Änderung des Tierschutzgesetz
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Mich gruselt es ja schon ein bisschen bei diesem Absatz:
ZitatBegründung: Wissenschaftliche Erkenntnisse zu Erziehungsmethoden von Hunden beurtei-
len die Anwendung von Strafreizen zur Erziehung von Hunden als nicht tier-
schutzkonform. Insofern ist die Verwendung von Stachelhalsbändern oder an-
deren für die Hunde schmerzhaften Mitteln als tierschutzwidrig zu verbieten.
Die Begründung beschränkt sich ja nicht auf "schmerzhafte Mittel", sondern sagt aus, dass Strafreize generell nicht zur Erziehung geeignet seien. Daraus wird dann bloß abgeleitet, dass schmerzhafte Mittel tierschutzwidrid sind und entsprechend verboten werden müssen.
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Der Verordnungstext lautet: „(5) Es ist verboten, bei der Ausbildung, bei der Erziehung oder beim Training von Hunden Stachelhalsbänder oder andere für die Hunde schmerzhafte Mittel zu verwenden.“ Auch an meinen mittlerweile dank Corona echt lang gewordenen Haaren kann ich nicht herbeiziehen, dass da ein Verbot drinsteht, „Nein“ zu meinen Hunden zu sagen.
Das Problem sind die anderen "für die Hunde schmerzhaften Mittel". Das ist viel zu schwammig forumuliert und wenn man Pech hat, kann man dann schon für einen Bodyblock angezeigt werden oder dafür, dass man den Hund im Fell festhält, bevor er einem wegrennt. Und dann sind wir eben auch schnell bei einem Verbot von Retrieverleinen (man KÖNNTE die ja eng stellen und damit den Hund würgen) oder generell Zugstopp- oder dünneren Halsbändern. Wenn das Gesetz schlampig forumuliert wird, öffnet es unguten Dingen Tür und Tor. Wie schon einmal erwähnt, wurde ich von einer Hundetrainerin bei Instagram ziemlich angegriffen, weil ich der Meinung bin, ein Block (eines Fremdhundes!) sei Gewalt. Wenn sich diese Meinung durch das ungenau formulierte Gesetz dann bestätigt fühlt, sind wir bald so weit. Besagte Trainerin hält übrigens ZugSTOPPhalsbänder für Teufelswerk, weil man die in ihren Augen nur dazu einsetzen kann, den an der Leine ziehenden Hund mal so richtig fertig zu machen. Wenn genug Leute das Gesetz dann so auslegen, wird die Luft echt dünn.
ZitatWissenschaftliche Erkenntnisse zu Erziehungsmethoden von Hunden beurtei-
len die Anwendung von Strafreizen zur Erziehung von Hunden als nicht tier-
schutzkonform
So. Weiteres Problem: Was sind Strafreize? Fällt da ein "EYYYYY!!!" schon drunter? Oder ein Anstupsen des Ohrs, damit Herr Hund aufhört, den blöden Border von nebenan zu fixieren? Oder ein kurzer Griff ins Fell, wenn das Plüschtier übermütig in meine Hose schnappt, weil's gute Laune hat? "Strafreiz" kann alles oder nichts sein. Zumal diese wissenschaftlichen Erkenntnisse eben nicht existieren. Strafe kann auch das Entziehen von was Gutem sein. Auch verboten? Dann kann man demnächst die Hunde nur noch tierschutzkonform erzählen, indem man Fehlverhalten wegignoriert und hofft, dass der Hund irgendwann positives Verhalten zeigt, das ich dann clickern kann?
Ich erzieht überwiegendst positiv, aber ich strafe unerwünschtes Verhalten durchaus mit einer Reaktion. Das heißt nicht, dass ich schlage, ziehe, weh tue, aber ich nutze Strafe. Wäre dann ja verboten, oder nicht?
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Sunti Ja, das ist schwammig, da gebe ich Dir recht (nicht schlampig, mit schlampig meinte ich nur die Begründung, die war fachlich unglaublich dünn ). Aber das liegt mMn in der Sache selbst: Du musst in einem Verordnungstext so viel Raum lassen, damit man ihn nicht mit minimalen Änderungen einer Vorrichtung komplett aushebeln kann. Je feiner formuliert wird, desto größer sind die Schlupflöcher.
Mir ist deshalb eine weiter gefasste Formulierung lieber. Mit dem Risiko, dass jemand damit versuchen kann, einem an den Karren zu fahren. Dem kann man schlicht kaum noch aus dem Weg gehen. Obwohl ich persönlich noch nie wegen irgendwas angezeigt worden bin, aber ja, so etwas gibts. Damit werden sich Gerichte vermutlich befassen dürfen.
Eine ungerechtfertigte Anzeige macht zwar massig Stress, aber bleibt ansonsten erstmal folgenlos. Und was ich bisher (passiv) in dem Rahmen mitbekommen habe: Es gibt selten schmerzhafte Sanktionen bei Anzeigen wegen Verstößen gegen den Tierschutz.
Und wenn mich jemand wegen Verwendung einer Retrieverleine anzeigt, dann harre ich gespannt der Dinge, die da kommen. Aber ehrlich gesagt rechne ich nicht damit.
Eine Diskussion bei Instagram bietet nun kaum einen realistischen Rahmen für eine Anzeige, denke ich. Eher für massig Stress mit Leuten, mit denen man sich im realen Leben gar nicht befassen würde.
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Eine ungerechtfertigte Anzeige macht zwar massig Stress, aber bleibt ansonsten erstmal folgenlos.
Vielleicht für mich als Privatperson. Aber mir als Trainerin mit dem §11 kann das mit sofortiger Wirkung die Existenz kaputt machen. Da ich diesen Weg auf Dauer anstrebe, mach ich mir auch darüber Gedanken. Das darf einfach nicht so schwammig formuliert werden, dass sich Gerichte damit befassen müssen.
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Ich verstehe Dich da schon, klar. Aber ich sehe keine realistische Alternative, man kann ein so großes Regelwerk nicht so fein justieren, dass es gleichzeitig wirksam für alle erdenkbaren schutzwürdigen Konstellationen ist, gleichzeitig keine Auslegungsdiskussion zulässt und auch noch vor der Interpretation durch übereifrige oder böswillige Zeitgenossen schützt. Und auch nicht von jetzt auf gleich wieder überarbeitet werden muss, wenn ein cleverer Geschäftsleut ein neues Gadget erfindet.
Gegen den ungerechtfertigten Entzug einer Zulassung hast Du im Zweifelsfall dann eben auch wieder Rechtsmittel. Und üblicherweise - echt blöde Einzelfälle mal ausgenommen - geht das auch nicht so schnell. Und ja, als Selbständiger ohne eigene Rechtsabteilung im Hintergrund ist das Risiko hoch. Ist leider so, dass unsere Gesellschaftsordnung da miese Karten verleiht.
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Eine ungerechtfertigte Anzeige macht zwar massig Stress, aber bleibt ansonsten erstmal folgenlos.
Vielleicht für mich als Privatperson. Aber mir als Trainerin mit dem §11 kann das mit sofortiger Wirkung die Existenz kaputt machen. Da ich diesen Weg auf Dauer anstrebe, mach ich mir auch darüber Gedanken. Das darf einfach nicht so schwammig formuliert werden, dass sich Gerichte damit befassen müssen.
So den Fall habe ich seit heute, Mal sehen was passiert. Folgende Situation: War mit Kunden unterwegs (Jagdterrier). Der eine hatte gerade den Hund an der Leine und ich bin mit Person Nummer zwei ein Stück vorgelaufen. Daraufhin hat der Hund eine Terriertypische Kreischattacke bekommen und sich in die Leine gehangen weil er zu uns wollte. Als Reaktion hat die Person ihn zurückgeblockt, also ohne den Hund aktiv zu berühren, aber schon ernsthaft. Hund ist dann wieder normal zu uns gelaufen, Situationen in geklärt.
Eine Straßenbahnfahrerin (an Kleidung erkennbar) hat die Situation gefilmt und uns angebrüllt, dass der Hund mit tierschutzrelevanten Maßnahmen erzogen wird. Sie hätte das aufgenommen. Daraufhin antwortete die Kundin dass sie in guten geprüften Trainerhänden wäre. Lalala. Ihre Antwort war, dass sie eine Anzeige beim Veterinäramt machen wird. Naja Mal sehen wir es weitergeht.
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Berichte mal, bitte. Unser Vet-Amt hier würde da rein gar nichts machen. Wobei ich die Wahrscheinlichkeit recht gering einschätze, dass es überhaupt dahin gelangt.
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Berichte mal, bitte. Unser Vet-Amt hier würde da rein gar nichts machen. Wobei ich die Wahrscheinlichkeit recht gering einschätze, dass es überhaupt dahin gelangt.
Das sagen mir auch in gerade alle, aber so richtig beruhigend finde ich das nicht. Mal sehen.
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Ich sag mal so: Die Gummiparagraphiererei liegt ja schon im TschG, wo es heißt, dass „Niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“ darf. Das wäre derzeit auch die einzig denkbare Grundlage, die Novellierung der Tierschutz Hundeverordnung ist ja noch nicht durch.
Die Sachbearbeiter/Innen im Vet-Amt hier, die sowas zu prüfen hätten, prüfen auch Rinder- und Schweineställe, Geflügelmastbetriebe … Die haben sich mit ganz anderen Themen zu befassen und hätten dafür nur ein müdes Lächeln übrig. Da gäbs nicht mal eine Kontrolle, von Konsequenzen ganz zu schweigen.
Niemand kann zu 100% ausschließen, dass da Übereifer und Übereifer aufeinanderprallen. Aber wahrscheinlich ist es wirklich nicht.
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