Als hätte sich ein Schalter umgelegt. Hund rastet aus. Was jetzt?

  • Nur eine Verständnisfrage - was genau nützt der Vertrag?

    Inwiefern "Vertrauen ist gut Kontrolle ist besser?" Was für ne Kontrolle bringt das denn?


    Es ist ja kein Schutzvertrag mit Vorkaufsrecht oder sowas. Und wenn der Mann sagt - ich komme nicht klar mit Loki: was ändert sich dann durch einen Vertrag? Dass Elena den Hund nicht zurücknehmen muss? Das ist ja das Gegenteil von Kontrolle.


    Ich hab nix gegen einen Kaufvertrag, ich frage mich nur wirklich, was genau da jetzt der Unterschied ist? Ich sehe eigentlich nur einen Vorteil für den Käufer, nämlich dass sich Elena den Hund nicht so einfach wieder zurückholen könnte, oder dem neuen Besitzer irgendwie reinreden.


    Dafür ist aber völlig irrelevant, ob was von der Augenkrankheit etc. im Vertrag steht.

  • Genau.


    Mein Vertrag sähe so aus:


    Hund Loki, männlich, geb. am ... , Chipnummer xxxxxxxxx geht am TT.MM.JJJJ von dem Besitz (Eure Daten) zu (Daten des Käufers) .

    Der Kaufpreis beträgt 01,00€.

    Beiden Parteien ist bekannt, dass ein Beißvorfall (ohne Anzeige, ohne Auflage) am TT. MM. JJJJ stattgefunden hat. Zudem wurde die Augenerkrankung Glaukom am ... von ... diagnostiziert. Eine entsprechende Operation wird vom Verkäufer am ... getragen. Darüberhinaus wurde der Käufer in Kenntnis gesetzt, dass das verbleibende Auge unter Umständen dieselbe Erkrankung aufweisen kann. Damit zusammenhängende Kosten trägt der Käufer.

    Der Käufer verpflichtet sich, Hund Loki im Rahmen des Tierschutzgesetzes artgerecht zu halten.

    Im Falle einer Abgabe oder im Todesfall bitten wir um formlose Information.


    Stadt, Datum

    Unterschrift

  • Wieso sollte ein privater Vertrag nichts nützen?

    Es gibt ja auch private Verträge über zB einen Autokauf, die genauso bindend sind wie andere Verträge auch.

    In gewisser Weise ist es ja Absicherung für alle drei Parteien, Verkäufer, Käufer und Hund.

  • Nur eine Verständnisfrage - was genau nützt der Vertrag?

    Mir geht es darum, dass ich etwas in der Hand habe, das bestätigt, dass ich niemanden einen kranken/aggressiven Hund untergejubelt habe. Das kann von mir aus ein formloses Stück Papier sein, wo drauf steht, dass beiden Parteien sich der Krankheit/Probleme bewusst sind und eine Unterschrift.


    Ich will einfach, dass er mir bestätigt, dass er über alle Probleme Bescheid weiß. Ich will ihn ja vertraglich zu nix zwingen oder irgendwas von ihm verlangen.

  • Ich finde das völlig legitim und würde mir wohl in dem Zuge auch ein vertragliches Vorkaufsrecht sichern.

    Letztendlich geht der Hund immer noch an einen für dich Fremden und es handelt sich um einen Hund mit nicht unwesentlichem "Päckchen".

  • Vorschreiben würde ich dem Käufer ansonsten nichts. Er erwirbt ja das Eigentum. Aber eine "Bestandsaufnahme" gehört für mich in so einem Fall auf jeden Fall einmal korrekt festgehalten. Und für mich persönlich auch ein Vorkaufsrecht, damit nicht plötzlich ein Wanderpokal draus wird. Auch, wenn man da natürlich nicht drinstecke.

  • Da viele nach dem Sinn eines privaten Vertrages gefragt haben:


    Auch private Käufe sind mit Rechten und Pflichten verbunden. Wie hier auch schon genannt das Beispiel eines Autoverkaufs von Privatperson A zu Privatperson B: A verkauft sein Auto an B und das Auto hat eine kaputte Schaltung. A klärt B darüber auf und B ist einverstanden das Auto mit diesem Mangel zu kaufen.

    Das ganze wird nicht schriftlich festgehalten. Mündliche Verträge sind gültig, haben aber natürlich keine Beweiskraft. Im Beispielfall kann es nun zum Rechtsstreit kommen, wenn B geltend macht nichts von dem Mangel gewusst zu haben. Bekommt er recht, so hat A die Reparaturkosten zu zahlen.


    Das ganze kann man auf den Fall hier gut übertragen. Tiere werden im Kaufrecht wie Sachen behandelt und Loki‘s Krankheit stellt einen Mangel dar. Deshalb ist es sehr sinnvoll schriftlich festzuhalten, dass der Käufer von der Krankheit weiß.


    Man kann den Leuten immer nur vor den Kopf gucken und wie hier auch schon erwähnt wurde - wenn der Mann in Ordnung ist, dann wird es ihn nicht stören schriftlich festzuhalten, was er eh schon weiß. 😊 du machst alles richtig, Elena!

  • Ach so, ich dachte bei Privatverkäufen ist Gewährleistung ausgeschlossen.

    Wieder was gelernt.

  • Ach so, ich dachte bei Privatverkäufen ist Gewährleistung ausgeschlossen.

    Wieder was gelernt.

    MWn gibt man als Privatverkäufer keine Garantie/Gewährleistung im typischen Sinne (dass etwas noch nach 5 Jahren funktioniert oder so) aber man darf jemanden halt trotzdem nicht über den Zustand von etwas täuschen, dafür haftet man dann ggf schon.

  • Es ist ja kein Schutzvertrag mit Vorkaufsrecht oder sowas.

    total OT aber wenn ein Vorkaufsrecht in einem Schutzvertrag steht ist es ein stinknormaler Kaufvertrag und wird dann rechtlich auch als solcher behandelt. Was dann bedeutet dass da ganz viele Klauseln hinfällig sind.

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