Möglichkeiten bei aggressiven Nachbarshund
-
-
In Rheinland-Pfalz gelten bestimmte Rassen generell als gefährlich, aber letztendlich kann jeder Hund aufgrund seines Wesens als "Kampfhund" eingestuft werden. Also unter anderem:
Bissigkeit,
unkontrolliertes Hetzen und Jagen von Wild,
Menschen in bedrohlicher Weise anspringen,
gesteigerte Angriffslust, Kampfbereitschaft und Schärfe.
http://landesrecht.rlp.de/jpor…ahmen&doc.part=X&doc.hl=0
Ich würde sagen das letzteres bei eurem Nachbarshund zutrifft und würde der Hund eingestuft werden, bräuchten die Halter eine Erlaubnis zur Haltung und ob sie die bei ihrem momentanen Verhalten bekommen würden...? Aber iwie finde ich nichts dazu wie das in Bayern geregelt ist?
-
- Vor einem Moment
- Neu
-
-
Meine unprofessionelle Meinung nach:
Ein drohender Hund der knurrt und noch keinen Schaden angerichtet hat ist kein Fall für Polizei oder Ordnungsamt, sofern die Besitzer den Hund nicht in irgendeiner Weise als Werkzeug nutzen. (Den Hund anstacheln, aufhetzen, oder ihn als Druckmittel benutzen) Und so ließt sich das nicht für mich. Da sie ja wohl auch versucht hat das sich die Hunde kennenlernen. Hunde nicht lesen zu können oder "falsch" zu erziehen, erfüllen keinen strafrechtlich relevanten Tatbestand.
Erst wenn der Hund Schaden an Eigentum, Leib oder Leben verursacht hat wird es relevant. Dann geht da was. Leider ist die definition für einen bissigen Hund, das er mindestens einmal gebissen hat.
Da du dich bedroht fühlst, aber rechtlich nicht bedroht wirst. (Tiere können niemanden bedrohen) bleibt nur der Vermieter. Sich bedroht zu fühlen könnte ein Mietminderungstgrund darstellen, vielleicht 3-5%. Ich würde aber vorher einen Anwalt konsultieren. Bevor ich die Miete kürze.
Das entspricht meiner juristischen Auffassung(ich bin weder Richter noch Anwalt), das mögen andere, besonders Richter anders sehen, und ist keine verbindliche Rechtsberatung.
Soviel zum rechtlichen. Bleibt noch das zwischenmenschliche. Und das kommt zuerst. Und zwar das Gespräch suchen. Vorzugsweise ohne Hunde. Da gibs aber viele Möglichleiten wie man das anfangen könnte. Ich kenne die leider nicht und auch dich nicht. Je nachdem, manchmal kann resolutes Auftreten zum Erfolg führen, manchmal aber auch wenn man sagt dass man angst um seinen Hund und sich selbst hat. Da wird es aber schwerig tips zu geben ohne drinzustecken.
Ich hoffe es regelt sich.
-
Dieser Hund hat Menschen gestellt und kriegt alleine die Tür auf.
Das ist für mich was Anderes als nur knurren.
-
Ich sehe da den Dialog mit deren Vermieter als die schnellste und wahrscheinlich erfolgreichste Route. Das machst du ganz richtig. Er kann dagegen etwas machen.
Ordnungsamt wäre aus meiner Sicht auch jetzt schon angemessen. Der Hund ist in deine Wohnung eingedrungen und hat deinen Hund in beschädigender Absicht angegriffen. Zwar kann das Ordnungsamt da noch nicht unbedingt sofort etwas tun - aber das wird vermerkt.
Eigentlich wäre das was du da beschreibst aus meiner Sicht vielleicht sogar tierschutzrelevant. Der Hund öffnet Türen, ohne dass die Halter es verhindern. Er wird dadurch nicht nur zum Risiko für die Umgebung sondern ist selbst gefährdet. Er wird außerdem möglicherweise geschlagen. Aber vielleicht sehe ich es auch was das angeht als schwerwiegender als es ist.
Was aber zu bedenken ist - bisher kam es nicht zu Bissen oder zum Anspringen in gefahrdrohender Weise. Stellen ist zwar super gruselig, wird aber nicht sofort dazu führen, dass der Hund als gefährlich anerkannt wird. Knurren und Bellen darf er nämlich. Deswegen wird es Auslegungssache sein fürs OA.
Trotzdem würde ich es zumindest beim OA erwähnen. Dann wird in dem Fall, dass es irgendwann doch zum Biss kommen sollte, schneller gehandelt hoffentlich.
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!