
Wenn du deinen Zeigefinger nimmst und damit gegen Pferd oder Hund drückst, hast du denselben Druck an deiner Fingerkuppe wie auf der Tierhaut.
Du weißt also ganz genau, ob es nur ein Antippen ist, oder nicht.
Jetzt nimmst du einen Bleistift.
Dieselbe Kraft, aber bei dir eine größere Fläche (wo die Hand am Stift anliegt) und beim Tier eine kleinere (Minenspitze auf der Haut).
Es entsteht also mehr Druck, ist schwerer zu schätzen, eventuell musst du es selbst an dir testen, denn man täuscht sich leicht.
So, jetzt hat man eine breite Leine (Stachel) oder ein relativ grobmotorisches Bein, einem festen Lederstiefel. Wenn da die Metallspitze eine 40mal kleinere Fläche hat als Ferse oder Leinenschlaufe — dann kommt 40mal! soviel Druck an.
Ganz simples Mathe.
Man spürt es nicht direkt. Man muss die Vervielfältigung schätzen.
Und dann sind das auch noch bewegliche Systeme, weil Pferd und Hund beim Training ja nicht still stehen.
Das ist wie Lidstrich nachziehen auf der Landstraße.
Aber die Kosten für jedes Verschätzen, jedes „Oops!“ trägt das Tier.
Der andere Punkt ist die Hemmschwelle.
Klar kann man ganz ohne Ausrüstung dem Pferd in die Rippen treten und dem Hund eine runterhauen.
Aber der Normal-Mensch hat doch Hemmungen das zu tun.
Außerdem ist es ihm peinlich— wie sieht das denn aus?!
Wie ist es mit einem „etwas“ deutlicheren Zupferer am Stachel, oder Druck mit dem Sporn? Das ist viel leichter und schneller getan, als Tritt oder Schlag und sieht auch viel unauffälliger und beherrschter aus.
Statt es sich also dreimal zu überlegen, ob das jetzt sein muss, wird es eher dreimal gemacht.
Diese zwei Dinge — nicht selbst direkt zu spüren was man da verursacht UND die niedrigere Hemmschwelle — sind das Problem.
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