Änderung des Tierschutzgesetz
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Und nochmal: Hä? Wo habe ich geschrieben, dass Rechtsgrundlagen Müll sind (wobei ja, da gibts schon ein paar, aber das ist ein anderes Thema)? Ich habe geschrieben, dass Begründungen gerne schlampig formuliert sind (hat den ganz praktischen Hintergrund, dass sie verkürzt notwendigerweise verkürzt und der Komplexität des Sachverhalts nicht angemessen sind, sonst wären die Debatten darüber nämlich endlos. Ähm - noch endloser). Was in der Begründung steht, ist nicht die Rechtsgrundlage. Sondern die Rechtfertigung für die gewünschte Änderung. Und dass die nicht von Wissenschaftlern verfasst ist und Leute die frei interpretieren und sich darüber aufregen oder motiviert fühlen können, auf Kreuzzüge zu ziehen - mei. Ist halt so. Kommt immer wieder vor - ich erinnere mich noch lebhaft an die Einführung des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit und die Schlagzeile einer großen Zeitung mit vier Buchstaben „Kann der Pförtner vom Finanzamt künftig in Ihre Konten schauen?“.
Es kommt darauf aber letztlich nicht an, sondern auf das, was in der Verordnung selbst steht. Der Text der Verordnung ist die Rechtsgrundlage. Und da steht, dass „Mittel, die Schmerzen zufügen“ künftig verboten sind.
Ich habs lange beruflich damit zu tun gehabt, die Auswirkungen von Rechtsänderungen auf bestehende Prozesse zu prüfen. Da gewöhnt man sich einen gewissen Pragmatismus in dem Bereich an.
In der "Rechtfertigung" wird aber explizit von wissenschaftlichen Ergebnissen gesprochen. Die gibt es so nicht. Und die dritte Novellierung des Tierschutzgesetzes von 2013 hat viele Existenzen kaputtgemacht bzw. bedroht sie nach wie vor noch und verlangt eine ideologische Anpassung je nach Behörde in die eine oder andere Richtung.
Was schlampige Gesetzestexte verursachen können sieht man am Beispiel Sachsen. Es wurde vergessen, in der Landeshundeverordnung den Passus einzufügen, dass ein als gefährlich eingestufter Hund nach einem erfolgreichen Wesenstest die Einstufung verliert. In den meisten Bundesländern steht dieser aber in der Landeshundeverordnung. Kurzum, wegen eines Formfehlers kann ein Hund hier nicht den Status der Gefährlichkeit verlieren. Allein im Nachbarland Thüringen ist es anders.
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Mir gehts ähnlich. Ich bin mittlerweile dreimal auf Lillys Tracker angesprochen worden. Aber neutral und mit einer netten Erklärung wars dann auch getan. Und auf Ronjas Retrieverleine - vor 11 Jahren bin ich auf die umgestiegen - in der ganzen Zeit einmal. Da hab ich die Funktion des Stopps erklärt und gut wars.
Maulige Begegnungen habe ich echt selten, und wenn, dann beziehen die sich auf unangeleinte Hunde im Wald. Aber auch da ist in meinem ganzen Hundehalterdasein erst einmal was so eskaliert, dass ich mich aufgeregt habe.
Wie vielen Hund-Mensch Teams begegnest du so im Durchschnitt auf einer Runde? Hier habe ich allein auf einer Morgenrunde allein weit 10 dieser Begegnungen, ist also auch ein Ding der Quantität
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Wenns in den blinden Aktionismus ausartet, dann wird auch bald Fahrradfahren mit Hund verboten werden.
Ich hoffe sehr, dass die Leuts echt noch mal drüber nachdenken, wie und mit welcher Begründung sie das Gesetz auf den Weg bringen wollen.
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Wenns in den blinden Aktionismus ausartet, dann wird auch bald Fahrradfahren mit Hund verboten werden.
Ich hoffe sehr, dass die Leuts echt noch mal drüber nachdenken, wie und mit welcher Begründung sie das Gesetz auf den Weg bringen wollen.
Da verlangst du aber einiges
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Wenns in den blinden Aktionismus ausartet, dann wird auch bald Fahrradfahren mit Hund verboten werden.
Ich hoffe sehr, dass die Leuts echt noch mal drüber nachdenken, wie und mit welcher Begründung sie das Gesetz auf den Weg bringen wollen.
Ist ja in einigen Regionen Österreichs schon verboten...
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Wenns in den blinden Aktionismus ausartet, dann wird auch bald Fahrradfahren mit Hund verboten werden.
Ich hoffe sehr, dass die Leuts echt noch mal drüber nachdenken, wie und mit welcher Begründung sie das Gesetz auf den Weg bringen wollen.
Da verlangst du aber einiges
Lass mich doch in meiner grenzenlosen Naivität an die Intelligenz glauben.
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Vielleicht habe ich da ja einen kapitalen Denkfehler, weil es nicht meine Lebensituation betrifft, aber ich verstehe das Verbot der Anbindehaltung nicht so recht.
Ich kenne zwei Hunde, die bisher auf bewirtschafteten Höfen mit Kundenverkehr während der Geschäftszeit an einer Anbindevorrichtung leb(t)en und natürlich ist meine Sicht auf diese Regelung von diesen beiden Beispielen geprägt. Mit welcher Begründung ist es eine Verbesserung für diese Hunde, wenn sie von einer Anbindevorrichtung, die ihnen im Idealfall freien Zugang zu 2/3 der Hoffläche und dadurch ganztägigen Sozialkontakt zu ihren Menschen ermöglicht, befreit werden? Was verbessert sich für diese Hunde, wenn sie stattdessen während der Geschäftszeiten in einem Zwinger untergebracht werden oder allein in der Wohnung bleiben müssen? Welchen fundamentalen Denkfehler habe ich, wenn ich in der Anbindehaltung, so wie sie bisher erlaubt war, kein grundsätzliches Problem erkennen kann, jedenfalls kein größeres als bei Zwingerhaltung?
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Zu 1:
Es ist aber nun eben nicht der Verordnungstext (geschweige denn Gesetzestext, hier gehts nicht um ein Gesetz, sondern um die Anpassung einer bestehenden Verordnung um wenige! Sätze), der sich auf wissenschaftliche Ergebnisse bezieht. Der Verordnungstext lautet: „(5) Es ist verboten, bei der Ausbildung, bei der Erziehung oder beim Training von Hunden Stachelhalsbänder oder andere für die Hunde schmerzhafte Mittel zu verwenden.“ Auch an meinen mittlerweile dank Corona echt lang gewordenen Haaren kann ich nicht herbeiziehen, dass da ein Verbot drinsteht, „Nein“ zu meinen Hunden zu sagen.
Zu 2: Nicht vielen. Die Nachfragen bei mir kamen allerdings auch in 3 von 4 Fällen von Menschen ohne Hund.
Ehrlich gesagt ist mir auch nicht klar, was an diesem einen Satz - mehr vom Inhalt wurde hier bisher ja gar nicht diskutiert - blinder Aktionismus sein soll. Auch insgesamt sind die Änderungen echt moderat.
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Um Anbindehaltung per se geht es bei der aktuell beschlossenen Änderung nicht, sondern um Anbindung, wenn der Hund im Rahmen eines Einsatzes (Ausübung einer Tätigkeit, für die er ausgebildet wurde) vorübergehend woanders untergebracht ist, als an seinem üblichen Aufenthaltsort.
Edit: Der aktuell vorliegende Beschluss ist inhaltlich was ganz Anderes als das, was Ende letzten Jahrs als Entwurf des BMEL durch die Medien getrieben wurde. Wie gesagt, wenn man die ganzen Formänderungen und Kommentierungen beiseite streicht, bleibt (bezogen auf Hundehalter - ich persönlich finde den zweiten Teil des Beschlusses echt interessanter) nicht wirklich viel an substanziellen Änderungen.
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Um Anbindehaltung per se geht es bei der aktuell beschlossenen Änderung nicht, sondern um Anbindung, wenn der Hund im Rahmen eines Einsatzes (Ausübung einer Tätigkeit, für die er ausgebildet wurde) vorübergehend woanders untergebracht ist, als an seinem üblichen Aufenthaltsort.
Edit: Der aktuell vorliegende Beschluss ist inhaltlich was ganz Anderes als das, was Ende letzten Jahrs als Entwurf des BMEL durch die Medien getrieben wurde. Wie gesagt, wenn man die ganzen Formänderungen und Kommentierungen beiseite streicht, bleibt (bezogen auf Hundehalter - ich persönlich finde den zweiten Teil des Beschlusses echt interessanter) nicht wirklich viel an substanziellen Änderungen.
Der aktuelle Beschluss bezieht sich offensichtlich auf den Referentenentwurf vom Mai 2020. Die dort genannte Änderung zum §7 formuliert nur die Ausnahme etwas anders als im Entwurf. In Bezug zur derzeitig gültigen Verordnung ergibt diese Änderung überhaupt keinen Sinn, die kann sich nur auf den Entwurf beziehen.
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